Karte mit den Standorten der Wissenschaftseinrichtungen in Dortmund Sachinformationen können über den Layer „Stadt Dortmund: INFO_Forschung“ aufgerufen werden.
Die flächenhaften Einzelobjekte repräsentieren die Baublockseiten, welche mit Hilfe eines Geoinformationssystems zu den Siedlungsbezirken zusammengefügt werden können.
Das Kartenwerk ist ein Produkt der Integrierten Geologischen Landesaufnahme (IGL) von Nordrhein-Westfalen und stellt geologische Fachdaten über Alter, Beschaffenheit und Verbreitung der Gesteine im Blattschnitt zur Verfügung. Es besteht aus folgenden Kartenthemen: geologische Detaildarstellung, Lithologie, Höhenlinien der Quartär-Basis, präquartärer Untergrund, geologische Schnitte. Die Kartenblätter liegen gescannt und georeferenziert vor.
Zur Vorbereitung der Fortschreibung der Siedlungsflächen im Regionalplan Ruhr hat die Regionalplanungsbehörde Potentialflächen für die Ausweisung zusätzlicher Allgemeiner Siedlungsbereiche (ASB) und Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) für das gesamte Plangebiet mittels einer einheitlichen Methodik bewerte nach Restriktions bzw. Eignugskriterien, die dann in ein weiteres Änderungsverfahren einfließen. Diese Flächen dienen der Vorbereitung der Fortschreibung des Regionalplan Ruhr.
Auf dieser Seite erhalten Sie umfassende Informationen zu den rechtskräftigen oder in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan sowie sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch) der Stadt Geilenkirchen. Die Bauleitpläne bilden die Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben.
Die Voraussetzungen für alle städtebaulichen Vorhaben (Bauvorhaben etc.) sind in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen geregelt. Die Gesetze und Vorschriften auf Bundesebene werden als öffentliches Baurecht bezeichnet. Auf Länderebene ist das Bauordnungsrecht (Landesbauordnung NW) maßgebend. Bestimmungen auf Stadt- oder Gemeindeebene werden als Ortssatzungen bezeichnet.
WMS-Dienst für die Ansicht aller rechtskräftigen oder in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan sowie Veränderungssperren) der Stadt Kaarst
Nutzungsbedingungen: Die Flächennutzungs- und Bebauungsplanübersicht dient als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter des Bereichs Stadtentwicklung, Planung und Bauordnung der Stadt Kaarst ("Bauamt") erteilt werden.