Dieser Datensatz zeigt die Großbauprojekte im Kölner Stadtgebiet: Kreuzfeld, Parkstadt Süd, Deutzer Hafen, Rondorf Nord-West und Max Becker Areal (Weststadt)
Dieser Dienst zeigt die Großbauprojekte im Kölner Stadtgebiet: Kreuzfeld, Parkstadt Süd, Deutzer Hafen, Rondorf Nord-West und Max Becker Areal (Weststadt).
Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept für die Bottroper Innenstadt – Gebietsabgrenzung mit Aufteilung in die geplanten Stadtumbaugebiete „Rathausviertel“, „Hansaviertel“ und „westliche Innenstadt“
Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept für die Bottroper Innenstadt – Gebietsabgrenzung mit Aufteilung in die geplanten Stadtumbaugebiete „Rathausviertel“, „Hansaviertel“ und „westliche Innenstadt“
Übersicht über die Bauleitpläne (Flächennutzungsplan und Bebauungspläne) und sonstige städtebauliche Planungen (Satzungen und Konzepte) der Stadt Ahaus.
Alle hier gezeigten Bauleitpläne und sonstige städtebauliche Planungen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Fachbereich Stadtplanung der Stadt Ahaus auf.
Der Dienst beinhaltet eine Übersicht zu den den rechtskräftigen sowie in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne, Flächennutzungsplanänderungen) sowie sonstigen Satzungen und städtebauliche Konzepte der Stadt Pulheim. Die Bauleitpläne bilden die Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Stadt Pulheim“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: Stadt Pulheim NRW (2017) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-
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Der Dienst wird kostenfrei für Informationszwecke zur Verfügung gestellt. Alle Bildschirmdarstellungen und Ausdrucke stellen generell keine rechtsverbindlichen Auskünfte bzw. Auszüge dar.
Die Stadt Pulheim stellt die Planwerke mit der zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben erforderlichen Sorgfalt bereit, sie übernimmt jedoch keinerlei Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen auf der Website.
Rechtlich bindend sind insbesondere für die Bebauungspläne ausschließlich die im Baugesetzbuch vorgeschriebenen Ausfertigungen der Pläne. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen von den zuständigen Sachbearbeitenden des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie der Stadt Pulheim (Amt 61) erteilt werden.
Ein Baudenkmal ist ein geschütztes Gebäude oder Bauwerk von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung. Hier dargestellten Baudenkmaler stehen unter Denkmalschutz und sind in der Denkmalliste NRW eingetragen. Eine abschließende und vollständige Auskunft über Denkmäler kann nur durch die zuständige Untere Denkmalbehörde der Kommune gegeben werden.
Ein Baudenkmal ist ein geschütztes Gebäude oder Bauwerk von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung. Hier dargestellte Baudenkmale sind noch nicht in der Denkmalliste NRW eingetragen. Ihre Aufnahme in die Liste wird vorbereitet. Eine abschließende und vollständige Auskunft über Denkmäler kann nur durch die zuständige Untere Denkmalbehörde der Kommune gegeben werden.
Der als Batenbrock-Südwest bezeichnete Planungsraum hat sich im Rahmen einer kleinteiligen Sozial- und Raumanalyse ergeben und setzt sich aus Baublockgruppen der Stadtteile Batenbrock und Stadtmitte zusammen. Die Stadt Bottrop hat für den Projektraum Batenbrock-Südwest einen ganzheitlichen Prozess zur städtebaulichen und sozialen Erneuerung des Quartiers gestartet. Dabei wurde das Quartier 2018 unter dem Motto „Bottrop Batenbrock – Vielfalt verbindet!“ in das Landesprogramm Starke Quartiere – Starke Menschen aufgenommen.