Mit Hilfe des Immobilien-Preis-Kalkulators können Sie schnell und einfach das Preisniveau für Ihr freistehendes Ein-/Zweifamilienhaus, Ihr Reihenhaus/Ihre Doppelhaushälfte oder Ihre Eigentumswohnung abschätzen. Der Immobilien-Preis-Kalkulator basiert auf Marktmodellen (Vergleichsfaktoren), die durch die Gutachterausschüsse aus der Kaufpreissammlung mit Hilfe mathematisch-statistischer Verfahren (multiple Regression) ermittelt werden. Die Marktmodelle werden in der Regel in Grundstücksmarktberichten jährlich veröffentlicht. Die Immobilienpreiskalkulation dient der Ermittlung eines ungefähren Preisniveaus und soll dem Nutzer als Anhalt für eine grobe Einschätzung des Immobilienwertes dienen. Sie ersetzt kein Verkehrswertgutachten und kann nicht als Grundlage für eine qualifizierte Verkehrswertermittlung nach § 194 Baugesetzbuch verwendet werden. Es ist nicht in allen Landkreisen die Berechnung eines Preisniveaus möglich.
Für die Nutzung der Daten ist die Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 anzuwenden. Die Lizenz ist über https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0 abrufbar. Der Quellenvermerk gemäß (2) der Lizenz lautet "LGLN"
Im September 1960 und 1961 wurden die Landgewinnungsfelder beiderseits des Cappeler Tiefs, die als Ergebnis unserer Untersuchungen aus dem Jahre 1957 angelegt wurden, untersucht, um Verlandungsfortschritte oder Rückschläge kennenzulernen. Die Untersuchung erstreckt sich auf Höhenmessungen, biologische, sedimentologische und bodenkundliche Faktoren. Der Sinkstoffhaushalt wurde einbezogen. Von 30 Untersuchungsstationen und vier Sinkstoffentnahmestellen wunden rd. 770 Proben untersucht und ausgewertet. Das Ergebnis: Die Sinkstoffmenge reicht aus, um die Landgewinnung voranzutreiben. Es wird berechnet, dass innerhalb der Lahnungen bei günstigen Wetterlagen ca. 100 mg/l liegen bleiben. Das Sediment zeigt eine Abnahme der feinen Fraktionen und Zunahme der Md-Werte. Die Gründe werden dargelegt. Alle anderen Faktoren wie Wasser- und Kalkgehalt, Pflanzen- und Tierwelt und die Messungen verzeichnen eine positive Tendenz zur Aufhöhung und Landgewinnung. Die jährliche Höhenzunahmen in den Landgewinnungsfeldern wird mit ca. 2 - 3 cm berechnet.
„Im Sommer 1963 wurde das ostfriesische Watt von Neuharlingersiel bis Harlesiel biologisch-sedimentologisch untersucht, um ein Bild des Wattes entwerfen und Folgerungen für den Küstenschutz daraus ziehen zu können. Es wurden 347 Untersuchungsstationen mit dem Sextanten eingemessen, 192 Sedimentproben kornanalytisch, außerdem auf Wasser- und Kalkgehalt untersucht. An fünf Stationen wurden 385 Wasserproben bei Flut und Ebbe entnommen und der Sinkstoff- und Salzgehalt ermittelt. 14 faunistische Proben wurden qualitativ erfasst. Insgesamt wurden 230 Kilometer zu Fuß auf dem Watt zurückgelegt und 1360 qualitative Ermittlungen durchgeführt. Alle Untersuchungsergebnisse zeigen, dass hier ein günstiges Gebiet für aktiven Küstenschutz vorliegt und dass die Störungszone in der Mitte mit sandigem Watt und 80 cm hoher Abbruchkante in die Landgewinnungsmaßnahmen einbezogen werden kann. Alle Faktoren versprechen Erfolg durch aktiven Küstenschatz, so dass stabile Deckwerke o.ä. nicht errichtet zu werden brauchen. Die Sinkstoffmenge im Wattwasser reicht für die Sedimentierung in den Landgewinnungsfeldern aus.“
Digitale landesweite Übersicht: Geometrien mit Nummern und Namen der Naturräumlichen Regionen, Rote Liste Regionen und Biogeografische Regionen für Niedersachsen. Anlass für die überarbeitete Darstellung der Naturräumlichen Regionen Niedersachsens ist der seit 1. März 2010 geltende § 15 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Weitere Informationen siehe Kapitel Herkunft.
Digitale landesweite Übersicht: Geometrien mit Nummern und Namen der Naturräumlichen Regionen, Rote Liste Regionen und Biogeografische Regionen für Niedersachsen. Anlass für die überarbeitete Darstellung der Naturräumlichen Regionen Niedersachsens ist der seit 1. März 2010 geltende § 15 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Weitere Informationen siehe Kapitel Herkunft.
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Die ALKIS®-Flurkarte enthält sämtliche grafischen Informationen über die Grenzen und Nummern der Flurstücke, Gebäude, Hausnummern, Straßennamen und Lagebezeichnungen, Orts- und Flurnamen, Verwaltungsgrenzen, Gewässernamen, Grenzen und Bezeichnungen der Nutzungsarten, ausgewählte topographische Informationen, Grenz-, Gebäude - und Vermessungspunkte. Sie ist ein Bestandteil des bundeseinheitlichen Datenmodells des Amtlichen Katasterinformationssystems ALKIS® (AAA Anwendungsschema 7.1.2), welches die fachliche Grundlage für Inhalt und Aufbau des Liegenschaftskatasters liefert. Sie wird standardmäßig in Farbe ausgegeben. Informationen zu den bestellbaren Produkten der Flurkarte entnehmen Sie bitte auf der Internetseite https://www.ldbv.bayern.de/produkte/liegenschaftsinformationen/flurkarte.html. Bitte beachten Sie, dass in Gebieten, in denen ein Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz durchgeführt wird, die Vermessungsverwaltung nicht katasterführende Behörde ist und somit nicht über die aktuellen Liegenschaftsinformationen verfügt. Wenden Sie sich in diesem Fall an die Ämter für Ländliche Entwicklung.