In Teil II des Moorschutzprogramms wurden 1986 - ergänzend zu den Mooren des Moorschutzprogramms Teil I mit industrieller Abtorfung – die restlichen 263 Hochmoore des Flachlandes sowie 148 Kleinsthochmoore aufgenommen. Die Kulisse umfasst damit Moore überwiegend ohne abbauwürdige Teilflächen sowie – in Ergänzung zum MSP Teil I – 5 weitere Moore, die Bedeutung als Torflagerstätte haben. Es liegen Informationen vor über die aus landesweiter Sicht für den Naturschutz wertvollen Teilflächen außerhalb der Kleinsthochmoore, differenziert nach den Kategorien "natürliches und naturnahes Hochmoor" sowie "degeneriertes oder stark verändertes Hochmoor". Die Kleinsthochmoore sind nicht digital erfasst.
Geologisch definierte Hochmoorgrenzen (Grenze der Torflager mit mindestens 30 cm Mächtigkeit) der Moore des Moorschutzprogramms. In Teil I des Moorschutzprogramms wurden 1981 insgesamt 88 Hochmoore des Flachlandes erfasst, die als Torflagerstätten bedeutsam sind und eine hohe Bedeutung für den Naturschutz haben. Überwiegend wird bzw. wurde in diesen Mooren industrieller Torfabbau betrieben.
Prüfkulisse III ist eine von von drei Prüfkulissen, in denen (in aufsteigender Reihenfolge) das Vorhandensein von Moorbiotoptypen und der Bodeneigenschaft einer klimaschutzrelevanten Torfauflage, d.h. eines theoretischen Treibhausgasminderungspotenzials bei Wiedervernässung überprüft werden sollte.Prüfkulisse (III) zur Überprüfung der ausgewiesenen Standorte kohlenstoffreicher Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz (BHK50). Die hier identifizierten Bereiche der Landesweiten Biotopkartierung (1984-2004) sind gem. LBEG als kohlenstoffreiche Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz (BHK50) ausgewiesen. Die hier dargestellten Flächen der Landesweiten Biotopkartierung (1984-2004) deuten aufgrund ihres Biotoptyps jedoch entweder eher auf mineralische Standorte oder aufanthropogen stark überprägte Biotope hin. Wie bei Prüfkulisse II sollte auch hier geprüft werden, ob die Böden nicht bereits zu degradiert sind, als dass eine Wiedervernässung mit Treibhausgasminderungspotenzial noch realistisch wäre. Neben möglichen anthropogenen Beeinträchtigungen des Moorkörpers können die Abweichungen zwischen Boden- und Biotopdaten in Prüfkulisse III auch auf Unsicherheiten in der Datengrundlage wie auf Ungenauigkeiten in der Bodenkarte oder ggf. auch fehlerhafte Biotoptypenkartierungen zurückgehen. Da hier eine mögliche Diskrepanz zwischen Boden- und Biotoptypendaten vorliegt, sollten diese Flächen auf ihre Standorteigenschaften hin überprüft werden.Die Kulisse basiert auf den Ergebnissender Erfassung der für den Naturschutz wertvollen Bereiche in Niedersachsen(Landesweite Biotopkartierung, 2. Durchgang,von 1984 bis 2004). Die dargestellten Bereiche sind Flächen mit landesweiter Bedeutung für den Arten- und Ökosystemschutz sowie den Schutz erdgeschichtlicher Landschaftsformen, die zum Zeitpunkt der Kartierung aus Sicht der Fachbehörde für Naturschutz schutzwürdig waren.
Die Programmkulisse Niedersächsische Gewässerlandschaften setzt sich aus unterschiedlichen Teilkulissen von Wasserwirtschaft und Naturschutz zusammen, die sich in großen Teilen überlagern.Der Datenbestand "Auen der WRRL-Prioritätsgewässer" ist zentraler Bestandteil der Programmkulisse Niedersächsische Gewässerlandschaften. Die dargestellten Auenbereiche weisen aufgrund ihres hohen Niedermooranteils besondere Schnittmengen und potentielle Synergien zwischen den Zielen des Programms Niedersächsische Gewässerlandschaften und Niedersächsische Moorlandschaften auf.
