Die landesweite Erstfassung der Daten für die Berechnung des Digitalen Geländemodells (DGM) / Digitalen Oberflächenmodells (DOM) erfolgte in den Jahren 2000 bis 2005 über Laserscanbefliegung. Die Fortführung der Daten des DGM erfolgt seither partiell auf Datengrundlagen unterschiedlicher Erfassungmethoden. Dieser Dienst setzt sich aus fünf Ebenen zusammen. Die Ebene "ATKIS DGM Laserflüge ALS 1 (2000-2005)" zeigt die Laserfluggebiete der Erstfassung. Get FeatureInfo gibt Auskunft über Flugdatum, Punktdichte, Scanner, Scanwinkel und Flughöhe. Die Ebene "ATKIS DGM Fortführung aus Laserscanning-Daten (2009-2015)" zeigt die Fortführungsgebiete, die über Laserflüge erfasst wurden, die Ebene "ATKIS DGM Fortführung über sonstige Methoden (2011-2015)" Fortführungsgebiete, die mittels Terrestrisches Laserscanning, Bildflügen oder UAV durchgeführt wurden. Get FeatureInfo gibt jeweils Auskunft über Name des Erfassungsgebietes, -,datum, -methode, Losnummer sowie Fortführungsdatum des DGMs. Die Ebene "ATKIS DGM Bearbeitungsübersicht ALS 2 (2016-2021)" zeigt die Darstellung der verfügbaren DGM km² Kacheln aus der Laserscanbefliegung (Punktdichte 8 Punkte\m²) von 2016-2021 mit Flugdatum und die Ebene "ATKIS DGM Laserflüge ALS 2 (2016-2021)" zeigt die Darstellung der Losabgrenzungen der Laserbefliegung für die flächenhafte Aktualisierung von DGM und DOM aus durchgeführten Laserscanbefliegungen (Punktdichte 8 Punkte\m²) von 2016 bis 2021. Get FeatureInfo gibt jeweils Auskunft über Los, Flugdatum, Punktdichte, Scanner, Scanwinkel und Flughöhe. Es wird darauf hingewiesen, dass keine Rechtsverbindlichkeit für die gelieferten Daten besteht.
INSPIRE Datensatz der Flurstücke/Grundstücke aus ALKIS.Gebiete, die anhand des Grundbuchs oder gleichwertiger Verzeichnisse bestimmt werden. Der Datensatz enthält im wesentlichen die Flurstücksgrenzen, Flurstücksnummern, ...
Geobasisinformationen werden auf Antrag übermittelt, soweit nicht eine Rechtsvorschrift eine Übermittlung oder Veröffentlichung von Amts wegen vorschreibt. Angaben zu den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten dürfen übermittelt werden, wenn der Empfänger ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen darlegt. Der Darlegung eines berechtigten Interesses bedarf es nicht zur Übermittlung an öffentliche Stellen. Der Empfänger hat den Zweck der Verwendung der Geobasisinformationen der Vermessungsbehörde auf Verlangen anzuzeigen. Er darf die Geobasisinformationen insbesondere nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt worden sind.
INSPIRE Datensatz der Verwaltungseinheiten ATKIS Basis-DLM.Im Anhang I der INSPIRE-Richtlinie (2007) ist dieses Thema wie folgt definiert: „Lokale, regionale und nationale Verwaltungseinheiten, die die Gebiete abgrenzen, in denen die Mitgliedstaaten Hoheitsbefugnisse haben und/oder ausüben und die durch Verwaltungsgrenzen voneinander getrennt sind.“ Der Geodatensatz wird automatisiert aus den Daten des ATKIS Basis-DLM BW - NOrA über Mappingtabellen abgeleitet.
"Bodenschätzung" ist die kleinste Einheit einer bodengeschätzten Fläche nach dem Bodenschätzungsgesetz für die eine Ertragsfähigkeit im Liegenschaftskataster nachzuweisen ist (Bodenschätzungsfläche). "Kulturart" ist die bestandskräftig festgesetzte landwirtschaftliche Nutzungsart, welche die Differenzierung in Ackerland (A), Acker-Grünland (AGr), Grünland (Gr), Grünland-Acker (GrA) enthält. Die Differenzierung der Bodenarten erfolgt entsprechend den Durchführungsbestimmungen zum Bodenschätzungsgesetz. Die Zustandsstufe oder Bodenstufe kann geführt werden. Die Entstehungsart oder Klimastufe / Wasserverhältnisse können geführt werden. Die Bodenzahl oder Grünlandzahl kann geführt werden. Die Ackerzahl oder Grünlandzahl kann geführt werden. Sonstige Angaben der bodengeschätzten Fläche können geführt werden. Die "Jahreszahl" in dem die Neu- oder Teilkultur angelegt wurde, kann geführt werden.
Digitale Oberflächenmodelle beschreiben die zum Zeitpunkt der Befliegung tatsächlich vorhandene Landschaft mit zusätzlich allen festen und beweglichen Objekten, die nicht zur Geländeoberfläche zählen. Das sind vor allem Wälder und Bauwerke (Häuser, Brücken und Hochspannungsleitungen) sowie der ruhende und fließende Verkehr. Aus den unregelmäßig verteilten Firstpulse Daten der Laserscanaufnahme (ALS_1, 2000-2005) wurde automatisch ein regelmäßiges Gitter abgeleitet und kann daher unplausible Werte enthalten. Eine besondere Genauigkeitsabschätzung ist daher nicht möglich. Es steht landesweit flächendeckend zur Verfügung und kann in Gitterweiten ab 5 m abgegeben werden.
