Die klassifizierte Thermalkarte ist eine Ableitung aus thermalen Aufnahmen des Stadtgebietes während der Tages- und Nachtstunden. Hierbei werden jeweils die Mittelwerttemperaturen von Tag und Nacht, sowie die Abkühlung berechnet, klassifiziert und in einer Matrix abgebildet. Diese Karte zeigt Gebiete mit ausgeprägter Überwärmung (rot) und Gebiete mit Kaltluftbildungspotential (blau) unterschiedlicher Intensität und ermöglicht somit eine stadtklimatologische Beurteilung der Oberflächentemperaturen. Die klassifizierte Thermalkarte ist Teil der "Handlungskarte Klimaanpassung" von 2013. Eine Neuberechnung bietet die "Nachhaltigkeitsstrategie" von 2024.
Der Atlas Agrarstatistik ist eine Veröffentlichung der amtlichen Statistik, in der georeferenzierte Daten aus den Landwirtschaftszählungen 2010 und 2020 sowie der Agrarstrukturerhebung 2016 kleinräumig in Rasterzellen und Flussgebietseinheiten dargestellt werden. Das Angebot wird durch umfassende Metadaten als Hintergrundinformation ergänzt. Funktionen zum Druck und zum Export der Karten runden das einfach zu bedienende Angebot ab. Der Atlas Agrarstatistik ist ein kostenloser Kartendienst und steht allen interessierten Nutzern zur Verfügung.
Dieser Datensatz enthält alle Flurstücke im Düsseldorfer Stadtgebiet, die mit einer Baulast belegt sind oder belegt sein könnten. Die Baulast ist noch zu prüfen.
Nutzungsbedingungen für kommunale Geodaten innerhalb der Stadtverwaltung Düsseldorf: Nutzungsrechte: Die Geodaten sind urheberrechtlich geschützt. Sämtliche Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung (ausgenommen eine Kopie auf die eigene Festplatte zum Zwecke der Programmausführung) und das Recht der Verbreitung sowie der Bearbeitung in jeglicher Form, verbleiben beim Vermessungs- und Katasteramt der Landeshauptstadt Düsseldorf. Die kommunalen Geodaten sind ausschließlich für die interne Nutzung freigegeben. Sollen diese Geodaten an einen oder mehrere externe Auftragnehmer weitergegeben werden, muss ein Nutzungsvertrag zwischen den externen Auftragsnehmern und ihrem Amt geschlossen werden. Nutzungsbedingungen: Sofern das Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf als Urheber nicht aus dem Dokument oder dem Datensatz selbst zu erkennen ist, muss ein Quellenvermerk mit Namensnennung erfolgen inkl. der Angabe des Jahres des Datenbezuges in Klammern: Datenquelle: Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf (Jahr)
Das Bundesbodenschutzgesetz vom 17. März 1998, die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung vom 12. Juli 1999 und das Landesbodenschutzgesetz vom 9. Mai 2000 bringen neue Vollzugsaufgaben insbesondere auf kommunaler Ebene. Zur Erfüllung dieser Aufgaben können digitale Bodenbelastungskarten beitragen, die von den Kommunen erstellt und vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen zu 80 % finanziell gefördert werden. Digitale Bodenbelastungskarten informieren über Böden mit natürlich oder anthropogen erhöhten Schadstoffgehalten, teilweise auch über Verdachtsflächen und Flächen mit schädlichen Bodenveränderungen. Neben den organischen Schadstoffen kommt den Schwermetallen besonderes Interesse zu. Schwermetalle sind zum Teil lebensnotwendige Spurenelemente, andererseits können sie schon in geringen Aufnahmemengen bei Pflanze, Tier und Mensch schädigende Wirkungen entwickeln. Allen gemeinsam ist, dass sie - im Gegensatz zu den organischen Schadstoffen - in Böden nicht abgebaut werden. In vielen Landschaften überschreiten deshalb die Schwermetallgehalte der Oberböden nicht nur die der Ausgangsgesteine, sondern auch die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Vorsorge- und Grenzwerte. Als Fachbeitrag zur Erstellung von Bodenbelastungskarten liefert der Geologische Dienst NRW die Karte der Schwermetallgrundgehalte oberflächennaher Gesteine als Auswertung der digitalen Bodenkarte 1 : 50.000 und der geochemischen Datenbank. Es werden Daten für die Elemente Arsen, Blei, Kadmium, Chrom, Kupfer, Quecksilber und Zink geliefert. In die geochemische Datenbank gestein.nrw wurden bisher ca. 42.000 Datensätze zu Schwermetallgehalten in Böden und Gesteinen sowie die wichtigsten Kennwerte der Proben aufgenommen. Die Daten beziehen sich auf 2.730 Locker- und Festgesteinsproben von 1.176 Standorten in Nordrhein-Westfalen und seinen Randgebieten. Darüber hinaus sind für jede Probe und Probennahmefläche umfassende Informationen zu Lage, Nutzung, Entnahmetiefe, Alter, Enstehung, Boden- und Gesteinsart, Aufschluss- und Messmethode gespeichert und damit abrufbar.
Die Altlastenkarte stellt die Lage der Altstandorte, Altablagerungen und altlastverdächtigen Flächen im Herner Stadtgebiet dar. Aufgrund ständig neuer Erkenntnisse kann die Darstellung vom aktuellen Wissensstand abweichen. Dies gilt insbesondere für die genaue Abgrenzung von Altlasten und Altlastverdachtsflächen. Standorte von Kleingewerbebetrieben, die evtl. altlastenrelevant sein können, sind nicht enthalten ebenso wie Informationen über Belastungen im Grundwasser.
Verkehrsbelastungen auf den Straßen im Bottroper Stadtgebiet für den Zeitraum der letzten zehn Jahre sofern vorhanden. Angegebenen sind die Durchschnittliche Täglichen Verkehrsmengen (DTV) montags bis freitags, für die Stundengruppen 6 bis 9 Uhr, 15 bis 19 Uhr, 22 bis 6 Uhr (Nacht), 6 bis 22 Uhr (Tag) und 0 bis 24 Uhr (24 h) der prozentuelle Anteil der Fahrzeuge >= 3,5t für die Stundengruppen Nacht, Tag und 24 h sowie die Belastung in der absoluten Spitzenstunde für den Gesamtquerschnitt des betreffenden Straßenabschnitts. Grundlage sind die ermittelten Werte der jeweils letzten Verkehrserhebung.
Eine Baulast ist eine einseitige öffentlich-rechtliche Verpflichtungserklärung gegenüber der Bauordnungsbehörde. Eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis ist bei Vorliegen eines berechtigten Interesses bei den zuständigen Mitarbeiter*innen des Fachdienstes Vermessung, GEO-Dienste, Liegenschaften möglich. Der Datensatz enthält die punkthafte Markierung der von Baulasten betroffenen Flurstücke im Stadtgebiet der Stadt Dinslaken.
Nutzungsbedingungen: Der Datensatz/Dienst steht unter der folgender Lizenz: Creative Commons Namensnennung 4.0 (CC BY 4.0). Die Namensnennung hat in folgender Weise zu erfolgen: "Datenquelle: Bayerische Vermessungsverwaltung – www.geodaten.bayern.de".