Das Digitale Basis-Landschaftsmodell (ATKIS-Basis-DLM) ist ein digitaler, objektstrukturierter Vektordatenbestand. Er bestimmt die topographischen Objekte der realen Welt nach Lage und Form, nach Namen und Eigenschaften. Des Weiteren sind objektbezogene Sachdaten so verknüpft, dass der Datenbestand in einer GIS-Anwendung genutzt werden kann. Um eine bundesweite inhaltliche Einheitlichkeit der Daten zu erreichen, wird das Basis-DLM mit Hilfe eines aus dem AAA-Anwendungsschema abgeleiteten Objektartenkataloges (ATKIS-OK Basis-DLM), der Vorschriften zum Inhalt und zur Modellierung der topographischen Informationen für den AdV-Grunddatenbestand und die Länderlösungen enthält, definiert. Zum Inhalt gehören neben den Objekten der Objektartengruppen 'Siedlung', 'Verkehr', 'Vegetation', 'Gewässer', 'Administrative Gebietseinheiten' auch Bauwerke und Einrichtungen auf Siedlungsflächen und für den Verkehr sowie besondere Angaben zum Gewässer. Die Lagegenauigkeit beträgt für die wesentlichen linearen Objekte (Straßenachsen, Fahrbahnachsen, Bahnstrecken und Gewässerachsen) +/- 3m. Die Daten werden über automatisierte Verfahren oder durch Selbstentnahme kostenfrei bereitgestellt. Bei Nutzung der Daten sind die Lizenzbedingungen zu beachten.
Mit dem Digitalen Dienst Fluglärmzonen wird ein digitales Modell der Lärmschutzzonen für den zivilen Flughafen Köln/Bonn, sowie die militärischen Flugplätze Nörvenich und Geilenkirchen angeboten. Gesetzliche Grundlage ist das Fluglärmgesetz i.d.F. vom 31.10.2007 (FluLärmG), auf deren Grundlage das Land mit Datum vom 07.12.2013, 27.06.2013 und 15.10.2013 die Verordnungen über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Köln/Bonn (Fluglärmschutzverordnung Köln/Bonn- FluLärmKölnV), die Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Nörvenich (Fluglärmschutzverordnung Nörvenich - FluLärmNörvV) und die Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Geilenkirchen (Fluglärmschutzverordnung Geilenkirchen - FluLärmGeilenkV) erlassen hat. Grundlage des Modells für die Darstellung der Lärmschutzzonen sind die entsprechenden Kurvenpunkte der jeweiligen Verordnungen - Koordinatensystem: UTM-Abbildung in Zone 32, Ellipsoid GRS80, Datum ETRS89 - welche vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW in einer topographischen Karte im Maßstab 1:50 000 und in Blättern der Deutschen Grundkarte im Maßstab 1:5 000 festgelegt wurden. Dargestellt werden sowohl die Tagschutzzonen als auch die Nachtschutzzone in einer Abstufung von jeweils 5 dB(A) äquivalentem Dauerschallpegel, sowie dem Maximalpegel in der Nachtschutzzone von 6 mal 57 dB(A), was eine parzellenscharfe Darstellung der entsprechenden Lärmbelastung ermöglicht.
Sämtliche Rechte an diesem Produkt liegen beim Land Nordrhein-Westfalen. Jede über die reine Einsichtnahme hinausgehende Nutzung bedarf der Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln.
