Die Hausumringe werden wie die Hauskoordinaten aus den Datenbeständen des Liegenschaftskatasters abgeleitet und sind somit mit diesen kombinierbar. Sie beschreiben die Gebäudegrundrisse (Haupt- und Nebengebäude) der Liegenschaftskarte als georeferenzierte Umringpolygone. Inhalt und Formate der Daten orientieren sich an bundesweit einheitlichen Richtlinien.
Dieser Datensatz kann gemäß den Nutzungsbestimmungen von Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) unter Angabe der Quelle: GeoSN genutzt werden.
Download des NRW-Datenbestands Statistik der Tatsächlichen Nutzung in NRW als Atom-Feed. Bei der Statistik der Tatsächlichen Nutzung handelt es sich um ein historisches Produkt, das nicht mehr von Geobasis NRW fortgeführt wird. Verfügbare Jahrgänge: 2016 bis 2022.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Bei der Statistik der Tatsächlichen Nutzung handelt es sich um ein historisches Produkt, das nicht mehr von Geobasis NRW fortgeführt wird. Grundlage für die Statistik der Tatsächlichen Nutzung war, dass in Deutschland gemäß Agrarstatistikgesetz allgemein jährlich zum Berichtszeitpunkt 31.12. des Vorjahres eine Flächenerhebung durchgeführt wird. Erhebungsmerkmale sind dabei die Bodenflächen nach der Art der tatsächlichen Nutzung. Erhebungseinheiten der Flächenerhebung sind die Gemeinden und gemeindefreien Gebiete. Auskunftspflichtig für die Flächenerhebung sind die nach Landesrecht für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständigen Stellen. In NRW nahm gemäß Liegenschaftskatastererlass das Geodatenzentrum bei Geobasis NRW diese Aufgabe wahr. Dazu wurde der Sekundärdatenbestand Liegenschaftskataster ausgewertet. Es wurden alle Nutzungsarten der Nutzungsartengruppen zu den Bereichen Siedlung, Verkehr, Vegetation und Gewässer gemäß Nutzungsartenkatalog NRW aufbereitet (siehe Anlage 1 zum Liegenschaftskatastererlass NRW unter www.recht.nrw.de). Eine vollständige Liste samt weiterer Hinweise finden sich in dem Dokument „Ergänzende Informationen“. Die Flächen wurden unter Berücksichtigung der Abbildungsverzerrung aus den geometrischen ALKIS-Objekten der tatsächlichen Nutzung ermittelt und nicht auf die Buchfläche der darunter liegenden Flurstücke abgeglichen. Es wurden nur die Nutzungsartenflächen auf der Erdoberfläche berücksichtigt. Die überlagernden Nutzungen (z. B. Straße über Fluss) wurden nicht ausgewertet. Die Aufbereitung enthält je Gemeinde, Kreis bzw. kreisfreie Stadt, Regierungsbezirk und für NRW den amtlichen Schlüssel, die Bezeichnung und die aus den zugrundeliegenden Gemarkungen aggregierten Nutzungen (je Nutzungsartenbereich, Nutzungsartengruppe und Nutzungsart) mit Angaben zur Bodenfläche in qm. Verfügbare Jahrgänge: 2016 bis 2022.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Die Digitale Topographische Karte 1:100 000 (DTK100) beinhaltet die Rasterdaten der „Topographischen Karte 1:100 000 (TK100)“. Die DTK100 wird computerunterstützt aus dem ATKIS®-DLM und DGM der Bundesländer abgeleitet. Die Signaturierung der Kartenobjekte folgt den Regeln des Signaturenkatalogs ATKIS®-SK100. Die Rasterdaten sind nach kartographischen Inhaltselementen in Layer (Einzelebenen) gegliedert. Neben dem Summenlayer, der das vollständige farbige Kartenblatt beinhaltet, sind 24 weitere einfarbige Einzellayer Bestandteil der DTK100. Die Daten stehen in einer einheitlichen Rasterauflösung flächendeckend für die Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung.
