Für den Wiesenvogelschutz bedeutsame Grünlandbereiche innerhalb der Kulisse der kohlenstoffreichen Böden (BHK50) und zusätzlicher, außerhalb dieser Kulisse identifizierter Moorbiotope.Grundlage für die Flächenauswahl stellen von ausgewählten Wiesenvögeln besiedelte Gebiete in Niedersachsen dar, die auf Moorgrünland vorkommen. Für die Auswahl der Moorgrünlandflächen wurden Landnutzungsdaten auf Basis der Daten aus ATKIS (2017) sowie auf Basis der landwirtschaftlichen Feldblöcke (Stand 2021) zu Grunde gelegt, die sich mit den kohlenstoffreichen Böden (BHK50) und zusätzlichen, außerhalb dieser Böden identifizierten Moorbiotope in Niedersachsen überlagern.Grundsätzlich bildet der Datenbestand prioritär die Europäischen Vogelschutzgebiete (EU-VSG) ab, in denen Wiesenlimikolen in maßgeblichen Beständen Habitate auf Moorgrünland besiedeln. Die wichtigsten Brutvorkommen der Zielart Wachtelkönig werden dadurch mit abgedeckt. EU-VSG oder Teile von EU-VSG mit relevanten Wiesenlimikolen-Beständen, deren Flächen aber großflächig z. B. einer Naturdynamik (z. B. V01) oder der militärischen Nutzung (z. B. Tinner Dose) unterliegen, sind in der vorliegenden Auswahl nicht enthalten.Der Datenbestand wird ergänzt um Flächen von Moorgrünland, welche außerhalb von EU-VSG, welche noch bedeutende Wiesenlimikolen-Vorkommen aufweisen.
Alle Vegetationsflächen auf kohlenstoffreichen Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz (BHK50) gemäß Basis-DLM (ATKIS), für die dem NLWKN entweder:a) keine,b) keine abschließend verifizierten, standardisierten oderc) keine Biotopkartierungen mit Veröffentlichungsrechten vorliegen.Enthalten sind sowohl anthropogen geprägte Bewirtschaftungen wie Landwirtschaft und Wald, Unland/vegetationslose Flächen, sowie mäßig bis minder beeinträchtigte organische Böden, die gemäß Basis-DLM (ATKIS) noch der Kategorie "Moor" zugewiesen werden.
Alle Vegetationsflächen auf kohlenstoffreichen Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz (BHK50) gemäß Basis-DLM (ATKIS), für die dem NLWKN entweder:a) keine,b) keine abschließend verifizierten, standardisierten oderc) keine Biotopkartierungen mit Veröffentlichungsrechten vorliegen.Enthalten sind sowohl anthropogen geprägte Bewirtschaftungen wie Landwirtschaft und Wald, Unland/vegetationslose Flächen, sowie mäßig bis minder beeinträchtigte organische Böden, die gemäß Basis-DLM (ATKIS) noch der Kategorie "Moor" zugewiesen werden.
Unter Bodenschätzung versteht man die Bewertung der Beschaffenheit und Ertragsfähigkeit sowie die Schätzung des Wertes (Bodenbonität) landwirtschaftlicher Grundstücke (Acker- und Grünlandböden). Der Dienst ist für den Maßstab 1:1.000 optimiert. Die Präsentation der ALKIS-Bestandsdaten erfolgt nach dem ALKIS-Signaturenkatalog 2.1.0 der AdV. Der abrufbare Kartenausschnitt pro WMS-Request ist auf eine Ausdehnung von maximal 6.000x6.000 Pixel begrenzt. Weitere Informationen unter: https://www.ldbv.bayern.de/produkte/kataster/boden.html
Mit der naturschutzfachlichen Neubewertung der Hochmoore wurde das Moorschutzprogramm im Jahr 1994 erweitert. Bei der Neubewertung wurden alle 92 Hochmoore mit industriellem Torfabbau hinsichtlich ihrer aktuellen Bedeutung für den Naturschutz eingeschätzt. Zusätzlich wurde erstmals auch das landwirtschaftlich genutzte Hochmoorgrünland aufgrund seiner Bedeutung als Pufferzone und eigenständiger Lebensraum für eine auf Feuchtgrünland angewiesene Pflanzen- und Tierwelt sowie seiner Funktion für die Biotopvernetzung in das Moorschutzprogramm einbezogen. Es liegen Informationen vor über die aus landesweiter Sicht für den Naturschutz wertvollen Flächen außerhalb der Bereiche mit Abbaugenehmigungen.
