Die WRRL verlangt den sogenannten Flussgebietsansatz; alle Planungen, Untersuchungen oder Maßnahmen sind länderübergreifend auf das gesamte Einzugsgebiet eines Flusses zu beziehen. Um die Bewirtschaftungsplanung zwischen den Ländern besser abzustimmen, wurden innerhalb der Flussgebiete Koordinierungsräume gebildet, die auch für die Berichterstattung an die EU genutzt werden.Unterhalb der Koordinierungsräume existieren Bearbeitungsgebiete, in denen eine räumlich differenzierte Bewirtschaftung insbesondere bezogen auf die Maßnahmenplanung durchgeführt wird.Auf Ebene der Bearbeitungsgebiete sind auch die Gebietskooperationen aktiv. Die Gebietskooperationen stellen einen Teil der niedersächsischen Öffentlichkeitsbeteiligung dar.
Die WRRL verlangt den sogenannten Flussgebietsansatz; alle Planungen, Untersuchungen oder Maßnahmen sind länderübergreifend auf das gesamte Einzugsgebiet eines Flusses zu beziehen. Es handelt sich um generalisierte Geometrien
Die WRRL verlangt den sogenannten Flussgebietsansatz; alle Planungen, Untersuchungen oder Maßnahmen sind länderübergreifend auf das gesamte Einzugsgebiet eines Flusses zu beziehen. Um die Bewirtschaftungsplanung zwischen den Ländern besser abzustimmen, wurden innerhalb der Flussgebiete Koordinierungsräume gebildet, die auch für die Berichterstattung an die EU genutzt werden.
Die kleinste abgegrenzte hydrologische Betrachtungsebene der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist der Wasserkörper (WK). In Niedersachsen sind ca. 1700 Fließgewässer-Wasserkörper definiert. Ein Wasserkörper kann aus mehreren Gewässersegmenten bestehen. Neben den Niedersächsischen Gewässern sind auch die Bremischen und die ansonsten von Niedersachsen berührten Gewässer und Wasserkörper mit abgebildet. Die Wasserkörpercharakterisierung und Bewertung ist mit Ergebnissen der Bewertung des ökologischen Gesamtzustandes/-potentials und des chemischen Gesamtzustandes zur Erstellung von Themenkarten als Attributierung integriert..
„Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Erfassung und Bewertung der Makrophyten/Angiospermen (hier: Röhrichte, Brack- und Salzmarschen) im Rahmen eines Praxistests zur Umsetzung der EG-WRRL in den Übergangsgewässern von Weser und Ems. Ziel war es, die für die Bewertung der Makrophyten der Übergangsgewässer entwickelten Verfahren, für die Übergangsgewässer Ems und Weser durch Auswertung aller verfügbarer sowie neu erhobener Daten umzusetzen, zu testen und an die gewässerspezifischen Bedingungen in den jeweiligen Übergangsgewässern anzupassen. Darauf aufbauend erfolgte für die Qualitätskomponente Makrophyten/Angiospermen in den Übergangsgewässern eine aktuelle Bewertung des Zustands der genannten Qualitätselemente. Da die Übergangsgewässer von Weser und Ems als erheblich veränderte Wasserkörper (HMWB) eingestuft sind, wird auch das ökologische Potenzial bestimmt. So ergab die Auswertung der einzelnen bearbeiteten Parameter unterschiedliche Ergebnisse bezüglich der Einstufung des ökologischen Zustands bzw. ökologischen Potenzials. Während einzelne Parameter einen guten oder sogar sehr guten Zustand und ein gutes oder sehr gutes ökologisches Potenzial ergaben, wiesen andere einen schlechten ökologischen Zustand bzw. ein schlechtes ökologisches Potenzial auf. Insgesamt zeigen die Übergangsgewässer Weser und Ems einen mäßigen ökologischen Zustand bzw. ein mäßiges ökologisches Potenzial auf. Der Parameter „Arten und Struktur der Pionierzone bzw. des Röhrichtgürtels“ floss in den Teilbereichen Ems-Ästuar und Außenweser nicht mit in die Gesamtbewertung ein. Die dortigen Bewertungsergebnisse für diesen Parameter deuten allerdings darauf hin, dass im Bereich der Pionierzone in diesen Gewässerabschnitten aus ökologischer Sicht erhebliche Defizite bestehen. Es werden Hinweise auf fortführende Arbeiten und Empfehlungen für die Durchführung künftiger Überwachungen gegeben.“
„Die EU-Wasserrahmen-Richtlinie schafft einen Ordnungsrahmen für den Schutz der Binnenoberflächengewässer, der Übergangsgewässer, der Küstengewässer und des Grundwassers. Für oberirdische Gewässer gelten die folgenden Ziele: Verwirklichung des guten ökologischen und chemischen Zustandes bis 2015; Verwirklichung des guten ökologischen Potenzials und des guten chemischen Zustands bei erheblich veränderten oder künstlichen Gewässern bis 2015; Verschlechterungsverbot; Bei künstlichen und erheblich veränderten Oberflächengewässern kann nach sorgfältiger Prüfung der Verbesserungsmöglichkeiten die Ausweisung als erheblich verändertes Gewässer erfolgen. Bei diesen Gewässern, bzw. bei Gewässerabschnitten, bei denen der gute ökologische Zustand nicht oder nicht mit verhältnismäßigen Mitteln wieder hergestellt werden kann und wenn durch die Wiederherstellung bestimmte Nutzungen, wie