Die landesweite Übersichtskarte der Geometrien aller Niedersächsischen Landschaftsschutzgebiete (LSG) und Naturparke (NP) beinhaltet die von den Unteren Naturschutzbehörden ausgewiesenen Schutzgebiete in generalisierten Maßstäben (LSG: 1:25000 – NP: 1:50.000). Rechtlich verbindlich sind ausnahmslos die Gebietsabgrenzungen und Flächenangaben in den jeweiligen Verordnungen oder Gesetzen der Schutzgebiete.
Dieser Darstellungsdienst erfüllt die Vorgabe nach INSPIRE sowie AdV und repräsentiert die transformierten Daten aus ALKIS im INSPIRE-Datenmodell Adressen.
Dieser Darstellungsdienst erfüllt die Vorgabe nach INSPIRE sowie AdV und repräsentiert die transformierten Daten aus ALKIS im INSPIRE-Datenmodell Geografische Bezeichnungen.
Entwurf des Grenzverlaufs für einen Staatsvertrag über eine neue Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz im Hochrhein und Untersee.
Dieser Darstellungsdienst erfüllt die Vorgabe nach INSPIRE sowie AdV und repräsentiert die transformierten Daten aus ALKIS im INSPIRE-Datenmodell Flurstücke/Grundstücke (Katasterparzellen).
Der vorliegende Datenbestand beinhaltet die für das INSPIRE-Annex-Thema "geplante Bodennutzung (planned land use)" auf landesebene vorliegende Daten (Bauleitpläne). Bitte beachten: Der Datenbestand befindet sich im Aufbau und ist bezüglich der bereitgestellten Informationen unvollständig, da eine Bereitstellung der kommunalen Bauleitpläne an die Landesebene auf freiwilliger Basis erfolgt und daher nicht flächendeckend vorhanden ist. Auch liegen nicht alle Bauleitpläne in digitaler Form vor.
Der Datensatz "Bodendenkmäler Aachen" umfasst alle Bodendenkmäler der Stadt Aachen in geografischer Form und ohne Personenbezug, sofern nicht Gründe des Erhalts oder eine besondere Schutzwürdigkeit gegen eine Veröffentlichung sprechen. Die 45 Datensätze liegen in einer SQL-Datenbank vor und liefern als Sachinformation die Denkmalnummer und eine gängige Bezeichnung. Die Datenpflege wird mithilfe der Software ProDenkmal (PROSOZ Herten GmbH) umgesetzt. Die Daten werden unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) veröffentlicht. Im Land NRW besteht für die Bodendenkmäler eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Die Daten fallen unter das Thema "Schutzgebiete" aus Anhang I der INSPIRE- Richtlinie.