"Bodenschätzung" ist die kleinste Einheit einer bodengeschätzten Fläche nach dem Bodenschätzungsgesetz für die eine Ertragsfähigkeit im Liegenschaftskataster nachzuweisen ist (Bodenschätzungsfläche). "Kulturart" ist die bestandskräftig festgesetzte landwirtschaftliche Nutzungsart, welche die Differenzierung in Ackerland (A), Acker-Grünland (AGr), Grünland (Gr), Grünland-Acker (GrA) enthält. Die Differenzierung der Bodenarten erfolgt entsprechend den Durchführungsbestimmungen zum Bodenschätzungsgesetz. Die Zustandsstufe oder Bodenstufe kann geführt werden. Die Entstehungsart oder Klimastufe / Wasserverhältnisse können geführt werden. Die Bodenzahl oder Grünlandzahl kann geführt werden. Die Ackerzahl oder Grünlandzahl kann geführt werden. Sonstige Angaben der bodengeschätzten Fläche können geführt werden. Die "Jahreszahl" in dem die Neu- oder Teilkultur angelegt wurde, kann geführt werden.
"Bodenschätzung" ist die kleinste Einheit einer bodengeschätzten Fläche nach dem Bodenschätzungsgesetz für die eine Ertragsfähigkeit im Liegenschaftskataster nachzuweisen ist (Bodenschätzungsfläche). "Kulturart" ist die bestandskräftig festgesetzte landwirtschaftliche Nutzungsart, welche die Differenzierung in Ackerland (A), Acker-Grünland (AGr), Grünland (Gr), Grünland-Acker (GrA) enthält. Die Differenzierung der Bodenarten erfolgt entsprechend den Durchführungsbestimmungen zum Bodenschätzungsgesetz. Die Zustandsstufe oder Bodenstufe kann geführt werden. Die Entstehungsart oder Klimastufe / Wasserverhältnisse können geführt werden. Die Bodenzahl oder Grünlandzahl kann geführt werden. Die Ackerzahl oder Grünlandzahl kann geführt werden. Sonstige Angaben der bodengeschätzten Fläche können geführt werden. Die "Jahreszahl" in dem die Neu- oder Teilkultur angelegt wurde, kann geführt werden.
Darstellungsdienst Web Map Service (WMS) Bodenschätzung Land Bremen. "Bodenschätzung" ist die kleinste Einheit einer bodengeschätzten Fläche nach dem Bodenschätzungsgesetz für die eine Ertragsfähigkeit im Liegenschaftskataster nachzuweisen ist (Bodenschätzungsfläche). "Kulturart" ist die bestandskräftig festgesetzte landwirtschaftliche Nutzungsart, welche die Differenzierung in Ackerland (A), Acker-Grünland (AGr), Grünland (Gr), Grünland-Acker (GrA) enthält. Die Differenzierung der Bodenarten erfolgt entsprechend den Durchführungsbestimmungen zum Bodenschätzungsgesetz. Die Zustandsstufe oder Bodenstufe kann geführt werden. Die Entstehungsart oder Klimastufe / Wasserverhältnisse können geführt werden. Die Bodenzahl oder Grünlandzahl kann geführt werden. Die Ackerzahl oder Grünlandzahl kann geführt werden. Sonstige Angaben der bodengeschätzten Fläche können geführt werden. Die "Jahreszahl" in dem die Neu- oder Teilkultur angelegt wurde, kann geführt werden.
Die Feature-Class setzt sich aus den folgenden Themen zusammen, die sich in großen Teilen überlagern: • FFH-Gebiete (Auswahl der Gebiete mit Auenbezug) (Stand 2017) • Vogelschutzgebiete (Auswahl der Gebiete mit Auenbezug) (Stand 2018) • Landesweit für den Naturschutz wertvolle Bereiche (Auswahl der Gebiete mit Auenbezug) (Stand 2017) • Naturschutzgebiete (Auswahl der Gebiete mit Auenbezug) (Stand August 2018) • Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue (Stand Juli 2015) • Feuchtgrünland (Auswahl der Gebiete mit Auenbezug) (Stand 2012) • Niedermoore (Auswahl der Gebiete mit Auenbezug) (Stand 2017)• Naturschutzgroßprojekte (Auswahl der Gebiete mit Auenbezug) (Stand 2016). Neben den landesweiten WRRL-Prioritätsgewässern mit ihren Auen wurden bei der Erarbeitung der Programmkulisse auch die Gebiete berücksichtigt, die für die Auenentwicklung von besonderer naturschutzfachlicher Bedeutung sind. Diese Gebiete werden in die Umsetzung des Aktionsprogramms miteinbezogen. Hierzu gehören neben den naturschutzrechtlich geschützten Gebieten bspw. die aus Sicht des Naturschutzes landesweit bedeutsamen (sich oft stark überlagernden) Gebietskulissen der bisherigen Landesnaturschutzprogramme in den niedersächsischen Bach- und Flussauen, die in die neue Programmkulisse integriert wurden (wie aktuelle Verbreitungsschwerpunkte von Fischotter und Weißstorch und die Vernetzungsmöglichkeiten mit derzeitigen weiteren Vorkommen). Insgesamt sind die oben aufgeführten naturschutzfachlichen Kriterien aufgrund ihres Gewässer- und Auenbezuges inhaltlich, räumlich und rechtlich aus Sicht des Naturschutzes besonders bedeutsam für die Gewässer- und Auenentwicklung in Niedersachsen.
