Aktualität der Daten:
seit 01.01.2023 , gegenwärtig aktuell
Die Hauskoordinaten, auch georeferenzierte Gebäudeadressen genannt, ordnen jedem Gebäude Niedersachsens, vorausgesetzt es hat eine Hausnummer und ist eingemessen, exakt eine Koordinate im Landeskoordinatensystem zu. Sie haben die Möglichkeit einer hausnummernscharfen Geocodierung auf der Basis unserer amtlichen Hauskoordinaten. Derzeit gibt es ca. 2,3 Millionen Hauskoordinaten in Niedersachsen. Etwa 2,2 Millionen Hauskoordinaten wurden auf Grundlage der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) erstellt und bezeichnen exakt die Lage der jeweiligen Hausnummer. Ca. 130.000 Hauskoordinaten hingegen sind nach dem Automatisierten Liegenschaftsbuch (ALB) verortet und sind damit lagegleich zu den zugehörigen Flurstücksnummern. Sie bezeichnen die derzeitigen Bauplätze und deren bereits erteilte und damit zukünftige Hausnummer.
Hausumringe sind georeferenzierte Umringspolygone von Gebäudegrundrissen, die aus ALKIS bereitgestellt werden. Die Hausumringe können kostenpflichtig bestellt werden.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)“ bzw. „cc-by/4.0” (http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „LGLN“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: LGLN (2024) Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)
Das Freizeitportal der Landesvermessung und Geobasisinformation im LGLN - Freizeitplanung per Internet mit über 1000 individuell ausgearbeiteten Touren auf interaktiven amtlichen Karten. Das digitale Kartenangebot reicht von der Übersichtskarte, allen amtlichen Topographischen Karten, Straßenkarten, Grundstückskarten samt Eigentumsgrenzen und Hausnummern und Luftbildern bis hin zu historischen Karten.
Für die Nutzung der Daten ist die Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 anzuwenden. Die Lizenz ist über https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0 abrufbar. Der Quellenvermerk gemäß (2) der Lizenz lautet "LGLN"
Zuständigkeitsbereiche der Unteren Wasserbehörden in Niedersachsen. Auf kommunaler Ebene gibt es die Einrichtung der unteren Wasserbehörden (UWB). In der Regel gibt es eine UWB pro Landkreis/kreisfreier Stadt. Einige größere Städte bestimmter Landkreise haben aber eine eigene Wasserbehörde (z.B. die Städte Göttingen, Hameln, Hildesheim und Celle). Zur Zeit gibt es 53 UWB in Niedersachsen. Die Zuständigkeit wurde aus den Gemeindegrenzen des Basis-DLM des LGLN abgeleitet.
Die WRRL verlangt den sogenannten Flussgebietsansatz; alle Planungen, Untersuchungen oder Maßnahmen sind länderübergreifend auf das gesamte Einzugsgebiet eines Flusses zu beziehen. Um die Bewirtschaftungsplanung zwischen den Ländern besser abzustimmen, wurden innerhalb der Flussgebiete Koordinierungsräume gebildet, die auch für die Berichterstattung an die EU genutzt werden.Unterhalb der Koordinierungsräume existieren Bearbeitungsgebiete, in denen eine räumlich differenzierte Bewirtschaftung insbesondere bezogen auf die Maßnahmenplanung durchgeführt wird.Auf Ebene der Bearbeitungsgebiete sind auch die Gebietskooperationen aktiv. Die Gebietskooperationen stellen einen Teil der niedersächsischen Öffentlichkeitsbeteiligung dar.
Die WRRL verlangt den sogenannten Flussgebietsansatz; alle Planungen, Untersuchungen oder Maßnahmen sind länderübergreifend auf das gesamte Einzugsgebiet eines Flusses zu beziehen. Es handelt sich um generalisierte Geometrien
Die kleinste abgegrenzte hydrologische Betrachtungsebene der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist der Wasserkörper (WK). Seen mit einer Wasserfläche größer als 50 ha werden für die WRRL als gesonderte See-Wasserkörper betrachtet.Die Wasserkörpercharakterisierung und Bewertung ist mit Ergebnissen der Bewertung des ökologischen Gesamtzustandes/-potentials und des chemischen Gesamtzustandes zur Erstellung von Themenkarten als Attributierung integriert.
Digitale landesweite Übersicht: Geometrien mit Nummern und Namen der Naturräumlichen Regionen und Rote Liste Regionen für Niedersachsen. Anlass für die überarbeitete Darstellung der Naturräumlichen Regionen Niedersachsens ist der seit 1. März 2010 geltende § 15 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Weitere Informationen siehe Kapitel Herkunft.
Digitale Orthophotos (DOP) sind hochauflösende, verzerrungsfreie Abbildungen der Erdoberfläche. Seit 2001 werden sie durch ein rechnergestütztes Entzerrungsverfahren mit einer geometrischen Genauigkeit von etwa +/- 0,4 m aus Luftbildern hergestellt, die in der Regel im Maßstab 1 : 12 000 als Senkrechtaufnahmen vorliegen. Die Pixelgröße der DOP am Boden beträgt standardmäßig 0,4 m x 0,4 m, seit 2007 sogar nur 0,2 m x 0,2 m. Sie sind farbig, gestochen scharf und so präzise wie eine Karte. Digitale Orthophotos sind maßstabstreu und können so direkt mit Karten gleichen Maßstabs verglichen oder mit Fachdaten, zum Beispiel Straßenplanungen, digital zusammengefügt werden. Seit 2008 wird bei der Erstellung der digitalen Orthophotos auch ein Infrarotkanal mit erfasst und in verschiedenen Ausprägungen angeboten: Ausprägung RGBI: Darstellung zusammen mit den drei Farbkanälen des normalen Orthophotos; Ausprägung CIR: Darstellung des Infrarotkanals zusammen mit dem roten und grünen Kanal des normalen DOPs; Ausprägung IR: Darstellung nur des Infrarotkanals
Es gelten die Lizenzbedingungen „Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)“ bzw. „cc-by/4.0” (http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „LGLN“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: LGLN (2024) Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)
Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Niedersachsen (GAG) ermitteln zum 1. Januar eines jeden Jahres aus gezahlten Kaufpreisen Bodenrichtwerte für Bauland und landwirtschaftliche Nutzflächen. Als Bodenrichtwert bezeichnet man den durchschnittlichen Lagewert des Grund und Bodens pro Quadratmeter für eine Mehrzahl von Grundtsücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Bodenrichtwerte für Bauland und Bodenrichtwerte für landwirtschaftliche Nutzflächen werden flächendeckend innerhalb dieser Web-Site für das gesamte Land Niedersachsen zur Verfügung gestellt. Auf den Richtwertkarten kann durch eine grafische Positionierung, durch Eingabe des Ortsnamens, durch Eingabe der Gemeinde/Stadt mit Straße und Hausnummer, durch Eingabe des Flurstückkennzeichens das Grundstück ausgewählt und der Bodenrichtwert abgelesen werden. Die Anmeldung zur Nutzung dieses kostenpflichtigen Dienstes erfolgt online über ein Formular. Beispieldaten können kostenlos eingesehen werden.
Für die Nutzung der Daten ist die Lizenz CC BY 4.0 anzuwenden. Die Lizenz ist über https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/legalcode.de abrufbar. Der Quellenvermerk ist gemäß Abschnitt 3 – Lizenzbedingungen mit "LGLN" anzugeben.