Mit der Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union wurde europaweit ein rechtlicher Rahmen geschaffen, das Thema Lärm stärker in die kommunale Planung einzubinden. Die Umsetzung dieser Richtlinie ist mit zwei Aufgaben verbunden: die Erstellung von Lärmkarten und die Erarbeitung von Lärmaktionsplänen. Die Lärmkarten erfassen bestimmte Lärmquellen einer Stadt, welche Lärmbelastungen von ihnen ausgehen und wie viele Menschen davon betroffen sind, und machen damit die Lärmprobleme und negativen Lärmauswirkungen sichtbar. Sie sind die Grundlage für die Lärmaktionsplanung. Die Ergebnisse der Lärmkartierung sind nicht mit Ergebnissen aus bereits vorhandenen nationalen Berechnungsverfahren vergleichbar oder mit bestehenden Grenz-, Richt- und Orientierungswerten diverser gesetzlicher Regelwerke. Als Auslösewerte für eine nachfolgende Aktionsplanung sind vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz in NRW 70 dB(A) für den Gesamttag und 60 dB(A) nachts festgelegt worden. Die Ergebnisdarstellung findet nach Überprüfung durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) auf der Umgebungslärm-Website (www.umgebungslaerm.nrw.de) des LANUV über das Internet statt
Strassennamen innerhalb des Kreisgebietes Mettmann, basierend auf einer Ebene der Amtlichen Stadtkarte 1:15000, als Raster-Datensatz für die Präsentation im Geoportal.
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Darstellung des geplanten Ausbaus von Wirtschaftswegen zur nördlichen Entlastungsstraße Herzebrock zwischen der K 10, Quenhorner Straße und dem Postweg
Straßenverzeichnis der Stadt Gelsenkirchen mit folgenden Informationen zu jeder Straße: Straßenname, Straßenschlüssel, Stadtteil, PLZ, Suchgitter, Lage im Straßennetz. Straßen, die durch mehrere Ortsteile/PLZ-Gebiete verlaufen erscheinen mehrfach in der Tabelle. Liefert eine Übersicht über den Anfang und das Ende der Straße und die Ortsteile die sie durchläuft
Es gilt die Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 (URL: https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0): Die bereitgestellten Daten und Metadaten dürfen für die kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung insbesondere 1. vervielfältigt, ausgedruckt, präsentiert, verändert, bearbeitet sowie an Dritte übermittelt werden; 2. mit eigenen Daten und Daten Anderer zusammengeführt und zu selbständigen neuen Datensätzen verbunden werden; 3. in interne und externe Geschäftsprozesse, Produkte und Anwendungen in öffentlichen und nicht öffentlichen elektronischen Netzwerken eingebunden werden
Dieser Datensatz enthält Informationen zu allen Kölner Straßennamen (Benennungsdatum, Herkunft des Namens, Lagebeschreibung, bei Benennung nach Personen Geburts- und Sterbedatum sowie Informationen zum Ehrungsgrund).
Die Datei ist ein Baustein der Lärmkartierung gemäß der Umgebungslärmrichtlinie. Sie stellt die Bereiche dar, in denen die Grenzwerte von 70 dB(A) am Tage und 60 dB(A) in der Nacht durch Straßenverkehr überschritten werden.