Wasserkraft, Schifffahrt, Hochwasserschutz entscheidend beeinträchtigt würden, muss nicht der gute ökologische Zustand erreicht werden, sondern das gute ökologische Potenzial. Die Richtlinie definiert den ‚guten ökologischen Zustand’ als ein Ziel, das bis 2015 (in Ausnahmen auch bis 2027) erreicht sein soll. Vor diesem Hintergrund ist es zunächst notwendig, den aktuellen Zustand der Gewässer zu beurteilen und damit den erforderlichen Handlungsbedarf im Hinblick auf das Ziel der WRRL aufzuzeigen. Um diesen ersten Schritt durchführen zu können, ist die Entwicklung geeigneter Bewertungsverfahren für die von der WRRL vorgegebenen Qualitätskomponenten erforderlich. Vor diesem Hintergrund hat die vorliegende Arbeit die Aufgabe für den Gewässertyp ‚Übergangsgewässer- Nordsee’ (Typ T1/T2) ein fischbasiertes Bewertungswerkzeug zu entwickeln, das den spezifischen Anforderungen der WRRL Rechnung trägt. Der Gewässertyp „Übergangsgewässer- Nordsee“ ist durch den ästuarinen Salinitätsgradienten charakterisiert und zeichnet sich durch das dynamische Zusammentreffen limnischer und mariner Elemente aus. Er bildet daher einen Lebensraum ganz eigener Prägung, der auch eine spezifische Fischfauna aufweist. Diese eigene Ausprägung machte im Hinblick auf die Qualitätskomponente Fischfauna einen spezifischen Bewertungsansatz für die Übergangsgewässer erforderlich. Dazu ist in der vorliegenden Arbeit ein multimetrisches Bewertungsverfahren konzipiert worden, das die Aspekte Artenspektrum, Abundanz und Altersstruktur der Fischfauna umfasst und dabei auf eine historische Referenzzönose als Bewertungsmaßstab Bezug nimmt. Mit der Erarbeitung eines entsprechenden fischbasierten Bewertungswerkzeuges wurde das Büro BioConsult Schuchardt & Scholle GbR im Dezember 2004 von den Ländern Schleswig-Holstein und Niedersachsen beauftragt. Die Koordination des Projektes oblag dabei der Wassergütestelle Elbe und wurde von einer Fachgruppe aus Vertretern der Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hamburg begleitet. […]“
Die Feature-Class setzt sich aus den folgenden Themen zusammen, die sich in großen Teilen überlagern: • Überschwemmungsgebiete (ÜSG) (Stand August 2018)• Bodenkarte (BK50) - Bodenlandschaft 6 (LBEG - Stand 2017)• Bodenkarte (BK50) - Ergänzung zur Bodenlandschaft 6 / Puffer (Stand Oktober 2018) • Planungsräume der Integrierten Bewirtschaftungspläne (IBP) (IBP Elbe: Stand 2012/IBP Weser: Stand Februar 2012/IBP Ems: Stand 2011). Überschwemmungsgebiete (ÜSG):Bei der Kulissenerarbeitung wurden die aus Sicht des Hochwasserschutzes und der Hochwasservorsorge landesweiten Gebiete mit besonderem Handlungsbedarf berücksichtigt. Dies sind u. a. rechtlich festgesetzte und vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete gemäß § 115 Abs. 1 NWG. Für alle WRRL-Prioritätsgewässer wurde – unabhängig von ihrer Priorität – eine räumliche Abgrenzung der gewässertypischen Auenbereiche anhand der aktuellen Überschwemmungsgebiete durchgeführt. Bodenkarte (BK50) - Bodenlandschaft 6 (LBEG):Die Auswahl auentypischer Bereiche wurde für die Bodenlandschaft 6 vom LBEG anhand der Fließgewässer mit einem Einzugsgebiet > 2000 ha vorgenommen, (Seiten-)Gewässer mit kleineren Einzugsgebietsgrößen wurden nicht berücksichtigt.Bodenkarte (BK50) - Ergänzung zur Bodenlandschaft 6:Für alle WRRL-Prioritätsgewässer unabhängig von ihrer Priorität (mit Einzugsgebiet Puffer:War eine Auenabgrenzung an den Prioritätsgewässern weder nach vorhandenen ÜSG noch nach BK50 möglich (z. B. in Bereichen von Quellgebieten und kleinen Oberläufen), so erfolgte aus pragmatischen Gründen eine gepufferte Darstellung von beidseitig 100 m Auenbereich. Marschgewässer liegen im Regelfall unter NHN und weisen daher keine eigentliche „morphologische“ Aue auf – eine Auenabgrenzung anhand der BK50 ist deswegen nicht möglich. Auch anhand der vorliegenden ÜSG ist dies nicht sinnvoll möglich. Soweit nicht durch die Einbeziehung der IBP-Planungsräume abgedeckt, wird daher hier unabhängig vom Verlauf von Deichlinien und ggf. bestehendem Tideeinfluss aus pragmatischen Gründen ein Schutzstreifen von beidseitig 100 m als „Auengrenze“ und somit als Ergänzung der Auswahl auentypischer Bereiche angenommen.Planungsräume der Integrierten Bewirtschaftungspläne (IBP):Nicht einbezogen in die landesweite Gebietskulisse wurden die Planungsräume der vorliegenden Integrierten Bewirtschaftungspläne (IBP) für die von den Gezeitenströmen und vom Tidegeschehen geprägten Unterläufe und Mündungsbereiche von Elbe, Weser und Ems (Ästuare). Für diese in weiten Teilen als FFH-Gebiete bzw. EU-Vogelschutzgebiete gemeldeten großräumigen und hochdynamischen Naturräume sollen die IBP als eigenständige, umfassende Gesamtplanungen die konzeptionellen Voraussetzungen für die Erhaltung und nachhaltige Entwicklung dieser Räume liefern.