INSPIRE Datensatz der geografischen Bezeichnungen aus ALKIS. Namen von Gebieten, Regionen, Orten, Großstädten, Vororten, Städten oder Siedlungen sowie jedes geografische oder topografische Merkmal von öffentlichem oder historischem Interesse.
Geobasisinformationen werden auf Antrag übermittelt, soweit nicht eine Rechtsvorschrift eine Übermittlung oder Veröffentlichung von Amts wegen vorschreibt. Angaben zu den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten dürfen übermittelt werden, wenn der Empfänger ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen darlegt. Der Darlegung eines berechtigten Interesses bedarf es nicht zur Übermittlung an öffentliche Stellen. Der Empfänger hat den Zweck der Verwendung der Geobasisinformationen der Vermessungsbehörde auf Verlangen anzuzeigen. Er darf die Geobasisinformationen insbesondere nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt worden sind.
3-dimensionale topographische Punkte in einem regelmäßigen Gitter mit Gitterweiten ab 1 Meter. Höhe bezieht sich auf Geländeoberfläche. Koordinatendimensionen: 3D. Einheiten der ebenen Koordinaten: Meter, eben-kartographisch. Einheiten der Höhenkoordinaten: Meter. Eignung für GPS-Anwendungen: Umwandlungsformeln sind vorhanden, aber der Lieferant führt die Umwandlung von kartographischen zu geographischen Koordinaten nicht aus. 3D-Modell zur Beschreibung der Erdoberfläche Laserscanbefliegung in den Jahren 2000 - 2005. Ausarbeitung: 2000 - 2008 Neue Laserscanbefliegung seit 2016.
Als Ergebnis der jährlich in Auftrag gegebenen Befliegungen des Landes Baden-Württemberg erhält das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Luftbilder, die Grundlage für die Herstellung von Orthophotos sind. Orthophotos stellen die Erdoberfläche mit der Genauigkeit einer Karte realitätstreu dar. Im Gegensatz zur Karte ist das Orthophoto nicht generalisiert und enthält somit die Detailinformationen, die für nahezu alle Planungszwecke von Bedeutung sind. Verzeichnungsfrei und geocodiert eignen sich digitale Orthophotos als Informationsebene in Geographischen Informationssystemen und CAD-Anwendungen. Koordinatenumfang: 2D Einheiten der horizontalen Koordinaten: Meter, ebenkartographisch. Eignung für GPS-Anwendngen: Umwandlungsformen sind vorhanden, aber der Lieferant führt die Umwandlung von kartographischen zu geographischen Koordinaten nicht durch. Entzerrte Luftbilder, Bodenauflösung i.d.R. ab 20 cm, vereinzelt höhere Auflösung; jährliche Befliegung von ca. 50 % der Landesfläche; Gebietseinteilung entsprechend dem Bedarf der Nutzer; DOP in RGBI, RGB wird daraus abgeleitet
Tatsächliche Nutzungen beschreiben flächendeckend die vorherrschende Bodennutzung der Erdoberfläche. Tatsächliche Nutzungen im neuen Eigentum sind im Rechtsstand zwischen der (vorzeitigen) Ausführungsanordnung und der Abgabe an die untere Vermessungsbehörde.
Geobasisinformationen werden auf Antrag übermittelt, soweit nicht eine Rechtsvorschrift
eine Übermittlung oder Veröffentlichung von Amts wegen vorschreibt. Angaben
zu den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten dürfen übermittelt werden,
wenn der Empfänger ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen
darlegt. Der Darlegung eines berechtigten Interesses bedarf es nicht zur Übermittlung
an öffentliche Stellen. Der Empfänger hat den Zweck der Verwendung der Geobasisinformationen
der Vermessungsbehörde auf Verlangen anzuzeigen. Er darf die Geobasisinformationen insbesondere
nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt worden sind.
Ein Flurstück ist ein Teil der Erdoberfläche, der von einer im Liegenschaftskataster festgelegten Grenzlinie umschlossen und mit einer Nummer bezeichnet ist. Es ist die Buchungseinheit des Liegenschaftskatasters. Flurstücke im neuen Eigentum sind im Rechtsstand zwischen der (vorzeitigen) Ausführungsanordnung und der Abgabe an die untere Vermessungsbehörde.
Geobasisinformationen werden auf Antrag übermittelt, soweit nicht eine Rechtsvorschrift eine Übermittlung oder Veröffentlichung von Amts wegen vorschreibt. Angaben zu den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten dürfen übermittelt werden, wenn der Empfänger ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen darlegt. Der Darlegung eines berechtigten Interesses bedarf es nicht zur Übermittlung an öffentliche Stellen. Der Empfänger hat den Zweck der Verwendung der Geobasisinformationen der Vermessungsbehörde auf Verlangen anzuzeigen. Er darf die Geobasisinformationen insbesondere nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt worden sind.