Die kleinste abgegrenzte hydrologische Betrachtungsebene der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist der Wasserkörper (WK).Küstenwasserkörper wurden für die Bewertungen nach WRRL von der Küstenlinie bis zur 1 SM-Linie und darüber hinaus für die chemische Bewertung bis zur Hoheitsgrenze ausgewiesen.Übergangsgewässer gemäß WRRL sind die Oberflächenwasserkörper in der Nähe von Flussmündungen, die aufgrund ihrer Nähe zu den Küstengewässern einen gewissen Salzgehalt aufweisen, aber im wesentlichen von Süßwasserströmungen beeinflusst werden.Neben den Niedersächsischen Gewässern sind auchdieansonsten von Niedersachsen berührten Gewässer und Wasserkörper mit abgebildet. Die Wasserkörpercharakterisierung und Bewertung ist mit Ergebnissen der Bewertung des ökologischen Gesamtzustandes/-potentials und des chemischen Gesamtzustandes zur Erstellung von Themenkarten als Attributierung integriert..
Nach Artikel 8 der EG-Wasserrahmenrichtlinie soll ein zusammenhängender und umfassender Überblick über den Zustand der Gewässer erzielt werden, in dem regelmäßige Untersuchungen durch Messprogramme (Monitoring) stattfinden.Für diesen Zweck wurden Überwachungsprogramme (Monitoring) nach EG-Wasserrahmenrichtlinie in Niedersachsen / Bremen der Flussgebiete Elbe, Weser, Ems und Rhein entwickelt:Überblicksmonitoring des Gesamtzustandes:Erkennung von langfristigen Trends, hervorgerufen durch natürliche Gegebenheiten oder ausgedehnte menschliche Tätigkeiten. Auf überregionale Umwelt- bzw. Bewirtschaftungsziele und entsprechende Berichtspflichten ausgerichtet.Operatives Monitoring an belasteten Gewässern:Dokumentation der Veränderungen der Wasserkörper, die die Umweltziele möglicherweise nicht erreichen und für die entsprechende Maßnahmenprogramme aufzustellen sind. Dient der Überwachung von regionalen Zielen für einzelne Wasserkörper, Wasserkörpergruppen oder Bearbeitungsgebiete..
Dieses Informationssystem ermöglicht einen Überblick und die Recherche über die digitalen Geodaten und Geodaten-Dienste der AdV-Mitgliedsverwaltungen auf der Grundlage ihrer standardisierten Beschreibungen (Metadaten). Geodaten sind digitale Daten, die einen Raumbezug (bspw. eine Adresse oder Koordinaten) besitzen. Über Geodaten-Dienste kann online auf die Geodaten der einzelnen AdV-Mitgliedsverwaltungen zugegriffen werden. Zudem sind die Geodaten noch über weitere Schnittstellen und Formaten verfügbar.
Die Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) stellt Telemedien im Sinne des Telemediengesetztes (TMG) bereit. Die AdV unterliegt den Bestimmungen des TMGs in der jeweils gültigen Fassung. Anwendung finden daneben die Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in der jeweiligen gültigen Fassung. Das Copyright für Texte liegt, soweit nicht anders vermerkt, beim Bundesamt für Kartographie und Geodäsie. Das Copyright für Bilder liegt, soweit nicht im Bildnachweis anders vermerkt, beim Bundesamt für Kartographie und Geodäsie.
Dieser Katalogdienst (CSW-Schnittstelle) ermöglicht den gezielten Zugriff auf die Metadatensätze im AdV MetadatenInformationsSystem (AdV-MIS). Das AdV-MIS gibt einen Überblick über die digitalen Geodaten und Geodaten-Dienste der AdV-Mitgliedsverwaltungen auf der Grundlage ihrer standardisierten Beschreibungen (Metadaten).
Die Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) stellt Telemedien im Sinne des Telemediengesetztes (TMG) bereit. Die AdV unterliegt den Bestimmungen des TMGs in der jeweils gültigen Fassung. Anwendung finden daneben die Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in der jeweiligen gültigen Fassung. Das Copyright für Texte liegt, soweit nicht anders vermerkt, beim Bundesamt für Kartographie und Geodäsie. Das Copyright für Bilder liegt, soweit nicht im Bildnachweis anders vermerkt, beim Bundesamt für Kartographie und Geodäsie.