Das Digitale Landschaftsmodell 1:50.000 (ATKIS-DLM50) wird durch Modellgeneralisierung des Basis-Landschaftsmodell (Basis-DLM) erzeugt. Das ATKIS-DLM50 enthält Objekte/Objektarten mit einer Inhaltsdichte die vergleichbar mit einer Topographischen Karte im Maßstab 1:50.000 ist. Der vorliegende Web Feature Service ermöglicht das gezielte Herunterladen von in ATKIS-DLM50 geführten Geo-Objekten auf Basis einer Suchanfrage (Direktzugriffs-Downloaddienst). Der Dienst stellt die Geo-Objekte mindestens im Umfang des bundesweit einheitlichen Grunddatenbestands gemäß der GeoInfoDok 7.1.2 (https://www.adv-online.de) im Format der Normbasierten Austauschschnittstelle (NAS) bereit. Der Dienst ist konzipiert zur Nutzung in spezialisierten GIS-Clients, die Geo-Objekte mit komplexen Geometrien nach GML 3.2.1 und AdV-URNs (für Maßeinheiten, Koordinatenreferenzsysteme und Objektreferenzen) verwerten können, sowie über Funktionalitäten zur Verarbeitung der komplexen NAS-Strukturen verfügen. Durch das Aktualitätsdatum wird die letztmalige physische Bearbeitung/Veränderung an den zugrundeliegenden Daten ausgewiesen. Grundsätzlich handelt es sich aber um einen tagesaktuellen Dienst.
DDie Präsentationsausgabe basemap.de P10 Raster (P10) ist ein von Bund und Ländern gemeinsam entwickeltes topographisches Kartenwerk und liegt seit Januar 2024 als neues AdV-Standardprodukt vor. Die technische Grundlage bildet der automatisierte Workflow zur Herstellung von Karten der basemap.de Produktfamilie. Die aus der P10 abgeleitete Präsentationsausgabe im Maßstab 1:10 000 für Nordrhein-Westfalen (P10 NRW) bietet für die gesamte Landesfläche eine einheitliche Kartendarstellung amtlicher topographischer Daten in einer Farbvariante (inkl. Schummerungsdarstellung) und Graustufenvariante. Die Karte wird aus objektstrukturierten Daten des ATKIS® Basis-DLM, aus Gebäudedaten und aus einem Geländemodell automatisiert abgeleitet. Für die Beschriftung wurden zusätzlich weitere freie Datenquellen genutzt, wie z.B. Zensusdaten. Die P10 NRW wird quartalsweise aktualisiert. Der Maßstab 1:10.000 erlaubt eine nahezu vollständige und grundrissähnliche Beschreibung der Erdoberfläche in ihren natürlichen und durch menschliches Handeln geprägten Erscheinungsformen mit hoher Lagegenauigkeit. Als großmaßstäbige Karte bietet sie die ideale Grundlage für Planungen und eignet sich als Kartengrundlage für thematische Karten.
Die Präsentationsausgabe basemap.de P10 Raster (P10) ist ein von Bund und Ländern gemeinsam entwickeltes topographisches Kartenwerk und liegt seit Januar 2024 als neues AdV-Standardprodukt vor. Die technische Grundlage bildet der automatisierte Workflow zur Herstellung von Karten der basemap.de Produktfamilie. Die aus der P10 abgeleitete Präsentationsausgabe im Maßstab 1:10 000 für Nordrhein-Westfalen (P10 NRW) bietet für die gesamte Landesfläche eine einheitliche Kartendarstellung amtlicher topographischer Daten in einer Farbvariante (inkl. Schummerungsdarstellung) und Graustufenvariante. Die Karte wird aus objektstrukturierten Daten des ATKIS® Basis-DLM, aus Gebäudedaten und aus einem Geländemodell automatisiert abgeleitet. Für die Beschriftung wurden zusätzlich weitere freie Datenquellen genutzt, wie z.B. Zensusdaten. Die P10 NRW wird quartalsweise aktualisiert. Der Maßstab 1:10.000 erlaubt eine nahezu vollständige und grundrissähnliche Beschreibung der Erdoberfläche in ihren natürlichen und durch menschliches Handeln geprägten Erscheinungsformen mit hoher Lagegenauigkeit. Als großmaßstäbige Karte bietet sie die ideale Grundlage für Planungen und eignet sich als Kartengrundlage für thematische Karten.
