Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt gemäß §5 Baugesetzbuch (BauGB) die vorhandene und geplante Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dar. Die Aussagen dieses Plans beziehen sich auf die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für einen längeren Zeitraum. Der Flächennutzungsplan der Stadt Köln wurde zuletzt im Jahr 1982 aufgestellt. Seitdem wurden mehrere Änderungen durchgeführt und in das Planwerk eingearbeitet. Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber Dritten, sondern ist behördenverbindlich. Er ist verwaltungsinterne Vorgabe für nachfolgende Bebauungspläne sowie für Planungen anderer Planungsträger und Fachbehörden. Dabei ist zu beachten, dass der vorliegende Dienst nur informell und unverbindlich genutzt werden kann. Rechtswirksam ist allein der vom Stadtrat beschlossene und von der Bezirksregierung bestätigte Plan. Aus Gründen der besseren digitalen Lesbarkeit wurden einige Darstellungen angepasst. Der vorliegende Dienst kann daher punktuell von der Darstellung im rechtsgültigen FNP abweichen.
Der Dienst enthält mehrere Layer: 1. die zentralen Versorgungsbereiche. Es werden 5 Kategorien unterschieden, Stadtzentrum, Stadtbereichszentrum, Großes Stadtteilzentrum, Kleines Stadtteilzentrum, Nahversorgungszentrum. 2. Baulandkataster. Gibt einen Überblick über die Flächenpotenziale auf größeren Brachflächen und in kleineren Baulücken für Wohnen sowie für Büro, Gewerbe und Industrie im Stadtgebiet. Als Instrument des nachhaltigen Flächenmanagements trägt es dem im Baugesetzbuch verankerten Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden Rechnung, indem es Möglichkeiten der Innenentwicklung aufzeigt. 3.Gewerbe- und Industriekernzonen in Düsseldorf werden in 5 Kategorien unterschieden: großflächige Gewerbe- und Industrieansiedlungen, gewerbliche Infrastruktureinrichtungen, ASB-GE-Bereiche gemäß Regionalplan, kleinteilige geschlossene Gewerbeareale und Entwicklungszonen gemischter Nutzungen. Sie dienen der Sicherung der Gewerbeflächen besonders für die klassischen Branchen. 4.Gebiete des Zentrenmanagements der Landeshauptstadt Düsseldorf.
Nutzungsbedingungen für kommunale Geodaten mittels Darstellungsdiensten Nutzungsrechte: Die Darstellungsdienste können unter Einhaltung der Nutzungsbedingungen uneingeschränkt genutzt werden; die Nutzung bedarf keiner weiteren Genehmigung. Die bereitgestellten Dienste dürfen grundsätzlich mit eigenen Diensten und Diensten Anderer zusammengeführt werden. Das Nutzungsrecht umfasst nicht die dauerhafte Speicherung der über den Dienst bereitgestellten Daten zum Aufbau von Sekundärdatenbeständen und deren Weiterverwendung. Nutzungsbedingungen: Die Nutzer haben sicherzustellen, dass 1. dem Dienst sowie aus diesem abgeleitete Präsentationen der Quellenvermerk Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf (Jahr) beigegeben und erkennbar in optischem Zusammenhang eingebunden wird. 2. neue Gestaltungen oder sonstige Abwandlungen durch Kombination mit anderen Diensten mit einem Veränderungshinweis im beigegebenen Quellenvermerk versehen werden oder, sofern der Lizenzgeber dies verlangt, der beigegebene Quellenvermerk gelöscht wird. Mit der Nutzung des Dienstes gelten diese Bedingungen als anerkannt. Haftungsbeschränkung: Für die Kompatibilität des zur Verfügung gestellten Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen. Eine über gesetzliche Schadensersatzansprüche hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt gemäß §5 Baugesetzbuch (BauGB) die vorhandene und geplante Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dar. Die Aussagen dieses Plans beziehen sich auf die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für einen längeren Zeitraum. Der Flächennutzungsplan der Stadt Köln wurde zuletzt im Jahr 1982 aufgestellt. Seitdem wurden mehrere Änderungen durchgeführt und in das Planwerk eingearbeitet. Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber Dritten, sondern ist behördenverbindlich. Er ist verwaltungsinterne Vorgabe für nachfolgende Bebauungspläne sowie für Planungen anderer Planungsträger und Fachbehörden. Dabei ist zu beachten, dass der vorliegende Dienst nur informell und unverbindlich genutzt werden kann. Rechtswirksam ist allein der vom Stadtrat beschlossene und von der Bezirksregierung bestätigte Plan. Aus Gründen der besseren digitalen Lesbarkeit wurden einige Darstellungen angepasst. Der vorliegende Dienst kann daher punktuell von der Darstellung im rechtsgültigen FNP abweichen.
