Anhang I der INSPIRE-Richtlinie definiert dieses Thema wie folgt: "Lokale, regionale und nationale Verwaltungseinheiten, die die Gebiete abgrenzen, in denen die Mitgliedstaaten Hoheitsbefugnisse haben und/oder ausüben und die durch Verwaltungsgrenzen voneinander getrennt sind." Die Daten werden vierteljährlich aus dem Basis-DLM abgeleitet.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Dienst für tagesaktuelle Rasterdaten der Automatisierten Liegenschaftskarte mit weiteren Informationen (ALKIS). In der Liegenschaftskarte sind Flurstücke (Parzellen), Gebäude und weitere Informationen im Maßstab 1:1000 dargestellt. Sie ist eine wichtige Grundlage zur privaten, kommunalen und behördlichen Planung und hilft die Sicherung des Eigentums an Grund und Boden zu garantieren. Als weitere Information sind die Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung dargestellt. Sie bilden einen Nachweis über die Ertragsfähigkeit des Bodens. Dazu werden rechtliche Einstufungen von Flächen nach besonderen Kriterien festgelegt. Die Zuordnung, Einstufung und Abgrenzung obliegt der Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz (www.lfst-rlp.de). Die Bodenschätzungsergebnisse sind gem. § 14 des Bodenschätzungsgesetzes im Liegenschaftskataster zu führen. Darin haben diese Angaben nur nachrichtlichen Charakter. Dieser Darstellungsdienst enthält die Flächen der Bodenschätzung, die Muster-, Landesmuster- und Vergleichsstücke sowie die Grablöcher der Bodenschätzung gemäß dem Objektartenkatalog ALKIS Rheinland-Pfalz (ALKIS-OK RP).:Dienst für tagesaktuelle Rasterdaten der Automatisierten Liegenschaftskarte mit weiteren Informationen (ALKIS). In der Liegenschaftskarte sind Flurstücke (Parzellen), Gebäude und weitere Informationen im Maßstab 1:1000 dargestellt. Sie ist eine wichtige Grundlage zur privaten, kommunalen und behördlichen Planung und hilft die Sicherung des Eigentums an Grund und Boden zu garantieren. Als weitere Information sind die Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung dargestellt. Sie bilden einen Nachweis über die Ertragsfähigkeit des Bodens. Dazu werden rechtliche Einstufungen von Flächen nach besonderen Kriterien festgelegt. Die Zuordnung, Einstufung und Abgrenzung obliegt der Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz (www.lfst-rlp.de). Die Bodenschätzungsergebnisse sind gem. § 14 des Bodenschätzungsgesetzes im Liegenschaftskataster zu führen. Darin haben diese Angaben nur nachrichtlichen Charakter. Dieser Darstellungsdienst enthält die Flächen der Bodenschätzung, die Muster-, Landesmuster- und Vergleichsstücke sowie die Grablöcher der Bodenschätzung gemäß dem Objektartenkatalog ALKIS Rheinland-Pfalz (ALKIS-OK RP).
Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Erdgeschichte, für die Geschichte des Menschen, für die Kunst- und Kulturgeschichte, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und an deren Erhaltung und Nutzung wegen künstlerischer, wissenschaftlicher, volkskundlicher oder städtebaulicher Bedeutung ein Interesse der Allgemeinheit besteht. Der WMS (Web Map Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zur Bereitstellung von Kartenausschnitten im Rasterformat. An einen WMS können mit verschiedenen Operationen Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WMS eingebunden wird. Erläuterung zum Fachbezug: Laut §23 DSchG NRW sind Bodendenkmäler und Denkmalbereiche in die Denkmalliste, jedoch nicht ein ein öffentliches Verzeichnis einzutragen. Diesbezüglich wird hier zwischen einem für die Öffentlichkeit aufgesetztem WFS-Dienst und einem internen WFS-Dienst für den Dienstbetrieb unterschieden.
Dieser Datensatz umfasst sonstige Vermessungspunkte (sVP) des amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) des Kreises Kleve, die aktuell in der Liegenschaftskarte dargestellt werden. Vorläufige oder historische sonstige Vermessungspunkte sind nicht enthalten. Bei diesen Punkten handelt es sich um die alten Aufnahmepunkte (AP). Der Bestand der Punkte wird nicht mehr aktualisiert. Örtlich nicht mehr vorhandene Punkte werden nicht mehr ersetzt. Die Punkte liegen alle hochgenau (in Koordinatenkatasterqualität) vor, das bedeutet die Genauigkeit liegt bei 2000 oder 2100 (<3cm). Zu jedem Punkt gibt es eine Skizze.
