Im Landschaftsplan Sennelandschaft werden in der Entwicklungszielekarte die Entwicklungsziele für die Landschaft dargestellt. Der Plan erstreckt sich über das Gebiet der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock und Teile der Stadt Verl. Es handelt sich um eine Zusammenstellung von zwei Shapefiles (Entwicklungsziele und Plangebietsgrenze) mit zugehöriger Layerdatei für die Darstellung.
In der Festsetzungskarte des Landschaftsplans Osning werden Schutzgebiete und Maßnahmen zur Verbesserung der Landschaft festgesetzt. Der Landschaftsplan erstreckt sich über die Städte Borgholzhausen und Werther sowie über Teile der Stadt Halle (nördlich der B 68) und einen kleinen Teil der Stadt Versmold (Naturschutzgebiet Salzenteichs Heide). Es handelt sich um eine Zusammenstellung mehrerer Shapedateien mit zugehöriger Layerdatei für die Darstellung.
Im Landschaftsplan Sennelandschaft werden in der Festsetzungskarte Schutzgebiete und Maßnahmen zur Verbesserung der Landschaft dargestellt. Der Plan erstreckt sich über das Gebiet der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock und Teile der Stadt Verl. Es handelt sich um eine Zusammenstellung mehrerer Shapefiles mit zugehörigen Layerdateien für die Darstellung.
Der Stadtplan liegt in einer Vollfarbvariante, Light-Variante und Graustufenvariante vor. Die Schrift kann separat geladen werden. Die Light-Variante ist farblich zurückgenommen, inhaltlich ausgedünnt und in der Beschriftung zurückhaltender. Von diesen drei Varianten gibt es mehrere Maßstabsstufen. In den Maßstäben 1:40000 und 1:75000 sind die Inhalte weiter reduziert bzw. generalisiert.
Der Stadtplan liegt in einer Vollfarbvariante, Light-Variante und Graustufenvariante vor. Die Schrift kann separat geladen werden. Die Graustufen-Variante beschränkt sich farblich auf Graustufen, lediglich die Gewässer sind blau gefärbt. Inhaltlich entspricht sie etwa der Light-Variante. In den Maßstäben 1:40000 und 1:75000 sind die Inhalte weiter reduziert bzw. generalisiert.
dargestellt sind die im städtischen Besitz befindlichen und geplanten Waldflächen. Die Attributtabelle enthält Angaben zu deren Lage, Schutzwürdigkeit, Leitzielen und weiteren Informationen.
Altlasten/-Verdachtsflächen aus dem Altlastenkataster des Kreises Wesel. Nach dem Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG) werden Bodeninformationen zu Altlasten (§8) und schädlichen Bodenveränderungen (§5) geführt. Erläuterung Legende: - abgeschlossen: bei derzeitiger Nutzung der Fläche besteht kein Handlungsbedarf - gestrichen: Altlastenverdacht nicht gegeben (Falschmeldung) - nein: Altlastenverdacht nicht bestätigt - Verdachtsfläche: Altlastenverdacht besteht - Altlast: nachgewiesene und sanierungsbedürftige Verunreinigungen