„Innerhalb dieses Teilprojektes „Entwicklung und ökologische Wertigkeit von Kleientnahmen ins Salzwiesen“ werden verschiedene Teilberichte erstellt. Der hier vorliegende Teilbericht umfasst die Erstellung eines Püttenkatasters für das gesamte Deichvorland der niedersächsischen Festlandsküste. Ziel dieser Arbeit ist die kartographische Dokumentation der vorhandenen Kleientnahmeflächen sowie die Zusammenstellung der wichtigsten Rahmenparameter zur Entstehung und Entwicklungsgeschichte der Püttflächen, soweit noch verfügbar, und zu ihrem heutigen Zustand. Dieser Datensatz soll Naturschutz- und Küstenschutzbehörden einen Gesamtüberblick über Lage, Umfang und Entwicklungsstand von ehemaligen Kleientnahmen auch in weiteren, außerhalb des eigentlichen Projektgebietes (Jadebusen und Elisabeth-Außengroden) gelegenen Gebieten der niedersächsischen Küste geben, um zukünftige Planungen, Maßnahmen und Forschungsprojekte zu erleichtern. […]“
„Im Jahr 1985 begann das StAWA Aurich (nachfolgend NLWK Betriebsstelle Aurich) mit der Maßnahme „Küstenschutz Leybucht“. Im Rahmen dieser Maßnahme wurde im Bereich der Leybucht eine nach Nordwesten bis zum tiefen Wasser (Norderley) vorstoßende, sturmflutsichere Deichnase (Leyhörn) mit Sielbauwerk, Schleuse und Speicherbecken errichtet. Mit dem Bau von Leyhörn sowie den weiteren Maßnahmen zum „Küstenschutz Leybucht“ wurden insgesamt rd. 740 ha Sommerpolder-, Salzwiesen- und Wattflächen überbaut oder anderweitig ihrer bisherigen Funktion entzogen. Mit dem Planfeststellungsbeschluss von 1985 wurden Auflagen erlassen, die den Naturschutz im Leyhörn in den Vordergrund stellen. Dementsprechend wurden im Jahr 1994 Leyhörn und die südwestlich angrenzenden Kleientnahmen durch die Bezirksregierung Weser-Ems unter Naturschutz gestellt (NSG Leyhörn). Das NLÖ-Forschungsstelle Küste (NLÖ – FSK) wurde von der Bezirksregierung Weser-Ems […] beauftragt, die erste Phase der Beweissicherung (1989 bis 1997) mit einer zweiten Untersuchungsphase (1998 bis 2000) fortzusetzen. Diese umfasst u. a. eine Bestandsaufnahme von Flora und Vegetation des NSG Leyhörn (ohne Kleiabgrabungsflächen bei Hauen). Mit ihr befasst sich der Dienstbericht. Die Bestandsaufnahme wurde 1998 in Form einer flächendeckenden Vegetationskartierung im Maßstab 1:2.500 sowie einer Erfassung aller Pflanzenarten und der „Rote Liste-Arten“ durchgeführt. Zusätzlich erfolgten an repräsentativen Standorten bodenkundliche Erhebungen. Die Erhebungen wurden 1999 durch weitere Teiluntersuchungen ergänzt. Der Bericht stellt die gewonnenen Daten und Ergebnisse zusammen. […]“
Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie oder Habitatrichtlinie, ist eine Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union. Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie hat zum Ziel, wildlebende Arten, deren Lebensräume und die europaweite Vernetzung dieser Lebensräume zu sichern und zu schützen. Die Vernetzung dient der Bewahrung, (Wieder-)herstellung und Entwicklung ökologischer Wechselbeziehungen sowie der Förderung natürlicher Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse. Sie dient damit der von den EU-Mitgliedstaaten 1992 eingegangenen Verpflichtungen zum Schutz der biologischen Vielfalt (Biodiversitätskonvention, CBD, Rio 1992). Grundlage der Datendarstellung: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) NRW, Stand März 2023, aus dem System LINFOS Lizenzbedingungen (LANUV)
Die Einsichtnahme in die Geodaten ist für kommunale Zwecke kostenfrei. Die mittelbare oder unmittelbare Weitergabe der Daten an Dritte ist auch in Verbindung mit weiteren Daten ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Regionalverband Ruhr nicht zulässig. Der Nutzer ist verpflichtet, folgenden Copyright-Hinweis: „(c) Regionalverband Ruhr, Essen“ bei Veröffentlichungen jeder Art anzubringen.
Aktualität der Daten:
seit 01.01.1984 , gegenwärtige Aktualität unklar
Die Standortkarte dient als Grundlage für forstbetriebliche und forstbehördliche Planungen, für Maßnahmen des Waldschutzes und waldökologische Planungen des Naturschutzes. Mit der forstlichen Standortkartierung werden die Erhebungsmerkmale Lage, Klima, Boden und Vegetation erfasst und die Zusammenhänge zwischen Waldwachstum und Standortmerkmalen beschrieben. In die Charakterisierung von Standorttypen fließen ebenso ertragskundliche, forstgeschichtliche, immissionsökologische und waldbauliche Gesichtspunkte ein. Das Ergebnis ist ein nach Öko-Serien geordnetes System von Standorttypen. Sie werden in einer kolorierten Standorttypenkarte im Maßstab 1:10000 dargestellt und in einem Erläuterungsband beschrieben. Das Verfahren wird seit 1984 TK25-blattweise durchgeführt. Die Forst-Bodenkarte wird vom GLA als Grundlage erstellt - anders als bei der Standortkartierung anderer Bundesländer. Es ist beabsichtigt, die Standortkarten auch in einem waldökologischen Informationssystem abzulegen.