Nordrhein-Westfalen unternimmt seit vielen Jahren erhebliche Anstrengungen, um Menschen, Umwelt, Wirtschafts- und Kulturgüter vor den Gefahren durch Hochwasser zu schützen. Neben baulichen Maßnahmen kommt dabei der Kartierung von Risiken, der Information der betroffenen Bürgerinnen und Bürger, der Vorsorgeplanung sowie der hochwassergerechten Entwicklungsplanung eine zentrale Bedeutung zu. Bis zum Jahr 2015 werden in Nordrhein-Westfalen für alle Gebiete, in denen signifikante Hochwasserschäden auftreten können, Hochwasserrisikomanagementpläne erarbeitet. Ziel der neuen Pläne ist es, über bestehende Gefahren zu informieren und Maßnahmen unterschiedlicher Akteure zu erfassen und abzustimmen, um hochwasserbedingte Risiken für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, Infrastrukturen und Eigentum zu verringern und zu bewältigen. Grundlage dafür ist die EG-Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (EG-HWRM-RL), die am 26. November 2007 in Kraft getreten ist. Die Zielsetzung der Richtlinie wurde von der Bundesregierung in die Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) übernommen (in Kraft seit 1. März 2010). Zur Umsetzung des WHG sind folgende Schritte vorgesehen: Bis Dezember 2011: Vorläufige Bewertung und Festlegung der Gebiete, in denen Hochwasser eine erhebliche Gefahr für menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe, wirtschaftliche Tätigkeiten oder Sachwerte darstellen können (sogenannte Risikogebiete). Bis Dezember 2013: Erstellung von Hochwassergefahren- und risikokarten für diese Gebiete. Hochwassergefahrenkarten informieren über die mögliche Ausdehnung und Tiefe einer Überflutung. Dabei wird die örtliche Hochwassersituation für ein Extremhochwasser, für ein 100-jährliches Ereignis und auch für ein häufiges Hochwasserereignis darstellt.
„Zusammenfassung aller Teilberichte: Durch die vorliegenden Ergebnisse können die Besiedlungsabläufe in Kleipütten heute in ihren Grundzügen beschrieben werden. Es zeigt sich aber auch, dass die Sukzession in Pütten oft gebietsspezifisch verläuft und Ergebnisse aus einem Untersuchungsgebiet daher nicht pauschal auf andere Gebiete übertragbar sind. Die Daten zur Püttenentwicklung wurden im Jadebusen und Elisabeth-Außengroden gewonnen, zwei Küstengebieten, die innerhalb Niedersachsens die höchsten Anteile von Kleientnahmestellen aufweisen, im Mittel rd. 12% der Außendeichsfläche. Die Erhebungen wurden über bis zu 10 Jahre in z. T. verschiedenen alten Pütten durchgeführt, so dass Daten aus einem Zeitraum von nahezu 40 Jahren nach einer Entnahme vorliegen. Zudem wurden gleich alte Pütten in verschiedenen Gebieten untersucht, da bereits innerhalb eines relativ kleinen Gebietes deutliche Differenzen in der Entwicklung von Kleientnahmen auftreten können, z. B. im westlichen Jadebusen eine Zunahme der Verlandungsdauer von Nord nach Süd. Im Folgenden werden die Ergebnisse aus den einzelnen Teilberichten zur Bodenkunde, Vegetation, Wirbellosen- und Avifauna sowie dem Püttenverzeichnis im Gesamtzusammenhang dargestellt. Dabei wird zunächst die allgemeine Püttenentwicklung von der Wattanbindung bis zum Stadium des unteren Andelrasens (ca. 10 Jahre) sowie die langfristige Püttenentwicklung und Ausdifferenzierung von der unteren bis zur oberen Salzwiese (bis zu einem Alter von rd. 30 Jahren nach Wattanbindung) beschrieben. Im Weiteren werden dann die Auswirkungen der räumlichen Lage auf die Püttenentwicklung verdeutlicht und die Unterschiede zwischen Pütten und umliegenden Salzwiesen umrissen. Details zu Ergebnissen oder zur Methodik sind den jeweiligen Teilberichten zu entnehmen und sollen hier nicht im Einzelnen wiederholt werden.“
Der Datenbestand gibt einen Überblick über die für Brutvögel wertvollen Bereiche auf kohlenstoffreichen Böden (BHK50) und zusätzlichen, außerhalb dieser Böden identifizierten Moorbiotopen in Niedersachsen.Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der Roten Liste der in Niedersachsen gefährdeten Brutvögel anhand der Bewertungsstufen "lokale" bis "nationale Bedeutung" (vgl. Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 2/2013). Aus den im Rahmen des niedersächsischen Vogelarten-Erfassungsprogramms gemeldeten Daten wurden für die Bewertung eines Gebietes die aktuellsten Daten aus einem Zeitabschnitt von 5 Jahren (je nach Datenlage und Bearbeitungsstand) zur Bewertung herangezogen. Bei den über das niedersächsischen Vogelarten-Erfassungsprogramm gemeldeten avifaunistischen Daten handelt es sich jedoch nicht um systematisch flächendeckend erhobene Daten, sondern um ehrenamtliche und z. T. beauftragten Bestandserfassungen. Für nicht abgegrenzte Bereiche liegen keine oder nicht ausreichende Brutvogel-Bestandszahlen vor, so dass keine Einstufung erfolgen konnte. Dies bedeutet jedoch nicht, dass diese Bereiche ohne Bedeutung für die Brutvogelfauna sind! Für Gebiete mit dem Attribut „Status offen“ liegen ebenso keine oder nicht ausreichende Bestandszahlen vor, so dass keine Einstufung erfolgen konnte. Dies besagt aber auch in diesem Fall nicht, dass die Bereiche keine avifaunistische Bedeutung haben.Die Europäischen Vogelschutzgebiete erhalten bei der Bewertung der Brutvögel einen gesonderten Wert (EU-VSG). Für ausgewählte Arten erfolgte eine Sonderbewertung entsprechend des aktualisierten Bewertungsverfahrens. Gebiete mit dem Hinweis „siehe Bewertung 2006“ wurden in der Bewertung 2010 mit „Status offen“ klassifiziert, da i. d. R. seit 2005 keine Daten vorlagen.