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt gemäß §5 Baugesetzbuch (BauGB) die vorhandene und geplante Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dar. Die Aussagen dieses Plans beziehen sich auf die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für einen längeren Zeitraum. Der Flächennutzungsplan der Stadt Köln wurde zuletzt im Jahr 1982 aufgestellt. Seitdem wurden mehrere Änderungen durchgeführt und in das Planwerk eingearbeitet. Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber Dritten, sondern ist behördenverbindlich. Er ist verwaltungsinterne Vorgabe für nachfolgende Bebauungspläne sowie für Planungen anderer Planungsträger und Fachbehörden. Dabei ist zu beachten, dass der vorliegende Dienst nur informell und unverbindlich genutzt werden kann. Rechtswirksam ist allein der vom Stadtrat beschlossene und von der Bezirksregierung bestätigte Plan. Aus Gründen der besseren digitalen Lesbarkeit wurden einige Darstellungen angepasst. Der vorliegende Dienst kann daher punktuell von der Darstellung im rechtsgültigen FNP abweichen.
Die dargestellten Flächen zeigen Wohnbaupotenziale im Innenbereich des Kölner Stadtgebiet und gliedern sich in die drei Potenzialtypen Baulücken, Aufstockungs- und Umstrukturierungspotenziale. Die aufgeführten Baupotenziale wurden automatisiert über einen verwaltungsintern entwickelten Algorithmus identifiziert. Dazu wurden verschiedene Kennwerte mit der Umgebungsbebauung verglichen und signifikante Abweichungen identifiziert. Die dargestellten Baupotenziale sind als fachliche Ersteinschätzung bzgl. der Bebaubarkeit für den Wohnungsbau zu verstehen, ohne Rechtsanspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Eine verbindliche Aussage zur Bebaubarkeit des jeweiligen Grundstücks kann ausschließlich über eine Bauvoranfrage oder einen Bauantrag geklärt werden. Die Veröffentlichung der ermittelten Baupotenziale findet seine rechtliche Grundlage in § 200 (3) des Baugesetzbuches. Aus datenschutzrechtlichen Gründen enthält das Baulückenkataster keine Informationen über die jeweiligen Eigentümer*innen. Zum Veröffentlichungsstand Januar 2026 werden nur Baupotenziale im Teilgebiet der Inneren Stadt gezeigt. Der Datensatz wird im Jahr 2026 sukzessive um die fehlenden Teilgebiete der Innenstadt und Äußeren Stadt ergänzt.
Die dargestellten Flächen zeigen Wohnbaupotenziale im Innenbereich des Kölner Stadtgebiet und gliedern sich in die drei Potenzialtypen Baulücken, Aufstockungs- und Umstrukturierungspotenziale. Die aufgeführten Baupotenziale wurden automatisiert über einen verwaltungsintern entwickelten Algorithmus identifiziert. Dazu wurden verschiedene Kennwerte mit der Umgebungsbebauung verglichen und signifikante Abweichungen identifiziert. Die dargestellten Baupotenziale sind als fachliche Ersteinschätzung bzgl. der Bebaubarkeit für den Wohnungsbau zu verstehen, ohne Rechtsanspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Eine verbindliche Aussage zur Bebaubarkeit des jeweiligen Grundstücks kann ausschließlich über eine Bauvoranfrage oder einen Bauantrag geklärt werden. Die Veröffentlichung der ermittelten Baupotenziale findet seine rechtliche Grundlage in § 200 (3) des Baugesetzbuches. Aus datenschutzrechtlichen Gründen enthält das Baulückenkataster keine Informationen über die jeweiligen Eigentümer*innen. Zum Veröffentlichungsstand Januar 2026 werden nur Baupotenziale im Teilgebiet der Inneren Stadt gezeigt. Der Datensatz wird im Jahr 2026 sukzessive um die fehlenden Teilgebiete der Innenstadt und Äußeren Stadt ergänzt.
Die dargestellten Flächen zeigen Wohnbaupotenziale im Innenbereich des Kölner Stadtgebiet und gliedern sich in die drei Potenzialtypen Baulücken, Aufstockungs- und Umstrukturierungspotenziale. Die aufgeführten Baupotenziale wurden automatisiert über einen verwaltungsintern entwickelten Algorithmus identifiziert. Dazu wurden verschiedene Kennwerte mit der Umgebungsbebauung verglichen und signifikante Abweichungen identifiziert. Die dargestellten Baupotenziale sind als fachliche Ersteinschätzung bzgl. der Bebaubarkeit für den Wohnungsbau zu verstehen, ohne Rechtsanspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Eine verbindliche Aussage zur Bebaubarkeit des jeweiligen Grundstücks kann ausschließlich über eine Bauvoranfrage oder einen Bauantrag geklärt werden. Die Veröffentlichung der ermittelten Baupotenziale findet seine rechtliche Grundlage in § 200 (3) des Baugesetzbuches. Aus datenschutzrechtlichen Gründen enthält das Baulückenkataster keine Informationen über die jeweiligen Eigentümer*innen. Zum Veröffentlichungsstand Januar 2026 werden nur Baupotenziale im Teilgebiet der Inneren Stadt gezeigt. Der Datensatz wird im Jahr 2026 sukzessive um die fehlenden Teilgebiete der Innenstadt und Äußeren Stadt ergänzt.
