Das Heft Nr. 6 aus der Serie „scriptum – Arbeitsergebnisse aus dem Geologischen Dienst Nordrhein-Westfalen“ beinhaltet fünf Beiträge zur Sicherung oberflächennaher Lockergesteins-Rohstoffe in NRW. Sie beleuchten die Kies- und Sandgewinnung unter verschiedenen Aspekten: lagerstättengeologisch, wirtschaftlich, regionalplanerisch, bergrechtlich und abbautechnisch. [2000. 53 S., 21 Abb., 5 Tab.; ISSN 1430-5267]
Angegeben werden Flächen im Kreis Wesel, für die ein Antragsverfahren auf Abbau von Kies, Sand oder Ton nach Abgrabungs-, Wasser- oder Berggesetz eingeleitet wurde
Dargestellt werden alle bekannten Flächen im Kreis Wesel, auf denen Abbau von Kies, Sand oder Ton vorgenommen wurde. IdR hat eine Schlussabnahme stattgefunden.
Dieser Downloaddienst stellt die Verbreitung und oberflächennahen Vorkommen der Lockergesteins-Rohstoffgruppen Kies/Kiessand, Sand, Tertiärkies (Regierungsbezirk Köln), Tertiärsand (Regierungsbezirk Köln) sowie Ton/Schluff in Nordrhein-Westfalen bereit.
Dieser Downloaddienst stellt die gescannten und georeferenzierten Kartenblätter der Rohstoffkarte von Nordrhein-Westfalen 1:50.000 (Lockergestein) bereit. Der Datensatz enthält die Verteilung der drei Lockergesteins-Rohstoffgruppen Kies/Kiessand, Sand sowie Ton/Schluff.
Es werden die Abgrabungen im Kreis Kleve dargestellt, die in Betrieb sind. Die Gewinnung von Bodenschätzen (Sand, Kies, Ton oder Lehm) bedarf der Genehmigung. Bei Abgrabungen wird zwischen Nass- und Trockenabgrabungen unterschieden. Bei Nassabgrabungen wird durch die Auskiesung Grundwasser freigelegt und dadurch ein Gewässer hergestellt, bei Trockenabgrabungen nicht.
Es werden die Abgrabungen im Kreis Kleve angegeben, die bereits genehmigt sind. Die Gewinnung von Bodenschätzen (Sand, Kies, Ton oder Lehm) bedarf der Genehmigung. Bei Abgrabungen wird zwischen Nass- und Trockenabgrabungen unterschieden. Bei Nassabgrabungen wird durch die Auskiesung Grundwasser freigelegt und dadurch ein Gewässer hergestellt, bei Trockenabgrabungen nicht.
Es werden die Abgrabungen im Kreis Kleve angegeben, die bereits abgeschlossen sind. Die Gewinnung von Bodenschätzen (Sand, Kies, Ton oder Lehm) bedarf der Genehmigung. Bei Abgrabungen wird zwischen Nass- und Trockenabgrabungen unterschieden. Bei Nassabgrabungen wird durch die Auskiesung Grundwasser freigelegt und dadurch ein Gewässer hergestellt, bei Trockenabgrabungen nicht.
Es werden die Abgrabungen im Kreis Kleve angegeben, die beantragt wurden. Die Gewinnung von Bodenschätzen (Sand, Kies, Ton oder Lehm) bedarf der Genehmigung. Bei Abgrabungen wird zwischen Nass- und Trockenabgrabungen unterschieden. Bei Nassabgrabungen wird durch die Auskiesung Grundwasser freigelegt und dadurch ein Gewässer hergestellt, bei Trockenabgrabungen nicht.
Es werden die Abgrabungen im Kreis Viersen angegeben, die in Betrieb sind. Die Gewinnung von Bodenschätzen (Sande, Kiese und Tone) bedarf der Genehmigung. Bei Abgrabungen wird zwischen Nass- und Trockenabgrabungen unterschieden. Bei Nassabgrabungen wird durch die Auskiesung Grundwasser freigelegt und dadurch ein Gewässer hergestellt, bei Trockenabgrabungen nicht. Die Daten sind tagesaktuell.