Der WFS (Web Feature Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zum Download für Vektordaten. An einen WFS können mit verschiedenen Operationen (siehe Abschnitt Fachinformationen) Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WFS eingebunden wird. Die Wahlbezirke umfassen die Stimmbezirke, Ratswahlbezirke, Kreiswahlbezirke, Landtagswahlbezirke, Bundestagswahlbezirke und Europawahlbezirke aller Kommunen im Kreis Kleve. Die Daten enthalten die aktuell gültigen Wahlbezirke.
Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Erdgeschichte, für die Geschichte des Menschen, für die Kunst- und Kulturgeschichte, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und an deren Erhaltung und Nutzung wegen künstlerischer, wissenschaftlicher, volkskundlicher oder städtebaulicher Bedeutung ein Interesse der Allgemeinheit besteht. Der WFS (Web Feature Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zum Download für Vektordaten. An einen WFS können mit verschiedenen Operationen Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WFS eingebunden wird. Erläuterung zum Fachbezug: Laut §23 DSchG NRW sind Bodendenkmäler und Denkmalbereiche in die Denkmalliste, jedoch nicht ein ein öffentliches Verzeichnis einzutragen. Diesbezüglich wird hier zwischen einem für die Öffentlichkeit aufgesetztem WFS-Dienst und einem internen WFS-Dienst für den Dienstbetrieb unterschieden.
Der WFS-Dienst stellt den Datenbestand im Rahmen der EU-Förderung/Direktzahlungen, die innerhalb des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen liegen, dar. Die Daten sind in folgende Themengebiete gegliedert: Feldblöcke, (historische) beantragte und als förderfähig festgestellte Landschaftselemente und Teilschläge, benachteiligte Gebiete, Wassererosionsgefährdete Gebiete, Winderosionsgefährdete Gebiete, Dauergrünland, Umweltsensibles Dauergrünland, Ausnahme des Umbruchverbots für Zwischenfrüchte im Rheinland, Landschaftselemente, ökologische Vorrangflächen, Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen in NRW + TopUp, Zwischenfrucht. Die Anzeige der Datensätze des WFS ist auf 5.000 Elemente in Luftbild und Attributtabelle beschränkt.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Land NRW“ sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Haftungsbeschränkung - Für die Kompatibilität der zur Verfügung gestellten Daten oder eines Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Land NRW“ sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Haftungsbeschränkung - Für die Kompatibilität der zur Verfügung gestellten Daten oder eines Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen.
Der Dienst stellt den Datenbestand im Rahmen der EU-Förderung/Direktzahlungen, die innerhalb des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen liegen, dar. Die Daten sind in folgende Themengebiete gegliedert: Feldblöcke, (historische) beantragte und als förderfähig festgestellte Landschaftselemente und Teilschläge, benachteiligte Gebiete, Wassererosionsgefährdete Gebiete, Winderosionsgefährdete Gebiete, Dauergrünland, Umweltsensibles Dauergrünland, Ausnahme des Umbruchverbots für Zwischenfrüchte im Rheinland, Landschaftselemente, ökologische Vorrangflächen, Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen in NRW + TopUp, Zwischenfrucht.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Land NRW“ sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Haftungsbeschränkung - Für die Kompatibilität der zur Verfügung gestellten Daten oder eines Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen.
Dargestellt wird der aktuelle landwirtschaftliche N-Bilanzüberschuss in kg N/(ha*a) als 4-Jahresmittelwert des Zeitraums 2016-2019 pro Referenzparzelle. Datengrundlage sind die nach Anlage 4 AVV GeA durch den DLWK ermittelten landwirtschaftlichen N-Bilanzüberschüsse pro Gemeinde aus dem Zeitraum 2016-2019 (arithmetischer Mittelwert). Die Umrechnung der N-Bilanzüberschüsse pro Gemeinde auf die landwirtschaftlichen Nutzungsflächen im Modellraster (100 x 100 m) des hydrologischen Stoffeintragsmodelles GROWA+ NRW 2021 erfolgt entsprechend der Schnittstelle RAUMIS / mGROWA-DENUZ-WEKU (s. Anlage 4) durch das LANUK NRW. Die auf diese Weise ermittelten aktuellen N-Salden (2016-2019) pro Referenzparzelle werden pro Feldblock gemäß Feldblockstatistik NRW 2021 ausgegeben. Der Datensatz enthält die Feldblöcke gemäß Feldblockstatistik NRW 2021 als Polygone (Feature in geodatabase „GLDN-Potenzielle Nitrataustraege-nach-Par-8-AVV-GeA_EPSG25832_Geodatabase.gdb“ bzw. shape „GLDN-Potenzielle_Nitrataustraege-nach-Par-8-AVV-GeA_EPSG25832“)