Download-Dienst zur Erfassung des Seehundbestandes im Niedersächsischen Wattenmeer. Der Seehundbestand im Niedersächsischen Wattenmeer wird jährlich ermittelt. Dazu werden in den Sommermonaten (Mai - September) Zählflüge durchgeführt.
Der WMS - Dienst "Eiderentenbestände im Niedersächsischen Wattenmeer" enthält alle Kartierungen zum Eiderentenmonitoring die durchgeführt wurden. Hierbei handelt es sich um Beobachtungen zum punktuellen Vorkommen der Eiderente, an dem angegebenen Ort, welcher aus einem Flugzeug beobachtet wurde. Dabei handelt es sich um die Mauser- (Juli/August) und Überwinterungsbestände (Januar/Februar).
Der Download-Dienst "Eiderentenbestände im Niedersächsischen Wattenmeer" enthält alle Kartierungen zum Eiderentenmonitoring die durchgeführt wurden. Hierbei handelt es sich um Beobachtungen zum punktuellen Vorkommen der Eiderente, an dem angegebenen Ort, welcher aus einem Flugzeug beobachtet wurde. Dabei handelt es sich um die Mauser- (Juli/August) und Überwinterungsbestände (Januar/Februar).
Im Rahmen des Projektes „Die Lebensgemeinschaften auf dem Südwatt der Nordsee-Insel Mellum 1950“ wurde im Sommer 1950 die Faunenverteilung auf dem Südwatt der Insel Mellum untersucht.
„Für die Jadebusenwatten wurde eine Besiedlungskarte auf soziologischer Grundlage aufgestellt. Neben quantitativen Bestimmungen der Arten- und Individuenzahl in ausgestochenen und gesiebten Bodenproben, wurden bei der Kartierung die Lebensspuren der Wattentiere weitgehend verwertet. […]“
Die Untersuchungen der Jahre 1954/55 führten zu einer Aufnahme der Morphologie, Hydrologie und Biologie den Neuharlingersieler Außentiefs und der angrenzenden Watten.
Im Rahmen des Projektes „Bericht über eine Untersuchung der bodenbewohnenden Lebensgemeinschaften und des Schlickgehaltes im deutschen Dollart-Gebiet 1953“ wurde an 10 Stationen im Dollart das Makrozoobenthos untersucht.
„Aufgabe des vorliegenden Gutachtens ist es, Empfehlungen für eine Ausrichtung der Maßnahmen zur Zielerreichung im Sinne der WRRL in den niedersächsischen Küsten- und Übergangsgewässern bis 2015 zu erarbeiten. Das Gutachten soll damit die fachlichen Grundlagen für die Aufstellung der entsprechenden Maßnahmenprogramme verbreitern. […]“