Darstellungsdienst der Digitale Topographische Karte 1:250.000 - 1:1.000.000 in abgestimmter Maßstabsfolge für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Die Darstellung erfolgt erst ab einem Maßstab von ca. 1:100 000. Maßstab: 1:250000, 1:500000, 1:1000000; Bodenauflösung: nullm, nullm, nullm; Scanauflösung (DPI): null, null, null
Die Hochwassergefahrenkarten zeigen die durch ein Fluss-Hochwasser überschwemmungsgefährdeten Bereiche bei unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeiten: Diese sind in drei Kategorien eingeteilt: hohe Wahrscheinlichkeit (HQ10-50), mittlere Wahrscheinlichkeit (HQ100) und niedrige Wahrscheinlichkeit (HQ500). Die hochwassergefährdete Bereiche werden unterschieden nach deichgeschützten Gebieten und Bereichen ohne technischen Hochwasserschutz. Die Karten basieren auf Berechnungen des 2. Zyklus und entsprechen den Vorgaben der EU-Hochwasserrahmenrichtlinie.
§ 1 Stadtgebiet und Stadtbezirke (1) Das Gebiet der Stadt Leverkusen wird eingeteilt in a) den Stadtbezirk I, bestehend aus den Stadtteilen Hitdorf, Manfort, Rheindorf und Wiesdorf, b) den Stadtbezirk II, bestehend aus den Stadtteilen Bergisch Neukirchen, Bürrig, Küppersteg, Opladen und Quettingen sowie c) den Stadtbezirk III, bestehend aus den Stadtteilen Alkenrath, Lützenkirchen, Schlebusch und Steinbüchel.
Die Umgebungslärmkartierung dient der Bewertung, Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Lärmminderung. Sie ermöglicht es, gezielte Lösungen zu entwicklen, um die Lebensqualität in lärmbelasteten Gebieten zu verbessern. Dieser Datensatz enthält den 24h-Lärmpegel der Hauptverkehrsstraßen (Autobahnen, Bundes– und Landesstraßen) mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr sowie sonstiger lärmrelevanter Straßen (kommunale Straßen, Straßen mit geringem Verkehrsaufkommen).
Die Umgebungslärmkartierung dient der Bewertung, Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Lärmminderung. Sie ermöglicht es, gezielte Lösungen zu entwicklen, um die Lebensqualität in lärmbelasteten Gebieten zu verbessern. Dieser Datensatz enthält den nächtlichen Lärmpegel der Hauptverkehrsstraßen (Autobahnen, Bundes– und Landesstraßen) mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr sowie sonstiger lärmrelevanter Straßen (kommunale Straßen, Straßen mit geringem Verkehrsaufkommen).
Die zur Orthophotoherstellung benötigten Luftbilder werden in zusammenhängenden Gebieten, den sogenannten Losen beflogen. Dieser Dienst liefert die Abgrenzungen der Bildflüge (Bildfluglose) für die Digitalen Orthophotos mit 10 cm Bodenauflösung in Jahreslayern beginnend mit dem Jahr 2011 und wird jedes Jahr um den aktuellen Jahreslayer erweitert. Die Attribute geben Auskunft über Bildflugdatum und Kameratyp und Hersteller. Es wird darauf hingewiesen, dass keine Rechtsverbindlichkeit für die gelieferten Daten besteht.
Die Straßenkarte Mecklenburg-Vorpommern basiert auf der Übersichtskarte Mecklenburg-Vorpommern im Maßstab 1:250 000. Sie beinhaltet die Darstellung aller Autobahnen und Straßen in Mecklenburg-Vorpommern einschließlich der Angaben ihrer gesetzlichen Klassifizierung. Zusätzlich sind der Straßenkarte Entfernungsangaben im Straßennetz zu entnehmen. Ergänzend wird dem Kartennutzer auf der Rückseite der Straßenkarte für das Gebiet von Mecklenburg-Vorpommern ein Verzeichnis aller Bundesfernstraßen, Landesstraßen und Kreisstraßen zur Verfügung gestellt.