Unter Bodenschätzung versteht man die Bewertung der Ertragsfähigkeit und damit die Schätzung landwirtschaftlicher Grundstücke. Die Datei stellt die geschätzten Flächen und deren Schätzungsergebnisse dar. Die Bodenschätzung ist im Maßstab von 1:500 bis 1:500000 sichtbar.
Nutzungsbedingungen: Die Bebauungsplanübersicht dient als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen erteilt werden.
WFS-Dienst mit umfassenden Informationen zu den rechtskräftigen oder in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne und Flächennutzungsplanänderungen nach dem Baugesetzbuch) der Stadt Grevenbroich. Die Bauleitpläne bilden die Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben.
Nutzungsbedingungen: Die Voraussetzungen für alle städtebaulichen Vorhaben (Bauvorhaben etc.) sind in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen geregelt. Die Gesetze und Vorschriften auf Bundesebene werden als öffentliches Baurecht bezeichnet. Auf Länderebene ist das Bauordnungsrecht (Landesbauordnung NW) maßgebend. Bestimmungen auf Stadt- oder Gemeindeebene werden als Ortssatzungen bezeichnet.
Der Dienst stellt die gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie natürlichen und naturnahen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse dar, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden sollen. Die Lebensräume werden im Fachthema Biotoptypen im Rahmen der Biotopkartierung erfasst und entsprechend ihrer Ausprägung unterschiedlich dargestellt.
Dieser Dienst enthält das Breitbandprojekt im Rhein-Kreis Neuss. Das Breitbandprojekt stellt die einzelnen Cluster (Realisierungsbereiche) im Rhein-Kreis Neuss dar. Zusätzlich werden die Flächen der Ausbaugebiete und der betreffenden Schulen angezeigt. Die Grundlage hierfür ist eine Versorgung mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen. Um eine solche Versorgung auch dort zu ermöglichen, wo der Markt aus wirtschaftlichen Gründen nicht tätig wird, wird zunehmend das Mittel der öffentlichen Förderung angewendet. Der Dienst steht im Maßstab 1:1 bis 1:500.000 zur Verfügung.
Dieser Dienst enthält die Liegenschaftskarte, Amtliche Basiskarte und das Stadtplanwerk 2.0 des RVR. Je nach Maßstabsbereich wird die passende Karte angezeigt.
In der Liegenschaftskarte sind alle Flurstücke des Kreisgebietes dargestellt. Für die Liegenschaftskarte wird auch die Bezeichnung Flurkarte oder Katasterkarte verwendet. Die Liegenschaftskarte enthält u.a. Grenzen und Nummern der Flurstücke, Gebäude einschließlich der Hausnummern und die Bodennutzung.