Anhang I der INSPIRE-Richtlinie definiert dieses Thema wie folgt: "Gebiete, die anhand des Grundbuchs oder gleichwertiger Verzeichnisse bestimmt werden." Die Daten werden vierteljährlich aus ALKIS abgeleitet.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Die zur Orthophotoherstellung benötigten Luftbilder werden in zusammenhängenden Gebieten, den sogenannten Losen beflogen. Dieser Dienst liefert die Abgrenzungen der Bildflüge (Bildfluglose) für die Digitalen Orthophotos mit 20 cm Bodenauflösung in Jahreslayern beginnend mit dem Jahr 2008 und wird jedes Jahr um den aktuellen Jahreslayer erweitert. Für die Jahre 2009 bis 2014 werden zusätzlich zu den durch das LGL beauftragten Bildfluglosen noch extern beauftragte Bildfluglose bereitgestellt. Die Attribute geben Auskunft über Bildflugdatum und Kameratyp und Hersteller. Es wird darauf hingewiesen, dass keine Rechtsverbindlichkeit für die gelieferten Daten besteht.
Ermittelt aus Überlagerung der Erosionsgefährdung nach „Allgemeiner Bodenabtragsgleichung (ABAG)“ mit ermittelten Fließwegen aus Starkregen-Gefährdungsanalyse.
Andere - Sämtliche Rechte an diesem Produkt liegen beim Kreis Viersen. Die Nutzung ist nur verwaltungsintern für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreis Viersen und dessen kreisangehöriger Kommunen zulässig