Die Park+Ride-Karte Wuppertal ist eine im Auftrag der Stadt Wuppertal von der Firma cismet GmbH, Saarbrücken, betriebene interaktive Internet-Kartenanwendung, die dem Nutzer einen Überblick über die Park+Ride- und Bike+Ride-Anlagen im Wuppertaler Stadtgebiet oder in dessen unmittelbarer Nähe verschafft. Im August 2024 wurde die Park+Ride-Karte als Anwendungskomponente innerhalb des Urbanen Digitalen Zwillings der Stadt Wuppertal (DigiTal Zwilling) qualifiziert. Im Konzept des DigiTal Zwillings implementiert die Park+Ride-Karte einen Teilzwilling, also eine Anwendung zur Befriedigung eines konkreten Informationsbedarfs. Für die standardmäßig angezeigte Hintergrundkarte nutzt die Park+Ride-Karte einen Internet-Kartendienst (WMS) des Regionalverbandes Ruhr (RVR) zum Stadtplanwerk 2.0 (SPW2.0), in dem das Straßennetz der OpenStreetMap mit den Gebäuden und Flächennutzungen aus dem Fachverfahren ALKIS des Liegenschaftskatasters kombiniert wird. Das SPW2.0 wird wöchentlich in einem automatischen Prozess aktualisiert. Zusätzlich nutzt die Anwendung die Datensätze "Park and Ride Anlagen Wuppertal", "Bike and Ride Anlagen Wuppertal" und "Umweltzonen Wuppertal" aus dem Open-Data-Angebot der Stadt Wuppertal (für die Park+Ride- und Bike+Ride-Anlagen Tagesaktualität durch Synchronisation mit dem Fachverfahren, in dem diese Anlagen geführt werden). Die Park+Ride-Karte umfasst für jede Park+Ride- bzw. Bike+Ride-Anlage eine Datenblattansicht mit detaillierten Informationen zur jeweiligen Anlage einschließlich einer Verknüpfung zur Fahrplanauskunft des VRR für die zugehörige Haltestelle. Technisch basiert die Park+Ride-Karte auf Open-Source-Komponenten, insbesondere der JavaScript-Bibliothek "Leaflet" und dem städtischen Web-GIS "Wuppertaler Navigations- und Datenmanagementsystem" (WuNDa). Die Park+Ride-Karte Wuppertal ist frei zugänglich für beliebige interne Nutzungen. Die Integration in eine eigene online-Applikation oder Website des Anwenders ist generell vertrags- und kostenpflichtig.
Nutzungsbedingungen: NB-GDIKOM-B für Geoportale und -portalkomponenten (Die Park+Ride-Karte Wuppertal ist frei zugänglich für beliebige interne Nutzungen. Die Integration in eine eigene online-Applikation oder Website des Anwenders ist generell vertrags- und kostenpflichtig.)
Die dargestellten Biotoptypen umfassen selektiv erfasste Biotoptypen und FFH-Lebensraumtypen innerhalb der FFH-Gebiete (FFH-Basiserfassung) und in ausgewählten Bereichen außerhalb der niedersächsischen FFH-Gebiete (Aktualisierung der landesweiten Biotopkartierung) auf naturnahen bis schwach degenerierten Moorstandorten und weiteren kohlenstoffreichen Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz (BHK50). Bei den dargestellten Biotoptypen handelt es sich um Biotoptypen mit besonderer Bedeutung für den Biotopschutz, d.h. um Biotoptypen mit einer sehr hohen (V) bis hohen (IV) Wertigkeit gemäß der Wertstufen nach von Drachenfels (2012: Einstufungen der Biotoptypen in Niedersachsen. Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 1/2012. Berücksichtigt sind zudem alle diesbezüglichen Aktualisierungen im NLWKN-Internetauftritt). Als Bezugsraum für die Biotopauswahl wurde die Kulisse der kohlenstoffreichen Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz (BHK50) verwendet. Dem NLWKN vorliegende qualitätsgeprüfte kartierte Biotoptypen, die gemäß Kartierschlüssel Niedersächsischer Biotoptypen ausschließlich auf organischen Standorten vorkommen, wurden auch außerhalb der zuvor genannten Bodenkulisse abgebildet.Die FFH-Lebensraumtypen (LRT: durch geographische, abiotische und biotische Merkmale gekennzeichnete völlig natürliche oder naturnahe terrestrische oder aquatische Gebiete) gem. Anhang I der FFH-Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 - zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen - werden in den niedersächsischen FFH-Gebieten flächendeckend kartiert und sollen auch landesweit erfasst werden. Biotope, die innerhalb der FFH-Gebiete keinen LRT-Status aufweisen werden nicht in den digitalen Karten vermerkt. Die hier dargestellten Moorbiotope außerhalb der FFH-Gebiete wurden ebenfalls thematisch (hinsichtlich ihrer Wertigkeit, ihres Lebensraumtyps o.