Der Datensatz aus Karte 3 des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält 12 Zertifizierte Wanderwege in Niedersachsen, die als infrastrukturelles Rückgrat für das Landschaftserleben und der naturbezogenen Erholung dienen. Karte 3 „Schutzgut Landschaftsbild“ stellt die aus landesweiter Sicht bedeutsamen Aspekte für das Schutzgut Landschaftsbild dar. Neben der Darstellung der kulturlandschaftlichen Gliederung und historischen Kulturlandschaften landesweiter Bedeutung werden weitere Bereiche mit einer hohen Bedeutung für das Landschaftsbild sowie Infrastruktur für die landschaftsgebundene Erholung (Naturparke, zertifizierte Wanderwege, Fernradwege mit überregionaler Bedeutung und Kanustrecken) kartografisch dargestellt. Nutzungsbeschränkung: Geometrien sind auf Grundlage der Digitalen Topografischen Karte 1:50.000 (DTK50) aussagekräftig. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
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In dem Datensatz aus Karte 3 des Niedersächsischen Landschaftsprogramms sind die Kulturlandschaftsräume enthalten. Kulturlandschaften sind mehr oder weniger homogene Gebiete oder Räume, die ihre Prägung durch bestimmte Eigenheiten erfahren. Diese Eigenheiten sind die Grundlage der Identifikation der Bewohner mit ihnen und bestimmen das Heimatgefühl. Die maßgeblichen landschaftlichen Eigenheiten können unterschiedlichen Ursprungs sein und durch naturräumliche Gegebenheiten sowie anthropogene Einflüsse regionale Identitäten prägen. Karte 3 „Schutzgut Landschaftsbild“ stellt die aus landesweiter Sicht bedeutsamen Aspekte für das Schutzgut Landschaftsbild dar. Neben der Darstellung der kulturlandschaftlichen Gliederung und historischen Kulturlandschaften landesweiter Bedeutung werden weitere Bereiche mit einer hohen Bedeutung für das Landschaftsbild sowie Infrastruktur für die landschaftsgebundene Erholung (Naturparke, zertifizierte Wanderwege, Fernradwege mit überregionaler Bedeutung und Kanustrecken) kartografisch dargestellt. Nutzungsbeschränkung: Geometrien sind auf Grundlage der Digitalen Topografischen Karte 1:500.000 (DTK500) aussagekräftig. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
In dem Datensatz aus Karte 3 des Niedersächsischen Landschaftsprogramms sind die Landschaftsbildräume enthalten. Das Landschaftsbild in Niedersachsen wird bestimmt von zahlreichen natürlichen und anthropogenen Faktoren, von denen u.a. folgende zur Abgrenzung der Landschaftsbildräume herangezogen wurden: Naturräume, Geomorphologie und Reliefeigenschaften sowie Flächennutzungen. Die Bewertung der Landschaftsbildräume nach ihrer Eigenart berücksichtigt die Kriterien Natürlichkeit, historische Kontinuität und Vielfalt sowie zusätzlich den Aspekt der Raumwahrnehmung, um die ausgeprägte Eigenart von strukturarmen Landschaftsbildräumen, z. B. in der Marsch und in der Börde, im landesweiten Kontext angemessen zu berücksichtigen. Karte 3 „Schutzgut Landschaftsbild“ stellt die aus landesweiter Sicht bedeutsamen Aspekte für das Schutzgut Landschaftsbild dar. Neben der Darstellung der kulturlandschaftlichen Gliederung und historischen Kulturlandschaften landesweiter Bedeutung werden weitere Bereiche mit einer hohen Bedeutung für das Landschaftsbild sowie Infrastruktur für die landschaftsgebundene Erholung (Naturparke, zertifizierte Wanderwege, Fernradwege mit überregionaler Bedeutung und Kanustrecken) kartografisch dargestellt. Nutzungsbeschränkung: Geometrien sind auf Grundlage der Digitalen Topografischen Karte 1:500.000 (DTK500) aussagekräftig. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
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