Überschwemmungsgebiete sind Gebiete, die bei Hochwasser überschwemmt, durchflossen bzw. für die Hochwasserrückhaltung beansprucht werden. Dazu zählen insbesondere auch Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern. Berechnungsgrundlage ist dabei bundeseinheitlich ein Hochwasserereignis, wie es statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist. Die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten gehört zu den strategischen Vorsorgemaßnahmen im Hochwasserschutz mit unmittelbaren planungsrechtlichen Auswirkungen, wie z.B. Restriktionen bei der Ausweisung oder Erweiterung kommunaler Baugebiete. Diese Karte wird laufend fortgeschrieben.
Der Kartenlayer Gebietsniederschläge beinhaltet die aus Stationsdaten auf die Einzugsgebiete der Gewässerstationierungskarte des Landes NRW Auflage 3C (Stand 30.11.2010) regionalisierten Niederschläge für den Zeitraum 1980 bis 2011. Dargestellt sind die mittleren Jahressummen des Zeitraumes 1980 bis 2011. Außerdem enthalten sind die über den Zeitraum von 32 Jahren gemittelten Monatssummen und die jeweiligen Jahressummen der Jahre 1980 bis 2011. Eine weitere Geodatabase (Monatssummen_1980_2011.gdb) enthält zusätzliche Tabellen (J_xxxx) mit den einzelnen Monatssummen der Jahre 1980 bis 2011 jeweils jahresweise abgelegt. Diese können über das Feld der Gebietskennzahl (GEBKZ) mit den oben erwähnten Feature Classes verbunden werden.
Download des Datenbestands "17. BImSchV – Luftemissionen der berichtspflichtigen Abfallverbrennungs- und Abfallmitverbrennungsanlagen in NRW" als Atom-Feed.
Oberflächenwasserkörper NRW in der Auflage 3D, gemäß EUWRRL, basierend auf GSK 3C. Die Oberflächenwasserkörper sind Grundlage für den Bewirtschaftungsplan NRW 2022-2027. Die zugehörigen Fachdaten des Bewirtschaftungsplans sind zusätzlich enthalten.
Aktualität der Daten:
seit 23.11.2009 , gegenwärtige Aktualität unklar
Dieser Datensatz basiert auf der Preußischen Uraufnahme (1830-1865) und zeigt die bewaldeten Flächen des heutigen Bundeslandes Nordrhein-Westfalen (NRW) in der Kartierungsperiode 1836-1850. Die Kartierung fand 1836-42 in der damaligen Provinz Westfalen und 1843-50 in der Rheinprovinz im Maßstab 1:25.000 statt.
Heilwasser zählt zu den klassischen Naturheilmitteln. Es entstammt unterirdischen Wasservorkommen und weist je nach Herkunft einen natürlichen Gehalt an Mineralstoffen und Spurenelementen auf. Durch Festsetzungen von Heilquellenschutzgebieten sollen staatlich anerkannte Heilquellen vor Beeinträchtigungen geschützt werden. Zum Schutz vor Beeinträchtigungen durch Stoffeinträge werden qualitative Schutzzonen ausgewiesen. Üblicherweise erfolgt eine Untergliederung in die Zonen I-III, wie bei Trinkwasserschutzgebieten. Bei älteren Schutzgebieten finden sich auch Zonen IV und V. In diesem Kartenlayer werden die festgesetzten Heilquellenschutzgebiete dargestellt. Zuständig für die Festsetzung von Wasserschutzgebieten sind in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen entsprechend ihrer räumlichen Zuständigkeit.