Der vorliegende Datensatz wurde im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung der Stadt Moers erstellt und zeigt die potenziellen Wärmenetzerweiterungsgebiete auf Baublockebene, unterteilt nach Potenzialgebieten und Prüfgebieten. Bei Letzteren ist die Eignung für ein Wärmenetz aufgrund der Daten, die im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung erhoben wurden, nicht eindeutig und sollte einer näheren Prüfung unterzogen werden. Aufgrund der Darstellung auf Baublockebene muss die potenzielle Wärmenetzerweiterung nicht jedes Gebäude in dem jeweiligen Baublock betreffen.
Der vorliegende Datensatz wurde im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung der Stadt Moers erstellt und zeigt mögliche Potenzialflächen für zentrale Luft-Wasser-Wärmepumpen zur Wärmenetzversorgung.
Der vorliegende Datensatz wurde im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung der Stadt Moers erstellt und beinhaltet die Bereiche des Moersbachs, die hinsichtlich eines möglichen Wärmeversorgungspotenzials geeignet wären. Der nördlichere Teil weist ein Potenzial von 6.700 MWh auf, während es beim südlicheren Bereich 5.500 MWh sind.
Darstellung der Standorte bestehender Trinkwasserbrunnen in Köln samt Foto und Adresse. Die Kölner Trinkwasserbrunnen werden jährlich während der wärmeren Monate von April bis Oktober an den aufgeführten Standorten aufgestellt. Sie sind als Dauerläufer konzipiert, das heißt es läuft stetig frisches Trinkwasser, das kostenlos in eine selbst mitgebrachte Trinkflasche abgefüllt werden kann. Während der Wintermonate werden die Brunnen abgebaut und eingelagert, bzw. bei Bedarf instandgesetzt etc. Der Betrieb der Kölner Trinkwasserbrunnen erfolgt in Zusammenarbeit mit der RheinEnergie.
Lärmkarten werden erstellt, um die Lärmbelastung zu erfassen und darzustellen. Die Lärmkarten bilden die Grundlage für die Lärmaktionsplanung und zeigen für Straßen- und Schienenverkehr die durchschnittlichen Lärmbelastungen in der Fläche. (www.umgebungslaerm.nrw.de)
Zur Freude aller darf kostenlos für den Eigenbedarf, also in haushaltsüblichen Mengen, an den in der Karte dargestellten Obst-und Nussbaum-Standorten geerntet werden. Doch Achtung: Die Ernte erfolgt auf eigene Gefahr! Verletzen oder gefährden Sie weder sich selbst, noch andere, noch die Bäume, damit alle auch im nächsten Jahr noch Freude daran haben. Bitte verwenden Sie keine Äste etc. um Obst aus den Bäumen herauszuschlagen/-werfen. Dieses entwertet einerseits Ihr Obst und beschädigt andererseits unsere Mähtechnik, wenn die Äste im Gras liegenbleiben. Respektieren Sie bitte auch eingezäunte bzw. eingefriedete Bereiche.
Der Verursacher von Eingriffen in Natur und Landschaft ist verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen). Ausgeglichen ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in gleichartiger Weise wiederhergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neugestaltet ist (§15 Abs. 2 BNatSchG). In dem Kompensationsverzeichnis sind gesetzlich nur die Kompensationsmaßnahmen zu veröffentlichen, die größer als 500 m² sind. Darüber hinaus nimmt der Kreis Herford auch Kompensationsmaßnahmen schon ab 200 m² im Verzeichnis auf und veröffentlicht sie.