Dieser Link bietet Ihnen eine Übersicht über alle rechtskräftigen sowie im Verfahren befindlichen Flächennutzungspläne, Bebauungspläne und sonstigen Satzungen. Die Daten können mit einem WMS/WFS, der täglich aktualisiert wird, abgerufen und für eine Weiterverwendung genutzt werden. Link zum WMS/WFS: https://geodata.o-sp.de/service/niederzier.cgi (kann z. B. mit einem GIS-Programm geöffnet werden) Link zu den Lizenzbestimmungen: Datenlizenz Deutschland "Namensnennung" Version 2.0
Die dargestellten Inhalte der Bauleitplanung (FNP- und Bebauungsplanübersicht) dienen nur als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen von den zuständigen Sachbearbeitern in der Abteilung für Bauen und Planen der Gemeinde Niederzier erteilt werden.
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Für das Gebiet des Kreises Herford existieren eine Vielzahl von Flächennutzungsplänen , welche jedoch noch nicht flächendeckend vorliegen. Über die Umringe der vorhandenen Flächennutzungspläne (soweit sie dem Kreis vorliegen) gelangen Sie zu weitern Verknüpfungen bis zum Dokument des Flächennutzungsplanes. Der Flächennutzungsplan (FNP) (vorbereitender Bauleitplan) stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde dar. Er ist das Ergebnis eines grundsätzlichen politischen sowie fachlichen Planungsprozesses einer Gemeinde. Seine Inhalte richten sich nach den Vorschriften des § 5 des Baugesetzbuches (BauGB). Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der keine direkte Rechtskraft für den Bürger entfaltet, sondern lediglich behördenintern bindene Vorgaben bzgl. des Inhalts von Babauungsplänen sowie unverbindliche Hinweise zur Entscheidung über Genehmigungen von Vorhaben enthält. Flächennutzungspläne müssen von der übergeordneten Verwaltungsbehörde (in der Regel Bezirksverwaltung) genehmigt werden und sind für die Entwicklung nachgeordneter Planwerke bindend.
Für das Gebiet des Kreises Herford existieren eine Vielzahl von Flächennutzungsplänen , welche jedoch noch nicht flächendeckend vorliegen. Über die Umringe der vorhandenen Flächennutzungspläne (soweit sie dem Kreis vorliegen) gelangen Sie zu weitern Verknüpfungen bis zum Dokument des Flächennutzungsplanes. Der Flächennutzungsplan (FNP) (vorbereitender Bauleitplan) stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde dar. Er ist das Ergebnis eines grundsätzlichen politischen sowie fachlichen Planungsprozesses einer Gemeinde. Seine Inhalte richten sich nach den Vorschriften des § 5 des Baugesetzbuches (BauGB). Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der keine direkte Rechtskraft für den Bürger entfaltet, sondern lediglich behördenintern bindene Vorgaben bzgl. des Inhalts von Babauungsplänen sowie unverbindliche Hinweise zur Entscheidung über Genehmigungen von Vorhaben enthält. Flächennutzungspläne müssen von der übergeordneten Verwaltungsbehörde (in der Regel Bezirksverwaltung) genehmigt werden und sind für die Entwicklung nachgeordneter Planwerke bindend.
Die Fächennutzungsplanübersicht dient lediglich als Informationsgrundlage. Eine rechtssichere planungsrechtliche Auskunft kann nur anhand der Originalpläne von der zuständigen Sachbearbeiterin/ vom zuständigen Sachbearbeiter des Fachbereichs Bauplanung der entsprechenden Stadt oder Gemeinde im Kreis Herford erteilt werden. Es gilt das Urheberrecht sowie die Nutzungsbedingungen der jeweiligen (Online-) Dienste und den dort abrufbaren Angebot.
Für das Gebiet des Kreises Herford existieren eine Vielzahl von Flächennutzungsplänen , welche jedoch noch nicht flächendeckend vorliegen. Über die Umringe der vorhandenen Flächennutzungspläne (soweit sie dem Kreis vorliegen) gelangen Sie zu weitern Verknüpfungen bis zum Dokument des Flächennutzungsplanes. Der Flächennutzungsplan (FNP) (vorbereitender Bauleitplan) stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde dar. Er ist das Ergebnis eines grundsätzlichen politischen sowie fachlichen Planungsprozesses einer Gemeinde. Seine Inhalte richten sich nach den Vorschriften des § 5 des Baugesetzbuches (BauGB). Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der keine direkte Rechtskraft für den Bürger entfaltet, sondern lediglich behördenintern bindene Vorgaben bzgl. des Inhalts von Babauungsplänen sowie unverbindliche Hinweise zur Entscheidung über Genehmigungen von Vorhaben enthält. Flächennutzungspläne müssen von der übergeordneten Verwaltungsbehörde (in der Regel Bezirksverwaltung) genehmigt werden und sind für die Entwicklung nachgeordneter Planwerke bindend.
Der Datensatz umfasst 33977 Schrägluftbilder aus Bildflügen der Aerowest GmbH / Dortmund vom 14.03. und 17.03.2024 mit einer Bodenauflösung von ca. 4,5 cm pro Pixel, die das Gebiet der Stadt Wuppertal vollständig abdecken. Die 4 angebotenen Blickrichtungen orientieren sich dabei an der nordwestlichen Ausrichtung der Flugstreifen des Bildflugs, nicht an den Himmelsrichtungen. Jede Bilddatei hat eine Größe von rund 19 Megabyte und bildet eine Fläche von etwa 25 Hektar ab. Wegen ihrer großen Anzahl und des entsprechend hohen Speicherplatzbedarfs von 643 Gigabyte werden die Bilddateien nicht als vollständiges Verzeichnis zum Download angeboten. Stattdessen wird eine Verknüpfung mit der Portalkomponente des Digitalen Zwillings der Stadt Wuppertal (DigiTal Zwilling / Geoportal) im Modus "Schrägluftbilder" angeboten. In diesem Modus wird die Betrachtung des 3D-Modells (3D-Mesh) um eine Funktion ergänzt, mit der zu jedem Punkt und jeder Blickrichtung im Stadtgebiet direkt das am besten passende Schrägluftbild aus dem Jahrgang 2024 bestimmt wird. Ausgehend von der Anzeige des „Fußabdrucks“ dieses Bildes kann der Nutzer / die Nutzerin das Bild nahtlos auf das 3D-Mesh legen (Rekonstruktion der Aufnahmegeometrie) oder die Bilddatei herunterladen. Die Bilddateien werden dazu im JPG-Format unter der Open-Data-Lizenz CC BY 4.0 bereitgestellt. Die mit dieser Lizenz verbundene Verpflichtung zur Nennung des Herausgebers bei Verbreitung oder Veröffentlichung der Bilder wird durch den Hinweis „CC-BY-4.0 - DigiTal Zwilling / Geoportal Wuppertal“ erfüllt, der bei allen Bilddateien automatisiert links oben eingefügt worden ist. Dieser Hinweis darf bei Verbreitung oder Veröffentlichung eines Bildes nicht entfernt werden. Wird ein Bildausschnitt ohne den vorgenannten Hinweis verbreitet oder veröffentlicht, muss er vom Nutzer / von der Nutzerin an geeigneter Stelle ergänzt werden.
Nutzungsbedingungen:Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingen "Datenlizenz Deutschland - Zero"
Die Bauleitpläne dienen als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter des Bereich städtebauliche Planung der Stadt Iserlohn erteilt werden.