Die Daten sind urheberrechtlich geschützt. Die Daten werden geldleistungsfrei gemäß der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) zur Verfügung gestellt. Daten, die unter der Lizenz CC BY 4.0 stehen, dürfen unter einer Namensnennung geteilt, vervielfältigt und bearbeitet werden. Die Namensnennung ist im Quellenvermerk enthalten. Der Quellenvermerk ist zu beachten.
Die Digitale Topographische Karte 1:250 000 (DTK250) ist eine aus dem Digitalen Landschaftsmodell 1:250 000 (DLM250) abgeleitete, kartographisch bearbeitete Karte im Rasterformat. Die Rasterdaten sind in verschiedene Einzellayer (Layer 1-7 und 9) gegliedert. Durch die Kombination dieser Layer wird ein Summenlayer (Layer 0) gebildet, welcher dann das farbige, vollständige Kartenbild der DTK250 darstellt. Des Weiteren sind 3 Zusatzlayer (Layer 8, 10, 11) vorhanden, welche Informationen wie Schummerung, geographisches Netz und das UTM-Gitter beinhalten. Der Datensatz liegt als UTM-Abbildung in der Auflösung 320 Pixel/cm vor.
Die Landschaftsplanung dient als Fachplanung des Naturschutzes und der Landschaftspflege der räumlichen Umsetzung von Naturschutzzielen. Gemäß § 7 LNatSchG NRW sind die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege und zur Förderung der Biodiversität im Landschaftsplan darzustellen und rechtsverbindlich festzusetzen. Zwischen den Jahren 1982 und 1999 sind in 9 Planverfahren für das Kreisgebiet Viersen flächendeckend Landschaftspläne aufgestellt und seitdem teils mehrfach geändert worden. Inzwischen ist jedoch eine grundlegende Überarbeitung der Landschaftspläne im Kreis Viersen erforderlich. In diesem Zusammenhang werden ab 2019 die Landschaftspläne neu zugeschnitten und die Anzahl der Landschaftspläne von neun auf drei reduziert: A Landschaftsplan "Grenzwald/Schwalm" (Landschaftspläne 1, 3 und 4n): Gemeinden Brüggen, Niederkrüchten, Schwalmtal und Teilbereiche der Stadt Nettetal B Landschaftsplan "Süchtelner Höhen/Nette" (Landschaftspläne 2 und 7): Städte Nettetal und Viersen sowie Teilbereiche der Gemeinde Grefrath C Landschaftsplan "Niers/Willicher und Kempener Lehmplatten" (Landschaftspläne 5, 6, 8 und 9): Städte Viersen, Kempen, Willich und Tönisvorst sowie Gemeinde Grefrath Hier finden Sie die im Kreis Viersen überarbeiteten Landschaftspläne in den Verfahrensschritten (1) der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger gemäß §§ 15 und 16 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) NRW, (2) der öffentlichen Auslegung gemäß § 17 LNatSchG NRW oder (3) die rechtsverbindliche Planfassung gemäß § 19 LNatSchG NRW. Akutell liegt der Landschaftsplan "Grenzwald/Schwalm" als rechtsverbindliche Planfassung im Format shape vor.
Mit diesem Tool kann eine XPlanGML-Datei in QGIS mit vordefinierter Layerreihenfolge und Styling importiert werden, z.B. - zur Visualisierung - zur Qualitätssicherung - oder auch zum Erstellen eines QGIS-Server-Projektes, etwa um einen WMS eines Flächennutzungsplans zu veröffentlichen. Der XPLAN-Reader setzt die Installation mindestens der Version 3.26.0 des OpenSource-GIS „QGIS“ voraus und ist dann innerhalb von QGIS als Erweiterung aus dem offiziellen QGIS-Plugin-Repository verwendbar. Die Aktualisierung der Erweiterung findet bei Bedarf statt.