Es handelt sich um Flächen, bei denen nach § 78b WHG ein signifikantes Hochwasserrisiko ermittelt wurde und die bei einem Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit [HQextrem] über das festgesetzte bzw. vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet hinaus überschwemmt werden können. Der Stand der verwendeten Grundlagen ist der Attributtabelle zu entnehmen. Die Lage und Rechtsverbindlichkeit ergeben sich aus den Angaben für Risikogebiete des HQextrem aus dem 2. Zyklus (2019) der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) sowie den aktuellen Angaben für festgesetzte Überschwemmungsgebiete und vorläufige Sicherungen.§ 78b WHG Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten (Fassung gemäß Änderung durch Hochwasserschutzgesetz II)(1) Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten sind Gebiete, für die nach § 74 Absatz 2 Gefahrenkarten zu erstellen sind und die nicht nach § 76 Absatz 2 oder Absatz 3 als Überschwemmungsgebiete festgesetzt sind oder vorläufig gesichert sind; dies gilt nicht für Gebiete, die überwiegend von den Gezeiten beeinflusst sind, soweit durch Landesrecht nichts anderes bestimmt ist. Für Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten gilt Folgendes:1. bei der Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich sowie bei der Aufstellung, Änderung oder Ergänzung von Bauleitplänen für nach § 30 Absatz 1 und 2 oder nach § 34 des Baugesetzbuches zu beurteilende Gebiete sind insbesondere der Schutz von Leben und Gesundheit und die Vermeidung erheblicher Sachschäden in der Abwägung nach § 1 Absatz 7 des Baugesetzbuches zu berücksichtigen; dies gilt für Satzungen nach § 34 Absatz 4 und § 35 Absatz 6 des Baugesetzbuches entsprechend;2. außerhalb der von Nummer 1 erfassten Gebiete sollen bauliche Anlagen nur in einer dem jeweiligen Hochwasserrisiko angepassten Bauweise nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet oder wesentlich erweitert werden, soweit eine solche Bauweise nach Art und Funktion der Anlage technisch möglich ist; bei den Anforderungen an die Bauweise sollen auch die Lage des betroffenen Grundstücks und die Höhe des möglichen Schadens angemessen berücksichtigt werden.(2) Weitergehende Rechtsvorschriften der Länder bleiben unberührt.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Gebiete mit naturbedingten Risiken“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Darstellung der von der Flutkatastrophe im Sommer 2021 dauerhaft oder vorübergehend im Betrieb beeinträchtigten Strecken. Erhoben im Rahmen der Umgebungslärmkartierung Runde 4
„Die vorliegende Studie wurde von der KÜFOG GmbH erstellt und ist im August 2005 vom NLWKN Forschungsstelle Küste, Außenstelle Wilhelmshaven beauftragt worden. Als Folgestudie der bereits in 2004 durchgeführten Zusammenstellung von Benthosdaten der Weser (KÜFOG 2004) konzipiert, besteht der Kern der Studie aus einer digitalen Datensammlung der bisher in zahlreichen Gutachten und Veröffentlichungen erhobenen Makrozoobenthosuntersuchungen in der Weser. Ausgehend von der ersten umfangreichen datenbasierten Beschreibung benthischer Teillebensräume der Brackwasserzone der Weser in WITT (2004) und ergänzenden Daten aus dem limnischen Teil der Weser (KÜFOG 2006a) wurden weitere umfangreiche Daten ergänzt, die für die Planungen zur aktuellen Weseranpassung erhoben und ausgewertet wurden (s. Kap.3). Der Datenbestand wird genutzt, um Teillebensräume des Übergangsgewässers unter Berücksichti¬gung der abiotischen Bedingungen zu beschreiben und zu bewerten. Aus historischen Karten und Gebietsbeschreibungen werden die Teillebensräume vor den maßgeblichen Ausbauten der Weser zum Großschifffahrtsweg (FRANZIUS 1888) identifiziert, digital aufgearbeitet und mit den aktuellen Strukturen verglichen. Die benthischen Lebensräume werden beschrieben und qualitativ und soweit möglich quantitativ anhand der Benthosdaten charakterisiert. Ein möglichst datenbasierter historischer Referenzzustand wird aus dem Vergleich der hydromorphologischen Entwicklung und der Besiedlung rekonstruiert. Hierbei ist die enge Bindung der benthischen Besiedlung an hydromorphologische Gegebenheiten Grundlage des Bewertungsansatzes und bekommt gegenüber anderen Bewertungs¬systemen deutlich mehr Gewicht (vgl. Niederländischer Ansatz nach BOUMA et al. 2006). Dabei geht der hier verfolgte Ansatz entsprechend grundsätzlich von einer getrennten Betrachtung der unter¬schiedlichen Teillebensräume innerhalb des Übergangsgewässers aus, wie sie u.a. von WITT (2004) vorgeschlagen wurden und in KÜFOG (2004) spezifiziert wurden. Die hier entwickelten Bewertungskriterien werden mit den bestehenden Ansätzen von Ysebaert an der Westerschelde und Krieg an der Elbe verglichen. Die Eignung des inhaltsnahen Ansatzes von Ysebaert wird anhand der Weserdaten geprüft und fachlich diskutiert. Veränderungsvorschläge und Abweichungen werden dabei vorgestellt und begründet. Eine Diskussion zur Anwendbarkeit des resultierenden Bewertungsvorschlags wird vor dem Hintergrund der Anforderungen, die sich aus der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie z.B. an ein geeignetes Monitoring der Übergangsgewässer ergeben, geführt.“
Der Kartierungskorridor (ULR) zeigt den Kartierungsumfang gemäß der Umgebungslärmrichtlinie (ULR) der Runde 4 für Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr. Der Kartierungskorridor (erweiterte Kartierung) zeigt den Kartierungsumfang der erweiterten Lärmkartierung aller Eisenbahnen des Bundes (EdB) der Runde 4 der Umgebungslärmkartierung, der nicht nach den Maßgaben der Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) kartierungspflichtig ist