Das Gebiet des damaligen Fürstentums Lippe, fast identisch mit dem heutigen Kreis Lippe, wurde von der preußischen Kartenaufnahme nicht berührt. Beim vorliegenden Kartenwerk handelt es sich um eine Inselkarte in 6 Abschnitten (Sectionen) ohne heute noch erkennbaren geodätischen Bezug. Sie wurde durch Generalisierung der Grundsteuergemarkungskarte (Katasterkarte) abgeleitet und zwischen 1881 - 1883 gezeichnet. Die Georeferenzierung wurde mit identischen Punkten aus der Preußischen Neuaufnahme von 1891-1912 durchgeführt. Die Section V wurde geteilt. Der rechte Teil wurde an die Section VI angefügt. Dies war notwendig, um jeweils vier Kartenteile in einem Punkt aufeinander treffen zu lassen. Nach dem Zusammenfügen wurden die Kartenblätter, die an Preußen grenzen, an der Grenze beschnitten.Die an den Kartenrändern entstandenen Klaffungen oder Überlagerungen sind durch unterschiedliche Aufnahmemethoden, Grenzregulierungen in der Zeit von ca. 1836 - 1881 sowie den unterschiedlichen geodätischen Grundlagen zu erklären.
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Dieser Dienst enthält die Schornsteinfegerkehrbezirke. Die Kehrbezirke sind von den Bezirksregierungen im Rhein-Kreis Neuss eingerichtete Zuständigkeitsbereiche von beliehenen Schornsteinfegermeistern, die mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattet die Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten sicherstellen. Der Dienst steht im Maßstab 1:1 bis 1:300.000 zur Verfügung.
Das Heft Nr. 10 aus der Serie „scriptum – Arbeitsergebnisse aus dem Geologischen Dienst Nordrhein-Westfalen“ beinhaltet drei Beiträge: Der erste Artikel erörtert „Transpressive Tektonik im Campan von Beckum, Zentrales Münsterland, Nordrhein-Westfalen“, im zweiten Beitrag werden „Methodenvergleiche zur Bestimmung von Schwermetallgehalten in natürlichen Böden“ präsentiert und der dritte Artikel behandelt den „Einfluss der Vorbereitung von Bodenproben auf Analysenergebnisse“. [2003. 113 S., 10 Abb., 9 Tab., 13 Anl.; ISSN 1430-5267]
Darstellung von stabilen (potentiellen) Ökologischen Vorrangflächen. Im Rahmen des Greenings sind Betriebe mit mehr als 15 ha Ackerfläche dazu verpflichtet, 5% ihrer Ackerfläche als ökologische Vorrangflächen (ÖVF) vorzuhalten und entsprechend zu bewirtschaften. Für die Umsetzung der ÖVF stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Der aktuelle Datenbestand wird einmal täglich abgerufen.
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Festsetzung der Kulisse aufgrund der besonders nitrat-belasteten Roten Grundwasserkörper des 1. und 2. BWP (Bewirtschaftungsplan) abzüglich bestehender Wasserkooperationsgebiete gemäß der Richtlinien zur Förderung von Agrarumweltmaßnahmen des Landes NRW i.d.F.v. 29.10.2015 2 E) zur Förderung des Anbaus von Zwischenfrüchten. Der aktuelle Datenbestand wird einmal jährlich abgerufen.
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