Ä.) selektiv ausgewählt und erfasst. Es handelt sich daher um keine flächendeckende Darstellung der Biotoptypen auf Mooren. Versiegelte, besiedelte, innerörtliche Bereiche wurden aufgrund mangelnder Bedeutung für den Moorschutz nicht abgebildet.Bei den dargestellten Flächen handelt es sich um Biotopkomplexe. Aus diesen wird in der Legende aus darstellungstechnischen Gründen lediglich der dominanteste bedeutsame Moorbiotoptyp (MBdtsDom) in Form einer abgeleiteten Moorbiotopkagegorie abgebildet. Die Felder zum Schutzstatus, Wertstufen, Seltenheit, Nährstoffempfindlichkeit, Grundwasserabhängigkeit etc. beziehen sich in diesem Datenbestand ebenfalls auf den dominanten bedeutsamen Moorbiotoptyp. Aus der Attributttabelle des Datenbestandes sind jedoch auch die weiteren enthaltenen Biotoptypen bzw. Lebensraumtypen sowie deren prozentuale Flächenanteile ersichtlich.
Die Lagefestpunkte sind Festpunkte, die in der Örtlichkeit dauerhaft vermarkt sind und deren Koordinaten, Höhen und ggfs. Schwerewerte bestimmt sind. Die Trigonometrischen Punktnetze (TP-Netze) 1. - 3. Ordnung liegen flächendeckend vor. Das TP-Netz 4. Ordnung ist seit 1990 entsprechend den Anforderungen der Katastervermessung gebietsweise eingerichtet worden. Zusatzlich zu den TP-Netzen 1.-4. Ordnung wurde in den letzten Jahren ein GPS - Referenznetz in den Hirarchiestufen A, B und C angelegt. Durch die Einführung des Digitalen Festpunktauskunftssystems wird jedem autorisierten Nutzer der Zugriff auf die Festpunktdaten der amtlichen Thüringer Festpunktfelder für Lage (TP-Feld) und Höhe (NivP-Feld) über das Internet ermöglicht. Mit der Einrichtung des Festpunktauskunftssystems des TLVermGeo wurden die Nachweise des Lagefestpunktfeldes entspr. AFIS auf die Ausgabeformate "Einzelpunktnachweis LFP" (ersetzt die TP-Beschreibung) und "Punktliste LFP" (ersetzt die Koordinatenliste) umgestellt.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Der Datensatz Bewirtschaftungsgebiete gemäß FFH-Richtlinie in Nordrhein-Westfalen enthält Regionale Geodaten zu Bewirtschaftungsgebieten im Sinne des INSPIRE Annex III Themas "Bewirtschaftungsgebiete, Schutzgebiete, geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten (AM)". Die Daten zeigen die Abgrenzungen von so genannten Maßnahmenkonzepten, die fachlich Biotopmanagementplänen entsprechen und eine Vielzahl vorgeschlagener Maßnahmen(flächen) ("Geregelte Gebiete") beinhalten, die wiederum als eigener Datensatz veröffentlicht werden. Die Objektmetadaten der Maßnahmenkonzepte enthalten alle Angaben, die für die Kern-Datenbestände für Bewirtschaftungsgebiete (AM) bzw. deren Attribut-Auszeichnung für den Themenbereich Biodiversität vorgesehen sind. Die Daten zeigen die Abgrenzungen der Bewirtschaftungsgebiete (Maßnahmenkonzepte) für Nordrhein-Westfalen. Besonderheiten: Es handelt sich ausschließlich um Flächengeometrien. Die Daten sind frei zugänglich. Die Daten werden als Grundlage für die FFH-Berichtspflicht nach Artikel 17 FFH-RL erhoben und für diese Zwecke digitalisiert. Die Daten sind in Nordrhein-Westfalen aufgrund des § 5 des Landesnaturschutzgesetzes im Internet bekanntzumachen.