Der Datensatz „Flächennutzungsplan Aachen“ gibt den Geltungsbereich des Flächennutzungsplans der Stadt Aachen in geographischer Form wieder, welcher am 28.01.2022 die Rechtswirksamkeit erlangt hat. Der Flächennutzungsplan (FNP) wurde von der Abteilung „FB 61/100 - Vorbereitende Bauleitplanung“ auf Grundlage von §2 (1) sowie §6 (5) des Baugesetzbuches (BauGB) unter dem Projektnamen „FNP AACHEN*2030“ aufgestellt. Als Sachinformation gibt der Datensatz neben dem Datum der Rechtswirksamkeit auch einen Hyperlink zum Download aller relevanter Dokumente aus. Die Dokumente beinhalten Haupt- und Beiplan als PDF-Karten, die Begründung, den Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung. Im Land NRW besteht für Flächennutzungspläne eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Die Daten fallen unter das Thema "Bodennutzung" aus Anhang III der INSPIRE-Richtlinie. Der Datensatz wird unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) veröffentlicht.
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt gemäß §5 Baugesetzbuch (BauGB) die vorhandene und geplante Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dar. Die Aussagen dieses Plans beziehen sich auf die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für einen längeren Zeitraum. Der Flächennutzungsplan der Stadt Köln wurde zuletzt im Jahr 1982 aufgestellt. Seitdem wurden zahlreiche Änderungen im Parallelverfahren zur verbindlichen Bauleitplanung durchgeführt und in das Planwerk eingearbeitet. Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber Dritten, sondern ist behördenverbindlich. Er ist verwaltungsinterne Vorgabe für nachfolgende Bebauungspläne sowie für Planungen anderer Planungsträger und Fachbehörden. Dabei ist zu beachten, dass der vorliegende Dienst nur informell und unverbindlich genutzt werden kann. Rechtswirksam ist allein der vom Stadtrat beschlossene und von der Bezirksregierung bestätigte Plan. Aus Gründen der besseren digitalen Lesbarkeit wurden einige Darstellungen angepasst. Der vorliegende Dienst kann daher punktuell von der Darstellung im rechtsgültigen FNP abweichen.
Bebauungspläne (Verbindliche Bauleitpläne) sind rechtsverbindliche Pläne, zu denen Baustufenpläne, Teilbebauungspläne, Durchführungspläne und seit 1962 die heutigen Bebauungspläne nach dem Bundesbaugesetz (BBauG) bzw. ab 1986 nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zu zählen sind. Die Bebauungspläne bestehen aus dem Gesetzes- bzw. Verordnungstext mit den textlichen Festsetzungen, einer Begründung sowie (in der Regel) der Planzeichnung. Bebauungspläne treffen für kleinere Gebiete die verbindlichen Festsetzungen für die Bebauung und sonstige Nutzung der Grundstücke. Der Datensatz umfasst die räumlichen Geltungsbereiche der (Stand 2011) rechtsverbindlichen Bebauungspläne (B-Pläne) der Kolpingstadt Kerpen nach §2 (1) Baugesetzbuch (BauGB). Der Datenbestand enthält auch einige räumliche Geltungsbereiche der Durchführungspläne, die auf Grundlage des Aufbaugesetzes Nordrhein-Westfalen, welches vor Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes erlassen wurde und auch heute noch die Rechtswirkung eines Bebauungsplanes entfaltet. Bei den Geltungsbereichen der Bebauungspläne der Kolpingstadt Kerpen handelt es sich im Allgemeinfall um Multipolygone, die zum Teil stark fragmentiert sind. Zu jedem dieser Polygone enthält der Datensatz einige beschreibende Sachattribute wie die Nummer und den Namen des B-Plans. Eine Aktualisierung des Datenbestandes erfolgt nur nach einer formellen Änderung oder Aufhebung eines B-Plans oder nach Beschluss eines neuen B-Plans als Satzung. Die Geltungsbereichspolygone dienen nur der Übersicht und wurden dabei anhand der digitalen Planunterlagen (vektorielle CAD-Projektdatei und Rasterdokument des B-Plans) auf Basis digitaler Geobasidaten digitalisiert. Die Umringe sind weder flurstücksscharf, noch haben diese den Anspruch überschneidungsfrei und lückenlos zu sein. Im ersten Ansatz dienen sie nur der Übersicht und dem Zugriff auf das Plandokument. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Der Quellenvermerk ist stets und bei jedweder Art der Nutzung erforderlich und ist gemäß der Zugriffs und Anwendungseinschränkung auszugestalten. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die rechtsverbindlichen Bebauungspläne eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Die rechtsverbindlichen Bebauungspläne werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Bodennutzung" aus Anhang III der Richtlinie zugeordnet.