Die Datei zeigt die Standorte der archäologischen Funde und wird vom Westfälischen Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Olpe, geführt. Sie enthält nähere Angaben zu den Funden wie z. B. das Funddatum, Angaben zu dem Finder und den Fundumständen, sowie eine wissenschaftliche Einschätzung des Fundes, soweit möglich.
Unter dem Begriff "Oberflächennaher Bergbau" sind alle grubenbildlich dokumentierten Grubenbaue zusammengefasst, die in einer Tiefe von 0 - 100 m unterhalb der Festgesteinsschicht liegen. Der Datensatz zeigt alle zum Revisionsstand bekannten und erfassten Flächen mit nachgewiesenem oberflächennahen Bergbau in NRW mit zugehörigen Sachinformationen als Flächen. Bestandteil der Anwendung FIS GDU
Darstellung von Flächen mit Erstaufforstungen, Waldumwandlungen, Ersatzaufforstungen, Gehölzrodungen außerhalb von Waldflächen, Weihnachtsbaumkulturen etc. seit Ende 2007. An die Geometrien wurden Attribute aus einer Access-Datenbank, in der die Vorgänge registriert werden, angebunden.
Es gilt die Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 (URL: https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0): Die bereitgestellten Daten und Metadaten dürfen für die kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung insbesondere 1. vervielfältigt, ausgedruckt, präsentiert, verändert, bearbeitet sowie an Dritte übermittelt werden; 2. mit eigenen Daten und Daten Anderer zusammengeführt und zu selbständigen neuen Datensätzen verbunden werden; 3. in interne und externe Geschäftsprozesse, Produkte und Anwendungen in öffentlichen und nicht öffentlichen elektronischen Netzwerken eingebunden werden
Der Verursacher von Eingriffen in Natur und Landschaft ist verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen). Ausgeglichen ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in gleichartiger Weise wiederhergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neugestaltet ist (§15 Abs. 2 BNatSchG). In dem Kompensationsverzeichnis sind gesetzlich nur die Kompensationsmaßnahmen zu veröffentlichen, die größer als 500 m² sind. Darüber hinaus nimmt der Kreis Herford auch Kompensationsmaßnahmen schon ab 200 m² im Verzeichnis auf und veröffentlicht sie.