Wasserschutzgebiete (WSG) sind Gebiete, in denen zum Schutz von Gewässern vor schädlichen Einflüssen besondere Ge- und Verbote gelten. In Wasserschutzgebieten bestehen besondere Nutzungsbeschränkungen für die Bebauung, die Bodennutzung und den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, um Brunnen, die der öffentlichen Trinkwasserversorgung dienen, zu schützen. Die Risiken für das Trinkwasser sind je nach Entfernung zum Brunnen und Wirksamkeit der Deckschichten unterschiedlich groß. Je weiter eine Fläche vom Brunnen entfernt ist, desto geringer sind meist die Einschränkungen der Nutzungen.
Ein Naturdenkmal ist ein kleinflächiges Landschaftselement, das unter Naturschutz gestellt ist. Es kann sich dabei um einen einzeln stehender Baum, aufgelassene Steinbrüche, Teiche oder Heideflächen handeln. Der Schutz begründet sich durch ihre Seltenheit, Eigenart oder Schönheit sowie ihren Wert für Wissenschaft, Heimatkunde und Naturverständnis und umfasst ein weitgehendes Veränderungsverbot. Mit der Unterschutzstellung übernimmt der Kreis Herford die Pflege der Naturdenkmale.
Dies ist eine Anwendung, die prognostizierte Fließwege und Überflutungsflächen aufzeigt, die im Falle eines Starkregenereignisses auftreten können. Hierbei werden die landesweiten Starkregengefahrenhinweise vom Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) präsentiert. Zusätzlich werden die vorhandenen kommunalen Starkregengefahrenkarten dargestellt. Die Karten können eine Grundlage für Ihre Planung sein, Ihr Gebäude vor Starkregen zu schützen. Die Ansprechpartner in den Kommunen finden Sie in der Kartenanwendung über den Info-Button unten rechts.
Heilquellenschutzgebiete werden festgesetzt, um das Grundwasser vor Beeinträchtigungen zu schützen. Bestimmte Handlungen sind verboten oder beschränkt zulässig. Heilquellen sind natürlich zu Tage tretende oder künstlich erschlossene Wasser- oder Gasvorkommen, die auf Grund ihrer chemischen Zusammensetzung und ihrer physikalischen Eigenschaften eine heilende, lindernde und vorbeugende Wirkung besitzen.
Darstellung von Hochwassergefahren- und Risikokarten, die über die mögliche Ausdehnung und Tiefe einer Überflutung informieren. Dabei wird die örtliche Hochwassersituation für ein Extremhochwasser, für ein 100-jährliches Ereignis und auch für ein häufiges Hochwasserereignis aufzeigt. Hochwasserrisikokarten werden auf der Grundlage der Hochwassergefahrenkarten für die gleichen Hochwasserszenarien erstellt. In ihnen sollen über die Hochwassergefahren (Überschwemmungsausdehnung) hinaus die hochwasserbedingten nachteiligen Auswirkungen (z.B. Anzahl der betroffenen Einwohner, betroffene Wohn- oder Schutzgebiete, gefährdete Kulturobjekte) dargestellt werden.
Der vorliegende Datensatz wurde im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung der Stadt Moers erstellt und zeigt die Eignung für Luft-Wasser-Wärmepumpen auf Baublockebene. Diese ist nach Wärmeplanungsgesetz in die Kategorien sehr wahrscheinlich ungeeignet ( 75 % der Gebäude des Baublocks sind geeignet) eingeteilt.
Der vorliegende Datensatz wurde im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung der Stadt Moers erstellt und zeigt die potenziellen Wärmenetzerweiterungsgebiete auf Baublockebene, unterteilt nach Potenzialgebieten und Prüfgebieten. Bei Letzteren ist die Eignung für ein Wärmenetz aufgrund der Daten, die im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung erhoben wurden, nicht eindeutig und sollte einer näheren Prüfung unterzogen werden. Aufgrund der Darstellung auf Baublockebene muss die potenzielle Wärmenetzerweiterung nicht jedes Gebäude in dem jeweiligen Baublock betreffen.
Der vorliegende Datensatz wurde im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung der Stadt Moers erstellt und zeigt mögliche Potenzialflächen für zentrale Luft-Wasser-Wärmepumpen zur Wärmenetzversorgung.
Der vorliegende Datensatz wurde im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung der Stadt Moers erstellt und beinhaltet die Bereiche des Moersbachs, die hinsichtlich eines möglichen Wärmeversorgungspotenzials geeignet wären. Der nördlichere Teil weist ein Potenzial von 6.700 MWh auf, während es beim südlicheren Bereich 5.500 MWh sind.