Das Hauptziel einer Außenbereichssatzung ist es, Grundstücke im Außenbereich einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zu unterziehen und dabei die Interessen von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Gartenbau und Naturschutz zu wahren. Durch die Außenbereichssatzung soll die Bebauung bestimmter Gebiete ermöglicht und geregelt werden, ohne eine unkontrollierte Zersiedelung der Landschaft zu fördern. Die Gemeinden schaffen so die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bauliche Nutzung im Außenbereich und können gleichzeitig Umweltbelange und die Nachhaltigkeit von Raumstrukturen berücksichtigen. Der Raumbezug wird durch FB 62.12 (Geoinformationssysteme) hergestellt.
Die Bebauungsplanumringe dienen als Informationsgrundlage und stellen keinen amtlicher Nachweis dar. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen durch die jeweiligen verantwortlichen Stellen erteilt werden. Die Präsentation der angehängten Dokumente ist nur nach Absprache möglich. Der Datensatz ist für eine rechtsverbindliche Auskunft nicht geeignet. Die Präsentation der PDF-Dokumente ist nur nach Absprache möglich. Bis auf nachrichtliche und personenbezogene Daten steht sie zur freien Einsicht jedem offen. Die Weitergabe der PDF-Dokumente an Dritte ist nicht erlaubt.
Die Bebauungsplanumringe dienen als Informationsgrundlage und stellen keinen amtlicher Nachweis dar. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen durch die jeweiligen verantwortlichen Stellen erteilt werden. Die Präsentation der angehängten Dokumente ist nur nach Absprache möglich. Der Datensatz ist für eine rechtsverbindliche Auskunft nicht geeignet. Die Präsentation der PDF-Dokumente ist nur nach Absprache möglich. Bis auf nachrichtliche und personenbezogene Daten steht sie zur freien Einsicht jedem offen. Die Weitergabe der PDF-Dokumente an Dritte ist nicht erlaubt.
Die Bebauungsplanumringe dienen als Informationsgrundlage und stellen keinen amtlicher Nachweis dar. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen durch die jeweiligen verantwortlichen Stellen erteilt werden. Die Präsentation der angehängten Dokumente ist nur nach Absprache möglich. Der Datensatz ist für eine rechtsverbindliche Auskunft nicht geeignet. Die Präsentation der PDF-Dokumente ist nur nach Absprache möglich. Bis auf nachrichtliche und personenbezogene Daten steht sie zur freien Einsicht jedem offen. Die Weitergabe der PDF-Dokumente an Dritte ist nicht erlaubt.
Der Dienst beinhaltet alle Bebauungspläne und Satzungen der Gemeinde Marienheide. Es wird darauf hingewiesen, dass die Übersicht nicht abschließend ist. Bei Fragen zu einem Bebauungsplan und seinen Festzungen bzw. einer Satzung nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. (planung@marienheide.de)
Der Dienst beinhaltet alle Bebauungspläne und Satzungen der Gemeinde Marienheide. Es wird darauf hingewiesen, dass die Übersicht nicht abschließend ist. Bei Fragen zu einem Bebauungsplan und seinen Festzungen bzw. einer Satzung nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. (planung@marienheide.de)
Der Dienst beinhaltet alle Bebauungspläne und Satzungen der Gemeinde Marienheide. Es wird darauf hingewiesen, dass die Übersicht nicht abschließend ist. Bei Fragen zu einem Bebauungsplan und seinen Festzungen bzw. einer Satzung nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. (planung@marienheide.de)
Der Datensatz umfasst die räumlichen Geltungsbereiche der vier Innenbereichssatzungen der Stadt Wuppertal nach §34 (4) Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB), die auch als Klarstellungssatzungen bezeichnet werden. Die Geltungsbereiche der Innenbereichssatzungen sind in den Original-Satzungsdokumenten ausschließlich durch Lagepläne im Maßstab 1:1000 definiert worden. Anhand dieser Lagepläne wurden die Geltungsbereichspolygone auf Basis der digitalen Liegenschaftskarte bestmöglich flurstücksscharf konstruiert. Jedes Geltungsbereichspolygon verfügt u. a. über ein Sachattribut mit einem Hyperlink zum digitalen Satzungsdokument in Form eines mehrseitigen PDF-Dokuments. Eine Aktualisierung des Datenbestandes erfolgt nur nach einer formellen Änderung oder Aufhebung einer Innenbereichssatzung oder nach Beschluss einer weiteren Innenbereichssatzung. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die Innenbereichssatzungen eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Die Innenbereichssatzungen werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Bodennutzung" aus Anhang III der Richtlinie zugeordnet.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0 International (CC BY-ND 4.0)" (https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/) genutzt werden.
Der Datensatz umfasst die räumlichen Geltungsbereiche aller Denkmalbereichssatzungen der Stadt Wuppertal nach §5 Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW), flurstücksscharf konstruiert auf Basis der digitalen Liegenschaftskarte anhand des Satzungsinhaltes (Plananlagen und Lagebeschreibungen). Stand 03/2017 gibt es in Wuppertal nur eine rechtsverbindliche Denkmalbereichssatzung, nämlich die für das Zoo-Viertel. Es laufen zwei weitere Verfahren zur Festlegung von Denkmalbereichen (Ortskerne Cronenberg und Beyenburg), deren Abschluss noch nicht absehbar ist. Eine Fortführung des Datenbestandes muss erst erfolgen, wenn eines dieser beiden Verfahren zum Abschluss gebracht worden ist. Die Sachattribute zu den Geltungsbereichspolygonen umfassen eine Ortsbezeichnung, den Verfahrensstand, den offiziellen Satzungsnamen und einen Hyperlink auf die digitalen Satzungsdokumente. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die Denkmalbereichssatzungen eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Die Denkmalbereichssatzungen werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Schutzgebiete" aus Anhang I der Richtlinie zugeordnet.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0 International (CC BY-ND 4.0)" (https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/) genutzt werden.
Der Datensatz "Bodendenkmäler Aachen" umfasst alle Bodendenkmäler der Stadt Aachen in geografischer Form und ohne Personenbezug. Dabei handelt es sich in den meisten Fällen um archäologische Denkmäler. Die 45 Datensätze liegen in einer SQL-Datenbank vor und liefern als Sachinformation die Denkmalnummer und eine gängige Bezeichnung. Die Datenpflege wird mithilfe der Software ProDenkmal (PROSOZ Herten GmbH) umgesetzt. Die Daten werden unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) veröffentlicht. Im Land NRW besteht für die Bodendenkmäler eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Die Daten fallen unter das Thema "Schutzgebiete" aus Anhang I der INSPIRE-Richtlinie.