„Der vorliegende Bericht stellt die Ergebnisse des von der Niedersächsischen Wattenmeerstiftung geförderten Forschungsprojektes „Untersuchungen zur Erfassung schutzwürdiger Lebensräume im Sublitoral der niedersächsischen Küste unter Zuhilfenahme von Sonartechniken“ vor. Aufgabe dieses Projektes war es, Sonartechniken auf ihre Nutzbarkeit zur Erkennung und Unterscheidung verschiedener Sedimenttypen und benthischer Lebensgemeinschaften zu prüfen. Vom Einsatz dieser Sonartechniken wird erwartet, dass sie die Aussagekraft sublitoraler Flächenuntersuchungen im Rinnensystem des Wattenmeeres oder im Küstenvorfeld, die zu Management- oder Naturschutzzwecken durchgeführt werden, verbessert sowie deren Durchführung weniger aufwendig macht. Der Schwerpunkt der Untersuchungen lag auf der Arbeit mit einem neuen Ansatz, der akustischen Meeresbodenklassifikation. Zum Vergleich wurde – in Kooperation mit dem Senckenberg-Institut in Wilhelmshaven – mit dem Seitensicht-Sonar ein bereits seit längerem genutztes Gerät eingesetzt. […] Diese Methoden sollen in effektiver Weise Informationen über das Sublitoral liefern und helfen, den zeit- und kostenaufwendigen Einsatz konventioneller Untersuchungsmethoden zu reduzieren bzw. die Qualität und Aussagekraft gegenüber bisherigen Untersuchungsansätzen zu verbessern. Hierbei wurden zunächst mehrere besonders schutzwürdige Organismengemeinschaften (Miesmuschelbank, Sabellaria-Riff, Seegraswiese) und verbreitete Sedimenttypen in Küstenbereich hinsichtlich ihrer Erfassbarkeit und Klassifizierung durch die Sonarmethoden untersucht. […]“ Summary „The investigations described in this report targeted at he examination and adaptation of sonar methods for their application in the gullies of the Wadden Sea and the offshore areas of Lower Saxony. Applied in an effective way, these methods should provide information about the Sublitoral area helping to reduce the time and cost demanding employment of conventional investigation methods. First of all, several benthic communities with high importance for nature conservation (mussel beds, Sabellaria reefs, seagrass meadows) as well as common sediment types of the coastal area were examined with respect to their detection and classification with the sonar methods. […]”
Es handelt sich um Flächen, bei denen nach § 78b WHG ein signifikantes Hochwasserrisiko ermittelt wurde und die bei einem Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit [HQextrem] über das festgesetzte bzw. vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet hinaus überschwemmt werden können. Der Stand der verwendeten Grundlagen ist der Attributtabelle zu entnehmen. Die Lage und Rechtsverbindlichkeit ergeben sich aus den Angaben für Risikogebiete des HQextrem aus dem 2. Zyklus (2019) der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) sowie den aktuellen Angaben für festgesetzte Überschwemmungsgebiete und vorläufige Sicherungen.§ 78b WHG Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten (Fassung gemäß Änderung durch Hochwasserschutzgesetz II)(1) Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten sind Gebiete, für die nach § 74 Absatz 2 Gefahrenkarten zu erstellen sind und die nicht nach § 76 Absatz 2 oder Absatz 3 als Überschwemmungsgebiete festgesetzt sind oder vorläufig gesichert sind; dies gilt nicht für Gebiete, die überwiegend von den Gezeiten beeinflusst sind, soweit durch Landesrecht nichts anderes bestimmt ist. Für Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten gilt Folgendes:1. bei der Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich sowie bei der Aufstellung, Änderung oder Ergänzung von Bauleitplänen für nach § 30 Absatz 1 und 2 oder nach § 34 des Baugesetzbuches zu beurteilende Gebiete sind insbesondere der Schutz von Leben und Gesundheit und die Vermeidung erheblicher Sachschäden in der Abwägung nach § 1 Absatz 7 des Baugesetzbuches zu berücksichtigen; dies gilt für Satzungen nach § 34 Absatz 4 und § 35 Absatz 6 des Baugesetzbuches entsprechend;2. außerhalb der von Nummer 1 erfassten Gebiete sollen bauliche Anlagen nur in einer dem jeweiligen Hochwasserrisiko angepassten Bauweise nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet oder wesentlich erweitert werden, soweit eine solche Bauweise nach Art und Funktion der Anlage technisch möglich ist; bei den Anforderungen an die Bauweise sollen auch die Lage des betroffenen Grundstücks und die Höhe des möglichen Schadens angemessen berücksichtigt werden.(2) Weitergehende Rechtsvorschriften der Länder bleiben unberührt.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Gebiete mit naturbedingten Risiken“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.