Der Dienst Bewirtschaftungsgebiete gemäß FFH-Richtlinie in Nordrhein-Westfalen enthält Regionale Geodaten zu Bewirtschaftungsgebieten im Sinne des INSPIRE Annex III Themas "Bewirtschaftungsgebiete, Schutzgebiete, geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten (AM)". Die Daten zeigen die Abgrenzungen von so genannten Maßnahmenkonzepten, die fachlich Biotopmanagementplänen entsprechen und eine Vielzahl vorgeschlagener Maßnahmen(flächen) ("Geregelte Gebiete") beinhalten, die wiederum als eigener Datensatz veröffentlicht werden. Die Objektmetadaten der Maßnahmenkonzepte enthalten alle Angaben, die für die Kern-Datenbestände für Bewirtschaftungsgebiete (AM) bzw. deren Attribut-Auszeichnung für den Themenbereich Biodiversität vorgesehen sind. Die Daten zeigen die Abgrenzungen der Bewirtschaftungsgebiete (Maßnahmenkonzepte) für Nordrhein-Westfalen. Besonderheiten: Es handelt sich ausschließlich um Flächengeometrien. Die Daten sind frei zugänglich. Die Daten werden als Grundlage für die FFH-Berichtspflicht nach Artikel 17 FFH-RL erhoben und für diese Zwecke digitalisiert. Die Daten sind in Nordrhein-Westfalen aufgrund des § 5 des Landesnaturschutzgesetzes im Internet bekanntzumachen.
Der Dienst Bewirtschaftungsgebiete gemäß FFH-Richtlinie in Nordrhein-Westfalen enthält Regionale Geodaten zu Bewirtschaftungsgebieten im Sinne des INSPIRE Annex III Themas "Bewirtschaftungsgebiete, Schutzgebiete, geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten (AM)". Die Daten zeigen die Abgrenzungen von so genannten Maßnahmenkonzepten, die fachlich Biotopmanagementplänen entsprechen und eine Vielzahl vorgeschlagener Maßnahmen(flächen) ("Geregelte Gebiete") beinhalten, die wiederum als eigener Datensatz veröffentlicht werden. Die Objektmetadaten der Maßnahmenkonzepte enthalten alle Angaben, die für die Kern-Datenbestände für Bewirtschaftungsgebiete (AM) bzw. deren Attribut-Auszeichnung für den Themenbereich Biodiversität vorgesehen sind. Die Daten zeigen die Abgrenzungen der Bewirtschaftungsgebiete (Maßnahmenkonzepte) für Nordrhein-Westfalen. Besonderheiten: Es handelt sich ausschließlich um Flächengeometrien. Die Daten sind frei zugänglich. Die Daten werden als Grundlage für die FFH-Berichtspflicht nach Artikel 17 FFH-RL erhoben und für diese Zwecke digitalisiert. Die Daten sind in Nordrhein-Westfalen aufgrund des § 5 des Landesnaturschutzgesetzes im Internet bekanntzumachen.