„Durch die Baumaßnahme „Küstenschutz Leybucht“ wurde die bis dahin als Sommerpolder genutzte Hauener Hooge tief greifenden Veränderungen unterworfen. Für den östlichen Teil der Hauener Hooge (im folgenden: „Hauener Hooge – Heller“) wurde die Öffnung des Sommerdeiches als Nebenbestimmung in den Planfeststellungsbeschluss aufgenommen. Diese Öffnung, die im Herbst 1994 erfolgte, sollte den natürlichen Salzwassereinfluss in dem Gebiet weitgehend wiederherstellen und damit, zusammen mit der gleichzeitigen Aufgabe der Beweidung, zur Aufwertung des Polders für den Naturschutz beitragen. Leitbild für den ehemaligen Sommerpolder sind nutzungsfreie, störungsarme und naturnahe Salzwiesen und Prielstrukturen. Der westliche Teil (im folgenden: „Hauener Hooge – Binnen“) wurde demgegenüber infolge der Durchdeichung vollständig vom Salzwassereinfluss abgeschnitten, so dass durch die weitere Aussüßung Veränderungen in Vegetation und Fauna zu erwarten sind. Das NLÖ – Forschungsstelle Küste wurde im Rahmen der seit 1982 durchgeführten Vor- und Begleituntersuchungen zur Maßnahme „Küstenschutz Leybucht“ von der Bezirksregierung Weser-Ems (Dez. 502) in Absprache mit dem NLWK Aurich mit Schreiben vom 18.12.1997 mit der Fortsetzung der Beweissicherung und damit der Einleitung der zweiten Untersuchungsphase (1998-2000) beauftragt. […] Zur Dokumentation der Veränderungen, die infolge des erhöhten Salzwassereinflusses nach der Sommerdeichöffnung zu erwarten waren, und zur Erfolgskontrolle bezüglich der angestrebten Salzwiesenentwicklung wurde in den Jahren 1995-97 und 1999 die Wirbellosenfauna an einigen repräsentativen Standorten erfasst. Erste Ergebnisse dieser Untersuchungen wurden bereits in Zwischenberichten dargestellt (GÖTTING 1995, 1997). […] Einen umfassenden Überblick über die Entwicklung der Vegetation in der gesamten Hauener Hooge bis 1999 gibt ARENS (2000), daher soll im vorliegenden Bericht die Vegetationsentwicklung nicht behandelt werden. Im vorliegenden Bericht werden neben den Untersuchungsergebnissen aus dem Jahr 1999 zu den genannten Wirbellosengruppen (Laufkäferfauna, Salzwiesen-Flohkrebs Orchestia gammarellus) auch die Bestandsentwicklungen einiger Spinnengruppen aus allen Untersuchungsjahren dargestellt. Teilergebnisse der Untersuchungen wurden bereits in GÖTTING (2001) ausgewertet. Im zweiten Teil des Berichts wird die Wirbellosenfauna alter Salzwiesenbereiche der Leybucht dargestellt. Mit diesen Vergleichsdaten soll das langfristige Entwicklungspotential der ausgedeichten Sommerpolderflächen untersucht werden. […] Ein dritter Teil der Arbeit umfasst die Entwicklung der Wirbellosenfauna innerhalb des NSG Leyhörn gelegenen, seit der Eindeichung 1991 von Salzwassereinfluss abgeschnittenen Bereich Hauener Hooge. […] Ziel dieser Arbeit ist die Beantwortung folgender Fragen: Welche Veränderungen der Wirbellosenfauna sind im ausgedeichten Hauener Hooge – Heller 1999 gegenüber dem ersten Untersuchungsabschnitt aufgetreten? Inwieweit ist die angestrebte Ansiedlung von Salzwiesenarten fortgeschritten? Wie stellt sich die Besiedlung alter Leybucht-Salzwiesen unterschiedlicher Nutzung mit terrestrischen Wirbellosen dar? Ist daraus eine Entwicklungsprognose für die Hauener Hooge abzuleiten? Inwieweit entspricht die Wirbellosenfauna der eingedeichten Hauener Hooge – Binnen dem Leitbild „Feuchtgrünland“? Welche Managementmaßnahmen können ggf. zur Optimierung der vorgefundenen Verhältnisse beitragen? […]“