Die Programmkulisse Niedersächsische Gewässerlandschaften setzt sich aus unterschiedlichen Teilkulissen von Wasserwirtschaft und Naturschutz zusammen, die sich in großen Teilen überlagern.Der Datenbestand "Auen der WRRL-Prioritätsgewässer" ist zentraler Bestandteil der Programmkulisse Niedersächsische Gewässerlandschaften. Die dargestellten Auenbereiche weisen aufgrund ihres hohen Niedermooranteils besondere Schnittmengen und potentielle Synergien zwischen den Zielen des Programms Niedersächsische Gewässerlandschaften und Niedersächsische Moorlandschaften auf.
„Zusammenfassung: Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist die Durchführung eines Praxistests zur Erfassung eulitoraler Seegrasbestände und die Bewertung der dafür eingesetzten Gelände- und Fernerkundungsmethoden. Aufbauend auf dem Monitoringkonzept zur Überwachung der niedersächsischen Übergangs- und Küstengewässer nach EG-WRRL wurden sechs eulitorale Seegrasbestände im Sommer 2006 populationsbiologisch untersucht und ausgewertet. “Abstract: Subject of the present study is the implementation of a practical test for recording sea grass meadows of the intertidal zone and the assessment of the ield and remote sensing methods used. According to the Water Framework Directive a monitoring concept for the transitional and coastal waters of Lower Saxony was developed. Based on this concept, population biology was investigated and assessed within six intertidal sea grass meadows during summer 2006.
„Mit der vorliegenden Arbeit wurde ein Bewertungssystem für den ökologischen Zustand / das ökologische Potential nach WRRL für die Angiospermen der Übergangs- und Küstengewässer der FGE Weser und für das Küstengewässer der FGE Elbe erstellt. Hierfür erfolgte eine Literaturrecherche für die einzelnen Wasserkörper, um die bislang nicht oder nur ansatzweise erarbeiteten Referenzsituationen beschreiben zu können. Es wurden Datenlücken und zu deren Schließung erforderliche Untersuchungen benannt. Um die heutige Qualität der Ausdehnung und Ausprägung der Ökotope im Bearbeitungsgebiet besser einordnen zu können erfolgte ein historischer Überblick über die geologische Entwicklung sowie die vegetationsgeschichtliche Entwicklung des Bearbeitungsgebietes. Bereits vorhandene Ansätze zur Bewertung nach WRRL wurden auf ihre Eignung auf Anwendbarkeit im Bearbeitungsgebiet überprüft, ggf. angepasst und weiterentwickelt. Es wurden zwei Betrachtungsebenen (qualitativer und quantitativer Ansatz) mit verschiedenen Bewertungsparametern berücksichtigt. Bis auf ein Teilgebiet (Unterweser des Wasserkörpers Weser T1) wurden für die Küstengewässer FGE Ems, Weser und Elbe die gleichen Parameter verwendet. Aufgrund der spezifischen Bedingungen im Bereich der Unterweser wurden hier andere Bewertungsparameter entwickelt. Das Bewertungssystem wurde anhand vorhandener Daten getestet und es wurde auf fehlende Daten hingewiesen. Es erfolgte, soweit machbar, ein Vergleich mit den Ergebnissen anderer Bewertungssysteme. Fragen der Überschneidung, Abgrenzung und Kompatibilität der Ansätze nach WRRL mit denen nach FFH wurden geprüft. Es wurden die methodischen Anforderungen an ein Monitoring grob umrissen. Weiterhin wurden Vorschläge für Maßnahmen dargestellt.“