Lage und Größe der Ablösungszonen im Stadtgebiet gemäß der Stellplatzablösungssatzung der Stadt Bottrop mit Angabe der Höhe der Ablösungssumme der jeweilige Ablösungszone.
Der Datensatz enthält die kartographische Anlage 2 zur "Satzung der Landeshauptstadt Düsseldorf über die Herstellung von Stellplätzen und Garagen sowie von Abstellplätzen für Fahrräder nach § 48 Bauordnung NRW (Stellplatzsatzung)". Dargestellt sind ausgesuchte Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) für Busse, Stadtbahn / U-Bahn und S-Bahn, die Kennzeichnungen für die Einzugebiete / -radien der hier gekennzeichneten Haltestellen sowie die ÖPNV-Lagegunst der Wohnstandorte der Landeshauptstadt Düsseldorf gemäß einer "sehr guten", "guten" bzw. "mittleren" Lagegunst mit farbiger Kennzeichnung.
Nutzungsbedingungen für kommunale Geodaten mittels Darstellungsdiensten Nutzungsrechte: Die Darstellungsdienste können unter Einhaltung der Nutzungsbedingungen uneingeschränkt genutzt werden; die Nutzung bedarf keiner weiteren Genehmigung. Die bereitgestellten Dienste dürfen grundsätzlich mit eigenen Diensten und Diensten Anderer zusammengeführt werden. Das Nutzungsrecht umfasst nicht die dauerhafte Speicherung der über den Dienst bereitgestellten Daten zum Aufbau von Sekundärdatenbeständen und deren Weiterverwendung. Nutzungsbedingungen: Die Nutzer haben sicherzustellen, dass 1. dem Dienst sowie aus diesem abgeleitete Präsentationen der Quellenvermerk Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf (Jahr) beigegeben und erkennbar in optischem Zusammenhang eingebunden wird. 2. neue Gestaltungen oder sonstige Abwandlungen durch Kombination mit anderen Diensten mit einem Veränderungshinweis im beigegebenen Quellenvermerk versehen werden oder, sofern der Lizenzgeber dies verlangt, der beigegebene Quellenvermerk gelöscht wird. Mit der Nutzung des Dienstes gelten diese Bedingungen als anerkannt. Haftungsbeschränkung: Für die Kompatibilität des zur Verfügung gestellten Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen. Eine über gesetzliche Schadensersatzansprüche hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
Lage und Größe der Ablösungszonen im Stadtgebiet gemäß der Stellplatzablösungssatzung der Stadt Bottrop mit Angabe der Höhe der Ablösungssumme der jeweilige Ablösungszone.
Dieser Datensatz enthält Informationen zu Gebietsflächen, in denen die seit 2022 gültige Stellplatzsatzung der Stadt Köln gilt. Die Flächen zeigen dabei eine Reduzierung der erforderlichen Stellplätze in % dar aufgrund des vor Ort vorhandenen ÖPNV-Angebotes.
Dieser Dienst enthält Informationen zu Gebietsflächen, in denen die seit 2022 gültige Stellplatzsatzung der Stadt Köln gilt. Die Flächen zeigen dabei eine Reduzierung der erforderlichen Stellplätze in % dar aufgrund des vor Ort vorhandenen ÖPNV-Angebotes.
Die Infrastrukturdatenbank oder POI-Datenbank der Stadt Gelsenkirchen bietet Ihnen umfangreiche Informationen über Infrastrukturen in Gelsenkirchen. Sie haben derzeit die Möglichkeit, auf über 100 verschiedene Infrastrukturarten sowie über 7000 Datensätzen aus den Themenbereichen Familie, Bildung, Freizeit, Infrastruktur, Kultur, Verwaltung, Soziales und Wirtschaft zuzugreifen. Neben der räumlichen Lage sind Informationen zu Kontaktdaten und weiteren Fachinformationen hinterlegt. Das Angebot wird ständig erweitert und von den verantwortlichen Dienststellen laufend gepflegt.
Es gilt die Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 (URL: https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0): Die bereitgestellten Daten und Metadaten dürfen für die kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung insbesondere 1. vervielfältigt, ausgedruckt, präsentiert, verändert, bearbeitet sowie an Dritte übermittelt werden; 2. mit eigenen Daten und Daten Anderer zusammengeführt und zu selbständigen neuen Datensätzen verbunden werden; 3. in interne und externe Geschäftsprozesse, Produkte und Anwendungen in öffentlichen und nicht öffentlichen elektronischen Netzwerken eingebunden werden
Bereiche für die Bemessung des Geldbetrages je Stellplatz, der (gemäß § 51 Absatz 5, Sätze 1 und 2 BauO NRW) für die Ablösung der Pflicht zur Herstellung notwendiger Stellplätze oder Garagen an die Stadt Herne zu zahlen ist.
Darstellung der zentralen Versorgungsbereiche in Gelsenkirchen, der aktuellen Programmgebiete der Stadtplanung, und Informationen über die Satzung der Stadt Gelsenkirchen zur Ablösung notwendiger Stellplätze oder Garagen, die Gebietszonen und die festgesetzten Geldbeträge
Zugriffseinschränkung: 1. 'Zentrale Versorgungsbereiche', 'Programmgebiete der Stadtplanung': Beschränkter Zugang - ohne Zugriff auf personenbezogene Daten; 2. 'Stellplatzablösesatzung': Unbeschränkter Zugang. Nutzungsbedingungen: 1. 'Zentrale Versorgungsbereiche', 'Programmgebiete der Stadtplanung': gebührenfrei - Vervielfältigung und Verbreitung in Absprache mit genannter Ansprechperson; Es gelten die Nutzungsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen (URL: https://www.gelsenkirchen.de/de/_meta/Buergerservice/Onlinedienste/Geoportal/Nutzungsbedingungen.aspx); 2. 'Stellplatzablösesatzung': Nutzungsbedingungen: gebührenfrei - Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet; Datenlizenz Deutschland Namensnennung Version 2.0, OpenData
Die Datei enthält die E-Ladesäulen im Stadtgebiet der Stadt Troisdorf. Zum Datensatz gehören folgende Attribute: Name, Betreiber, Adresse, Zahlungsmöglichkeit, weiterführender Link (URL), Stellplätze, Stecker, Öffnungszeiten, geographische Koordinaten des Standorts.
Nutzungsbedingungen: Die Geodaten der Stadt Troisdorf stehen unter der Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Die Nutzung ist für jegliche Zwecke unter Einhaltung der Lizenzbedingungen freigegeben.
Definition P&R Park-and-Ride-Anlagen sind Anlagen mit Pkw-Stellplätzen an Haltestellen des öffentlichen Personenverkehrs, die den Umstieg vom Pkw auf öffentliche Verkehrsmittel ermöglichen. Definition B&R Bike-and-Ride-Anlagen sind Fahrrad-Abstellanlagen (feste Fahrradbügel (mit und ohne Überdachung), Fahrradboxen oder Radstationen) in unmittelbarer Nähe einer Haltestelle, die den Umstieg vom Fahrrad auf öffentliche Verkehrsmittel ermöglichen.