Datensatz der Remscheider Stadtbezirke. Das Remscheider Stadtgebiet ist in die 4 Stadtbezirke Alt-Remscheid, Süd, Lennep und Lüttringhausen unterteilt. Zu den Kommunalwahlen wird unmittelbar von den Bürgerinnen und Bürgern in jedem Stadtbezirk eine Bezirksvertretung gewählt. Das Gremium ist zuständig und verantwortlich für alle Angelegenheiten, die ausschließlich bezirklichen Charakter haben. Unterhalb der Stadtbezirke formen sich die 50 Stadtteile, die sich auf die 4 Stadtbezirke verteilen. Als kleinste räumlich,-statistische Einheit sind die Stadtteile in entsprechende (Bau-)Blöcke unterteilt. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0) verfügbar.
Nutzungsbedingungen: Dieser Datensatz kann gemäß der „Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0) genutzt werden.
Die Einsichtnahme in die Geodaten ist für kommunale Zwecke kostenfrei. Die mittelbare oder unmittelbare Weitergabe der Daten an Dritte ist auch in Verbindung mit weiteren Daten ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Regionalverband Ruhr nicht zulässig. Der Nutzer ist verpflichtet, folgenden Copyright-Hinweis: „(c) Regionalverband Ruhr, Essen“ bei Veröffentlichungen jeder Art anzubringen.
Nordrhein-Westfalen unternimmt seit vielen Jahren erhebliche Anstrengungen, um Menschen, Umwelt, Wirtschafts- und Kulturgüter vor den Gefahren durch Hochwasser zu schützen. Neben baulichen Maßnahmen kommt dabei der Kartierung von Risiken, der Information der betroffenen Bürgerinnen und Bürger, der Vorsorgeplanung sowie der hochwassergerechten Entwicklungsplanung eine zentrale Bedeutung zu. Bis zum Jahr 2015 werden in Nordrhein-Westfalen für alle Gebiete, in denen signifikante Hochwasserschäden auftreten können, Hochwasserrisikomanagementpläne erarbeitet. Ziel der neuen Pläne ist es, über bestehende Gefahren zu informieren und Maßnahmen unterschiedlicher Akteure zu erfassen und abzustimmen, um hochwasserbedingte Risiken für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, Infrastrukturen und Eigentum zu verringern und zu bewältigen. Grundlage dafür ist die EG-Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (EG-HWRM-RL), die am 26. November 2007 in Kraft getreten ist. Die Zielsetzung der Richtlinie wurde von der Bundesregierung in die Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) übernommen (in Kraft seit 1. März 2010). Zur Umsetzung des WHG sind folgende Schritte vorgesehen: Bis Dezember 2011: Vorläufige Bewertung und Festlegung der Gebiete, in denen Hochwasser eine erhebliche Gefahr für menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe, wirtschaftliche Tätigkeiten oder Sachwerte darstellen können (sogenannte Risikogebiete). Bis Dezember 2013: Erstellung von Hochwassergefahren- und risikokarten für diese Gebiete. Hochwassergefahrenkarten informieren über die mögliche Ausdehnung und Tiefe einer Überflutung. Dabei wird die örtliche Hochwassersituation für ein Extremhochwasser, für ein 100-jährliches Ereignis und auch für ein häufiges Hochwasserereignis darstellt.
Bei der Statistik der Tatsächlichen Nutzung handelt es sich um ein historisches Produkt, das nicht mehr von Geobasis NRW fortgeführt wird. Grundlage für die Statistik der Tatsächlichen Nutzung war, dass in Deutschland gemäß Agrarstatistikgesetz allgemein jährlich zum Berichtszeitpunkt 31.12. des Vorjahres eine Flächenerhebung durchgeführt wird. Erhebungsmerkmale sind dabei die Bodenflächen nach der Art der tatsächlichen Nutzung. Erhebungseinheiten der Flächenerhebung sind die Gemeinden und gemeindefreien Gebiete. Auskunftspflichtig für die Flächenerhebung sind die nach Landesrecht für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständigen Stellen. In NRW nahm gemäß Liegenschaftskatastererlass das Geodatenzentrum bei Geobasis NRW diese Aufgabe wahr. Dazu wurde der Sekundärdatenbestand Liegenschaftskataster ausgewertet. Es wurden alle Nutzungsarten der Nutzungsartengruppen zu den Bereichen Siedlung, Verkehr, Vegetation und Gewässer gemäß Nutzungsartenkatalog NRW aufbereitet (siehe Anlage 1 zum Liegenschaftskatastererlass NRW unter www.recht.nrw.de). Eine