Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Der Karten-Layer Vegetationstypen des Web Map Services Landschaftsinformationssammlung (WMS LINFOS) zeigt die Lage und räumliche Ausdehnung der, in einem Biotoptyp vorkommenden Pflanzengesellschaften. Die vegetationskundliche Zuordnung erfolgt auf Assoziations- oder Verbandsebene.
Die analoge Hydrogeologische Karte von Nordrhein-Westfalen im Maßstab 1:100.000 [HK 100 A] stellt die Grundwasserleiter und -nichtleiter nach petrographischer Zusammensetzung und stratigraphischer Zuordnung dar. Im Kartenwerk sind Locker- und Festgesteine des oberen Grundwasserleiters entsprechend ihrer hydraulischen Eigenschaften verschiedenen Durchlässigkeitsklassen zugeordnet, zudem werden auch Verwerfungen sowie das Vorhandensein von bindigen Deckschichten dargestellt. In einer zusätzlichen Karte wird der grundwasserfreie Raum bezüglich seiner Schutzfunktion für das Grundwasser bewertet.
Der Karten-Layer Naturräumliche Haupteinheit kann im Web Map Service Landschaftsinformationssammlung (WMS LINFOS) ausgewählt werden und zeigt die Lage und räumliche Abgrenzung der naturräumlichen Einheiten in Nordrhein-Westfalen. Die Gliederung Nordrhein-Westfalens in Naturräumliche Haupteinheiten berücksichtigt in erster Linie geomorphologische, geologische, hydrologische und bodenkundliche Kriterien, um die Landschaft in größere einheitliche Gebiete aufzuteilen (Regionale Raumeinheiten mit weitgehend einheitlicher Naturausstattung). Politische Grenzen spielen dabei, abgesehen von den nationalen Außengrenzen Deutschlands, keine Rolle.
Der Dienst stellt die gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie natürlichen und naturnahen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse dar, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden sollen. Die Lebensräume werden im Fachthema Biotoptypen im Rahmen der Biotopkartierung erfasst und entsprechend ihrer Ausprägung unterschiedlich dargestellt.
Die Vegetationsaufnahmen sind Basisinformationen für viele Projekte im Natur- und Umweltschutz. Die Aufnahmen geben das komplette Arteninventar an Pflanzen mit ihren Mengen- oder Deckungsanteilen an einer definierten Untersuchungsfläche wieder. Sie eignen sich zur Dokumentation von Ist-Zuständen und zur Beschreibung von Veränderungen der Vegetation. Ferner sind sie die Grundlage der Beschreibung der Vegetation und der Erfassungseinheiten der flächenhaften Vegetationskartierungen.
Die wissenschaftlich fundierte bodenkundliche Kartierung (Bodeninventur) mit der Herausgabe von Bodenkarten ist die wichtigste Grundlage für Bodennutzung, Bodenschutz und bodenkundliche Forschung. Hier handelt es sich um Flächendaten der bodenkundlichen Kartierung zur Verbreitung und zu den Eigenschaften der Böden. Sie sind Grundlage für die Sadtbodenkarte 1 : 10 000. Die zunehmende Konzentration von Siedlung, Industrie und Verkehr führt besonders in Ballungsgebieten zu einem großen Flächenverbrauch, zu Bodenveränderungen und -belastungen. Hoher Nutzungsdruck auf die wenigen verbliebenen Freiräume innerhalb von Städten und zahlreiche Interessenskonflikte spiegeln den erheblichen Bedarf an Bodenflächen wider. Industriebrachen müssen saniert und umgenutzt, Altlasten erfasst und saniert, Flächen entsiegelt und die Lebensqualität städtischer Räume für die Bewohner erhalten oder verbessert werden. Um das vielfältige Aufgabenspektrum zu erfüllen, bedarf es geeigneter Informationen über die Beschaffenheit städtischer Böden. Die Stadtbodenkarten geben flächendeckende Übersichten über Bodenveränderungen sowie Nutzungs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Sie ermöglichen eine risikoarme und schonende Nutzung des Bodens und beraten hinsichtlich der gezielten Verbesserung von Böden in urban-industriellen Räumen. Im Geologischen Dienst NRW liegen folgende Stadtbodenkartierungen vor: - Projekt Herne-Sodingen. 1993 - Projekt Oberhausen-Brücktorviertel. 2000 - Projekt Krefeld. 2000
Die Rahmenlegende ist eine auf die Integrierte Geologische Landesaufnahme (IGL) im Maßstab 1:50.000 ausgerichtete Legende der geologischen Einheiten. Ihr Konzept sieht vor, nur die Einheiten aufzunehmen, die in Mächtigkeit und Verbreitung in einer Geologischen Karte im Maßstab 1:50.000 darstellbar sind. Sie stellt somit eine Ableitung der allgemeinen stratigraphischen Tabellen (Generallegende) im Sinne einer Generalisierung dar. Verfügbare Tabellen: Excel/CSV-Listen der Rahmenlegende, Stand 2015.
Ein Flurstück ist gemäß Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (VermKatG NRW) ein begrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Liegenschaftskataster unter einer besonderen Nummer, dem Flurstückskennzeichen geführt wird. Gebäude sind gemäß VermKatG NRW dauerhafte, selbständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die wegen ihrer Bedeutung im Liegenschaftskataster nachgewiesen werden. Sie können von Menschen betreten werden und sind geeignet oder bestimmt, dem Schutz von Menschen, Tieren, Sachen oder der Produktion von Wirtschaftsgütern zu dienen. Für alle Flurstücke weist das Liegenschaftskataster deren Form (Geometrie samt bestimmender Koordinaten), Lage, Nutzung, Größe, Bebauung und weitere Eigenschaften wie die Lagebezeichnung und das Flurstückkennzeichen nach. Neben den geometrischen Merkmalen eines Gebäudes werden auch beschreibende Eigenschaften wie Gebäudefunktion, Baujahr, Bauweise und Angaben zur Lage geführt. Zudem sind im Datenumfang enthalten: Charakteristische Topographie, Tatsächliche Nutzung, Bodenschätzung, Relief/Geländeform und Öffentlich-rechtliche sowie sonstige Festlegungen.
Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Die kleinste abgegrenzte hydrologische Betrachtungsebene der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist der Wasserkörper (WK). Seen mit einer Wasserfläche größer als 50 ha werden für die WRRL als gesonderte See-Wasserkörper betrachtet. Die Wasserkörpercharakterisierung und Bewertung ist mit Ergebnissen der Bewertung des ökologischen Gesamtzustandes/-potentials und des chemischen Gesamtzustandes zur Erstellung von Themenkarten als Attributierung integriert.In der Zusammenschau mit den kohlenstoffreichen Standorten (BHK50 und zusätzliche Moorbiotope), gibt der Datensatz Auskunft darüber, welche Seen (WRRL) sich auf bzw. in der Nähe organischer Standorte befinden. Diese Standortinformation ist für die Bewertung, Entwicklungsziele und Maßnahmenentwicklung für die Schutzgüter von Natur und Landschaft von Bedeutung.
Digitale landesweite Übersichtskarte aller Geometrien der in Niedersachsen per Verordnung (§ 21 NNatSchG Abs. 1) festgesetzten flächenhaften Naturdenkmäler (ND) mit Anteilen von Moor (kohlenstoffreiche Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz gemäß BHK50 [LBEG] und zusätzlicher Moorbiotope gemäß Biotoptypenkartierung [NLWKN]).