Die Karte zeigt Maßnahmen zur Entwicklung und Renaturierung von Fließgewässern und Auen, die als naturräumliche und ökologische Achsen erhalten und verbessert werden sollen. Grundlage sind Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie sowie hydromorphologische Zielsetzungen. Im Fokus stehen Bereiche mit hohem Entwicklungspotenzial, in denen Gewässerräume reaktiviert, Uferbereiche strukturell verbessert und ökologisch wertvolle Auenlebensräume entwickelt werden können.
Gem. §16LgNW stellt der Landschaftsplan die örtlichen Erfordernisse zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege dar und setzt Maßnahmen zur Verwirklichung rechtsverbindlich fest. Geltungsbereich von 1992-2015
Landschaftsplan Bottrop rechtskräftig Karte 1: Entwicklungsziele für die Landschaft gem. § 18 LG NRW Karte 2: Besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft gem. §§ 23-29 BNatSchGKarte 3: Karte 3: Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen gem. §§ 24-26 LG Datum Rechtskraft: Dezember 2015
Die Karte stellt die gesetzlich geschützten Landschafts-, Natur- und Biotopflächen dar und ergänzt sie durch bekannte Habitate ausgewählter Arten. Damit werden Bereiche mit besonderen Schutz- und Entwicklungszielen sichtbar, die dem Erhalt, der Optimierung und Entwicklung wertvoller Lebensräume dienen. Thematisch werden wassergeprägte, trockene und waldgeprägte Lebensräume sowie weitere artenschutzrelevante Bereiche dargestellt, die für den Biotop- und Artenschutz eine zentrale Rolle spielen.