vollständige Liste samt weiterer Hinweise finden sich in dem Dokument „Ergänzende Informationen“. Die Flächen wurden unter Berücksichtigung der Abbildungsverzerrung aus den geometrischen ALKIS-Objekten der tatsächlichen Nutzung ermittelt und nicht auf die Buchfläche der darunter liegenden Flurstücke abgeglichen. Es wurden nur die Nutzungsartenflächen auf der Erdoberfläche berücksichtigt. Die überlagernden Nutzungen (z. B. Straße über Fluss) wurden nicht ausgewertet. Die Aufbereitung enthält je Gemeinde, Kreis bzw. kreisfreie Stadt, Regierungsbezirk und für NRW den amtlichen Schlüssel, die Bezeichnung und die aus den zugrundeliegenden Gemarkungen aggregierten Nutzungen (je Nutzungsartenbereich, Nutzungsartengruppe und Nutzungsart) mit Angaben zur Bodenfläche in qm. Verfügbare Jahrgänge: 2016 bis 2022.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Der Datensatz umfasst die räumlichen Geltungsbereiche aller noch nicht rechtsverbindlichen Denkmalbereichssatzungen der Stadt Wuppertal nach §5 Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW), flurstücksscharf konstruiert auf Basis der digitalen Liegenschaftskarte anhand des Satzungsentwurfs (Plananlagen und Lagebeschreibungen). Stand 03/2017 laufen in Wuppertal 2 Verfahren zur Festlegung von Denkmalbereichen (Ortskerne Cronenberg und Beyenburg), deren Abschluss noch nicht absehbar ist. Eine Fortführung des Datenbestandes muss erst erfolgen, wenn eine Denkmalbereichssatzung zum Abschluss gebracht worden ist (Entfernung aus dem Datensatz) oder wenn in einem neuen Verfahren das Geltungsbereichspolygon festgelegt worden ist (Ergänzung im Datensatz). Die Sachattribute zu den Geltungsbereichspolygonen umfassen eine Ortsbezeichnung, den Verfahrensstand und den geplanten offiziellen Satzungsnamen. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0 International (CC BY-ND 4.0)" (https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/) genutzt werden.
Aktualität der Daten:
seit 01.01.2002 , gegenwärtig aktuell
Die Zeitreihe zeigt Luftbildaufnahmen (Digitale Orthophotos) des FHH-zugehörigen Wattenmeers, einschließlich der Inseln. Die Aufnahmen erfolgen etwa alle 6 Jahre über eine Flugzeugbefliegung und bieten mit einer Auflösung von 0,2 m eine beeindruckende Detailgenauigkeit. Die Daten stehen als Dienst (WMS-t) sowie als Downloaddateien zur Verfügung. Empfehlung: Ein Download ist nicht immer notwendig. Für viele Anwendungen reicht die Einbindung des Dienstes über ein GIS oder Geoportal völlig aus. Das ist nicht nur performanter, sondern spart auch eine Menge Speicherplatz.
Der Datensatz der Klimaorte Wuppertal umfasst die Beschreibungen von (Stand 08/2021) 118 punktförmig modellierten Best-Practice-Beispielen für den Klimaschutz in Wuppertal. Sie wurden von der Koordinierungsstelle Klimaschutz der Stadt Wuppertal im Zeitraum Q4/2020 bis Q2/2021 als Datengrundlage für die interaktive Kartenanwendung "Klimaortkarte Wuppertal" erhoben. Im August 2024 wurde die Klimaortkarte als Anwendungskomponente innerhalb des Urbanen Digitalen Zwillings der Stadt Wuppertal (DigiTal Zwilling) qualifiziert. Im Konzept des DigiTal Zwillings implementiert die Klimaortortkarte einen Teilzwilling, also eine Anwendung zur Befriedigung eines konkreten Informationsbedarfs. Die Klimaortkarte präsentiert darüber hinaus die linienförmigen Bahntrassenradwege aus dem Open-Data-Datensatz "Radrouten Wuppertal". Diese sind nicht im Datensatz der Klimaorte enthalten. Der Datensatz ordnet den Standorten von Organisationen, Einrichtungen und Anlagen ein oder mehrere thematisch kategorisierte Angebote zu. Die Kategorisierung benutzt ein zweistufiges Modell (Thema / Kategorie). Mehrere Standorte können sich an derselben geographischen Position befinden, z. B. bei einem Gebäude, in dem mehrere Klimaschutzorganisationen residieren. Die Fortführung des Datensatzes erfolgt unregelmäßig, jeweils zeitnah nach Identifikation eines neuen oder Änderung eines bestehenden Klimaortes. Der Datensatz ist im Shape-, KML- und GeoJSON-Format unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY 4.0) verfügbar.