Die Amtliche Präsentation 1 : 10 000 (AP10) präsentiert die Geobasisdaten Niedersachsen im Maßstab 1 : 10 000. Mit der Fortschreibung des AK5-Erlasses zum 01.01.2025 wird die AP10 auf einer komplett neuen Grundlage erzeugt. Die AP10 verwendet zukünftig die Präsentationsausgabe basemap.de P10 Raster (P10) der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV). Somit basiert die AP10 dann auf den amtlichen Geobasisdaten des ATKIS Basis-DLM, den Hausumringen und den Digitalen Geländemodellen (DGM) und wird sich auch in der Darstellung erheblich von der Vorgängergrafik unterscheiden. Die Daten sind maßstabsbezogen für ein druckoptimiertes Kartenbild aufbereitet und enthalten die für eine Kartenausgabe im Maßstab 1 : 10 000 relevanten Inhalte. Dies sind unter anderem • Straßen- und Wegestruktur mit Straßennamen • Nutzungsarten mit Flächenfarben und Symbolen • Gebäude und Bauwerke mit Symbolen • diverse topographische Objekte • Schriftzusätze für Siedlungen, Gewässer und Landschaft • politische Grenzen • Höhenlinien und Schummerung Die AP10 wird weiterhin als Farb- und Graustufen-Ausgabe erhältlich sein. Hinweis Die Präsentationsausgabe basemap.de P10 Raster (P10) als Grundlage der AP10 wird ständig weiterentwickelt. Es kann daher zu Veränderungen bei Inhalt und Darstellung kommen.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)“ bzw. „cc-by/4.0” (http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „LGLN“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: LGLN (2024) Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)
Die HFP sind in der Örtlichkeit dauerhaft durch Marken aus Metall (Höhenbolzen) i.d.R. an Bauwerken, im Fels oder an besonderen Punktträgern vermarkt. Grundsätzlich sind deren Höhen und ggfs. die Koordinaten und Schwerewerte bestimmt.Das Höhenbezugssystem wird durch die Nivellementnetze 1. bis 3. Ordnung mit den zugehörigen Höhen festgelegt.Fur die geodätischen Festpunkte werden folgende Nachweise geführt bzw. Daten bereitgestellt:- Übersicht über das Festpunktfeld auf Blättern der topographischen Karte (Festpunktübersicht); - Beschreibung der Festpunkte mit topographischer Lageskizze zum Aufsuchen vor Ort (Festpunktbeschreibung); - Datei der Festpunkte (Ausdruck, Diskette) mit Lagekoordinaten, Höhenangaben, Schwerebeschleunigungsangaben u.a.m.; - GPS-Referenzstations-Messdaten in den Formaten RINEX, RTCM 2.1 (20,21) Als Ergänzung zum Nachweis der Festpunkte werden Netzbilder als Übersichten über die Netzanlage und gravimetrische Karten im Maßstab 1:200.000 geführt. Diese Karten werden nur auf Anforderung bei begründetem Bedarf als Kopie abgegeben. Durch die Einführung des Digitales Festpunktauskunftssystem wird jedem autorisierten Nutzer der Zugriff auf die Festpunktdaten der amtlichen Thüringer Festpunktfelder für Lage (TP-Feld) und Höhe (NivP-Feld) über das Internet ermöglicht.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Die Übersicht zeigt die aktuelle Verfügbarkeit der 3D-Gebäudemodelle im LoD1 (Level of Detail 1) und LoD2. Im 3D-Gebäudemodell LoD1 wird jedes Gebäude/Bauwerk als einfaches Klötzchen mit Flachdach repräsentiert. Im 3D-Gebäudemodell LoD2 erfolgt die Modellierung der Gebäude zusätzlich mit standardisierten Dachformen. Datengrundlage für die Ableitung des 3D-Gebäudemodells LoD2 sind die Höheninformationen aus dem flugzeuggestützten Laserscanning (3D-Messdaten, Aktualität 2019-2024), das Digitale Geländemodell mit der Gitterweite 1m (DGM1, Aktualität 2019-2024), sowie Gebäudegrundrisse aus dem Liegenschaftskataster (ALKIS, Stand 