Der Nahverkehrsplan für den Kreis Kleve verpflichtet den Kreis Kleve, ein fortschreibungsfähiges Haltestellenkatasters mit dem Ziel der Herstellung von Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bis zum 01.01.2022 zu erstellen. Die gesetzliche Grundlage für die Aufnahme in den Nahverkehrsplan ergibt sich aus § 8 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz. Dies hier abgebildete Haltestellenkataster stellt die vorhandenen Haltestellen ohne Nachweis der Klassifizierung dar.
Der Datensatz beinhaltet die für INSPIRE aufbereiteten Daten des Informationssystems Rohstoffkarte von Nordrhein-Westfalen 1:50.000 (Festgestein) [IS RK 50 FG]. Dieses stellt die Verbreitung und oberflächennahen Vorkommen nichtenergetischer Festgesteinsrohstoffe in Nordrhein-Westfalen dar. Die Rohstoffgruppen (Karbonatgestein, Sandstein, Tonstein und Vulkanit) und Rohstoffnamen des Originaldatensatzes wurden an das INSPIRE-Datenmodell Mineral Resources angepasst. Lithologien und die chronostratigraphische Einstufung wurden ebenfalls mit übernommen und auf das thematisch verbundene Datenmodell zur Geologie gemappt.