Der Datensatz umfasst die räumlichen Geltungsbereiche der (Stand 01/2021) 670 rechtsverbindlichen Bebauungspläne (B-Pläne) der Stadt Wuppertal nach §2 (1) Baugesetzbuch (BauGB). Der Datenbestand enthält auch einige Durchführungspläne auf der Grundlage des Aufbaugesetzes Nordrhein-Westfalen, die vor Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes erlassen wurden und auch heute noch die Rechtswirkung eines Bebauungsplanes entfalten. Bei den Geltungsbereichen der Wuppertaler Bebauungspläne handelt es sich im Allgemeinfall um Multipolygone, die zum Teil stark fragmentiert sind. Zu jedem dieser Polygone enthält der Datensatz einige beschreibende Sachattribute wie die Nummer und den Namen des B-Plans sowie pro Planteil einen Hyperlink auf das zugehörige digitale Plandokument. Eine Aktualisierung des Datenbestandes erfolgt nur nach einer formellen Änderung oder Aufhebung eines B-Plans oder nach Beschluss eines neuen B-Plans als Satzung (insgesamt ca. 100 Fälle pro Jahr). Die Geltungsbereichspolygone werden dabei anhand der digitalen Planunterlagen (vektorielle CAD-Projektdatei und Rasterdokument des B-Plans) auf Basis der digitalen Liegenschaftskarte flurstücksscharf digitalisiert. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die rechtsverbindlichen Bebauungspläne eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Die rechtsverbindlichen Bebauungspläne werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Bodennutzung" aus Anhang III der Richtlinie zugeordnet.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0 International (CC BY-ND 4.0)" (https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/) genutzt werden.
Der Datensatz "Bodendenkmäler Wuppertal" ist ein Geodatenauszug aus der Wuppertaler Denkmalliste, der alle Bodendenkmäler (zumeist unterirdische archäologische Denkmäler) mit ihren nicht personenbezogenen Attributen in geographischen Datenformaten bereitstellt. Inhaltlich umfasst der Datensatz die (Stand 11/2017) 48 Bodendenkmäler in Wuppertal. Zwei dieser Bodendenkmäler liegen zum größten Teil auf Remscheider Stadtgebiet, sie sind nachrichtlich aus der Remscheider Denkmalliste übernommen und mit einem der Denkmalnummer vorangestellten "RS" gekennzeichnet. Zu jedem Bodendenkmal weist der Datensatz die Denkmalnummer, die Adresse, die gängige Bezeichnung, das Datum der Eintragung in die Denkmalliste, den Schutzumfang sowie einen Hyperlink auf die Web-Anwendung "Denkmalliste Online" nach. In der Denkmalliste Online werden zusätzlich eine langtextliche Beschreibung des Bodendenkmals sowie in einigen Fällen auch Fotos, Kartenausschnitte oder andere Rasterdokumente angeboten. Die Denkmalliste der Stadt Wuppertal wird seit August 2008 mit dem Fachverfahren ProDenkmal der Firma PROSOZ Herten GmbH geführt. Aus einem Datenbankview in der ProDenkmal-Datenbank wird täglich eine räumliche Sekundärdatenbank abgeleitet, die als Grundlage für die Bereitstellung der Daten zum Denkmalschutz in der Wuppertaler Geodateninfrastruktur dient. In diese Datenbank werden die außerhalb des ProDenkmal-Verfahrens mit visueller Genauigkeit als Multipolygone digitalisierten Bodendenkmalflächen eingespielt. Die hieraus als Open Data unter der Lizenz CC BY-ND 4.0 (mit Ausschluss der Datenveränderung) bereitgestellten ESRI-Shapefiles und KML-Dateien der Bodendenkmäler werden in einem automatisierten Prozess wöchentlich aktualisiert. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die Bodendenkmäler eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Die Baudenkmäler werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Schutzgebiete" aus Anhang I der Richtlinie zugeordnet.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0 International (CC BY-ND 4.0)" (https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/) genutzt werden.
Als Amtliche Hauskoordinaten (georeferenzierte Gebäudeadressen) bezeichnet man die Verbindung zwischen der Adresse eines Gebäudes und seiner exakten Lage. Sie besteht aus dem Gebäudekennzeichen (Land, Regierungsbezirk, Kreis/Stadt, Gemeinde, Straße, Hausnummer), den postalischen Adressdaten (Postleitzahl, postalischer Ortsname) und der zugehörigen Georeferenz. Die Hauskoordinaten und -umringe sind wegen ihrer Herkunft aus dem Liegenschaftskataster sehr genau. Sie sichern damit die exakte Positionierung der Adresse. Einen Schluss auf die Hausbewohner lassen die Daten nicht zu. Mit Hauskoordinaten und -umringen führt die Auto-Navigation direkt bis vor die gewünschte Haustür. Handy-Kommunikationsdienste und Auskunftssysteme zeigen genau an, wo der nächste Arzt, Apotheker oder das nächste Restaurant zu finden ist. Auch für öffentliche Stellen wie Polizei und Katastrophenschutz sind die Daten unentbehrlich, um so schnell wie möglich an Ort und Stelle Hilfe leisten zu können. Aber auch Unternehmen können ihre Vertriebswege optimieren und haben damit besonders in Ballungsgebieten einen nicht unwesentlichen Wettbewerbsvorteil.