01.09.2023) und dem Amtlichen Topographisch-Kartographischen Informationssystem (ATKIS, Stand 01.10.2024). Das 3D-Gebäudemodell LoD1 wird automatisiert aus dem LoD2 abgeleitet, so dass die Datengrundlage und die Aktualität für beide Produkte identisch sind. Es werden Standardhöhen verwendet in Abhängigkeit zur Gebäudefunktion (bei einer automatisch ermittelten Gebäudehöhe < 1m). Die Gebäudehöhe des Klötzchens ergibt sich aus der mittleren Dachhöhe des Gebäudes im LoD2. Seit 2015 werden landschaftsprägende Gebäude und Gebäude, die lediglich als LoD1 vorliegen, interaktiv nachbearbeitet. In der Kartendarstellung sind Kacheln, in denen Gebäude nachbearbeitet wurden, dunkler eingefärbt. Zusätzlich werden seit 2021 Bauwerke auf Basis von ATKIS-Grundrissen in das 3D-Gebäudemodell integriert. Die Bauwerksanzahl kann für jede Kachel über die Sachdatenabfrage abgerufen werden. Kacheln, in denen keine Gebäude oder Bauwerke aus ALKIS- oder ATKIS-Grundrissen vorliegen, werden als Leerkacheln dargestellt.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Gewässernetz (Hydro-Physische Gewässer) aus ATKIS Basis-DLM umgesetzte Daten bereit. Das Thema Gewässernetz ist in Anhang I der INSPIRE-Richtlinie ist dieses Thema wie folgt definiert: „Elemente des Gewässernetzes, einschließlich Meeresgebieten und allen sonstigen Wasserkörpern und hiermit verbundenen Teilsystemen, darunter Einzugsgebiete und Teileinzugsgebiete. Gegebenenfalls gemäß den Definitionen der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (2) und in Form von Netzen.“ Zusätzlich findet man im Steckbrief Hydrografie GDI-DE(www.geoportal.de) folgende ergänzende Definition zum Thema. „Die Datenspezifikation zum Thema Hydrografie legt den Schwerpunkt auf die Darstellung und Beschreibung von Stehgewässern und Fließgewässern bzw. Seen, Flüssen und anderen Gewässern. Je nach Anwendungsfall gibt es thematische und geographische Einschränkungen bzw. eine unterschiedliche Semantik: Geographisch betrachtet sind alle Binnengewässer bzw. oberirdischen Wasserkörper im Binnenland angesprochen. Topographisch gesehen umfasst der Begriff „Gewässernetz“ die Gesamtheit aller von der Quelle bis zur Mündung zueinander fließenden Gewässer.„:Ein natürlicher oder künstlicher Wasserlauf oder ein Fließgewässer.
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Gewässernetz (Hydro-Physische Gewässer) aus ATKIS Basis-DLM umgesetzte Daten bereit. Das Thema Gewässernetz ist in Anhang I der INSPIRE-Richtlinie ist dieses Thema wie folgt definiert: „Elemente des Gewässernetzes, einschließlich Meeresgebieten und allen sonstigen Wasserkörpern und hiermit verbundenen Teilsystemen, darunter Einzugsgebiete und Teileinzugsgebiete. Gegebenenfalls gemäß den Definitionen der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (2) und in Form von Netzen.“ Zusätzlich findet man im Steckbrief Hydrografie GDI-DE(www.geoportal.de) folgende ergänzende Definition zum Thema. „Die Datenspezifikation zum Thema Hydrografie legt den Schwerpunkt auf die Darstellung und Beschreibung von Stehgewässern und Fließgewässern bzw. Seen, Flüssen und anderen Gewässern. Je nach Anwendungsfall gibt es thematische und geographische Einschränkungen bzw. eine unterschiedliche Semantik: Geographisch betrachtet sind alle Binnengewässer bzw. oberirdischen Wasserkörper im Binnenland angesprochen. Topographisch gesehen umfasst der Begriff „Gewässernetz“ die Gesamtheit aller von der Quelle bis zur Mündung zueinander fließenden Gewässer.„:Ein flacher Teil eines Wasserlaufs, der als Übergang genutzt wird.