Die amtlichen Hauskoordinaten definieren die genaue Position eines Hauses. Datenquelle ist das Liegenschaftskataster der Länder und somit das amtliche Verzeichnis aller Flurstücke und Gebäude in Deutschland. Anders als durch Interpolation berechnete Daten beruhen die amtlichen Hauskoordinaten auf einer individuellen Vermessung vor Ort. Sie werden durch die Katasterbehörden kontinuierlich aktualisiert, was den Kunden eine langfristige Investitionssicherheit garantiert.Die Hauskoordinaten enthalten: Statistische Landes-, Landkreis- und Gemeindeschlüssel, Straßenschlüssel und -name, Haus-Nr., ETRS89/UTM Koordinaten mit Zonenpräfix 32, Postleitzahl (bisher noch ohne), Postalischer Ortsname, Zusatz zum postalischen Ortsnamen.Nutzungsmöglichkeiten: Hauskoordinaten dokumentieren ihren individuellen Mehrwert z.B. in folgenden Bereichen: Hausgenaue Geocodierung von Adressbestanden, z.B. Kunden-, Filial- oder Wettbewerbsadressen, Verbesserung der Tragerbezirksverwaltung, Reklamationsbearbeitung und Auftragsplanung bei Verlagen, Einbindung in die Netzdokumentation, Netzverwaltung und im Kundenservice bei Energieversorgern und in der Telekommunikations- und Kabel-TV Branche, Entwicklung von Handy-Kommunikationsdiensten (location-based-services) in einer neuen Dimension, Einbindung in WebMapSevices - Navigationstools; Gazetteer Services im Internet
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Mit der Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union wurde europaweit ein rechtlicher Rahmen geschaffen, das Thema Lärm stärker in die kommunale Planung einzubinden. Die Umsetzung dieser Richtlinie ist mit zwei Aufgaben verbunden: die Erstellung von Lärmkarten und die Erarbeitung von Lärmaktionsplänen. Die Lärmkarten erfassen bestimmte Lärmquellen einer Stadt, welche Lärmbelastungen von ihnen ausgehen und wie viele Menschen davon betroffen sind, und machen damit die Lärmprobleme und negativen Lärmauswirkungen sichtbar. Sie sind die Grundlage für die Lärmaktionsplanung. Die Ergebnisse der Lärmkartierung sind nicht mit Ergebnissen aus bereits vorhandenen nationalen Berechnungsverfahren vergleichbar oder mit bestehenden Grenz-, Richt- und Orientierungswerten diverser gesetzlicher Regelwerke. Als Auslösewerte für eine nachfolgende Aktionsplanung sind vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz in NRW 70 dB(A) für den Gesamttag und 60 dB(A) nachts festgelegt worden. Die Ergebnisdarstellung findet nach Überprüfung durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) auf der Umgebungslärm-Website (www.umgebungslaerm.nrw.de) des LANUV über das Internet statt
Mit der Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union wurde europaweit ein rechtlicher Rahmen geschaffen, das Thema Lärm stärker in die kommunale Planung einzubinden. Die Umsetzung dieser Richtlinie ist mit zwei Aufgaben verbunden: die Erstellung von Lärmkarten und die Erarbeitung von Lärmaktionsplänen. Die Lärmkarten erfassen bestimmte Lärmquellen einer Stadt, welche Lärmbelastungen von ihnen ausgehen und wie viele Menschen davon betroffen sind, und machen damit die Lärmprobleme und negativen Lärmauswirkungen sichtbar. Sie sind die Grundlage für die Lärmaktionsplanung. Die Ergebnisse der Lärmkartierung sind nicht mit Ergebnissen aus bereits vorhandenen nationalen Berechnungsverfahren vergleichbar oder mit bestehenden Grenz-, Richt- und Orientierungswerten diverser gesetzlicher Regelwerke. Als Auslösewerte für eine nachfolgende Aktionsplanung sind vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz in NRW 70 dB(A) für den Gesamttag und 60 dB(A) nachts festgelegt worden. Die Ergebnisdarstellung findet nach Überprüfung durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) auf der Umgebungslärm-Website (www.umgebungslaerm.nrw.de) des LANUV über das Internet statt.
Der Datensatz Verteilung der FFH-Lebensraumtypen in Nordrhein-Westfalen enthält Regionale Geodaten zur Verteilung der FFH-Lebensraumtypen im Sinne des INSPIRE Annex III Themas "Lebensräume und Biotope (HB)". Die Daten zeigen die Verteilung in einem 10x10km-Raster (UTM) als "analytical units". Die Daten sind gültig für die letzte Berichtsperiode gemäß Artikel 17 FFH-Richtlinie (2013-2019). Die Objektmetadaten zur UTM-Rasterzelle (analytical unit, Objektgeometrie) enthalten Angaben zu inspireId, Codierungsschema (ReferenceHabitatType-SchemeValue) z.B. Habitat Directive, Code (ReferenceHabitatType-CodeValue) z.B. „7110“. Die Daten zeigen Verteilung der FFH-Lebensraumtypen in Deutschland. Besonderheiten: Es handelt sich ausschließlich um Rasterzellen. Die Daten sind frei zugänglich. Die Daten werden als Grundlage für die FFH-Berichtspflicht nach Artikel 17 FFH-RL erhoben und für diese Zwecke digitalisiert. Die Daten sind in Nordrhein-Westfalen aufgrund des § 3 des Landesnaturschutzgesetzes im Internet bekanntzumachen.