Die dargestellten Inhalte der Bauleitplanung (FNP- und Bebauungsplanübersicht) dienen nur als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter in der Abteilung Finanzen und Bauen bei der Gemeinde Langenberg erteilt werden.
Der Dienst stellt die Kreisgrenzen, die Gemeindegrenzen und Gemeindenamen, die Gemarkungsgrenzen und Gemarkungsnamen mit Gemarkungsnummern und die Flurgrenzen mit Flurnummern dar. Grundlage sind Daten (Sekundärbestand) des Automatisierten Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS).
Die Deutsche Grundkarte 1:5000 (DGK5) ist das topographische Basiskartenwerk in Nordrhein-Westfalen. Es werden neben den Eigentumsgrenzen alle wesentlichen Formen und Nutzungen der Erdoberfläche vollständig, lage- und grundrisstreu dargestellt. Die DGK5 stellt das Verbindungsglied zwischen der eigentumsorientierten Liegenschaftskarte (ALKIS) und den mittelmassstäbiegn topographischen Landeskartenwerken dar. Die Dienst basiert auf der DGK5 im Rasterformat (Gauß-Krüger-System (Bessel), 3. Streifen, EPSG 31467). Der Dienst liefert auch die Daten der Höhenfolie (Höhenlinien).