Allgemeine Informationen zum Schuldnerberatungsatlas und zur Methodik: Datengrundlage: Für die interaktive Webanwendung mit einer Übersicht über die Schuldner- sowie Insolvenzberatungsstellen in Deutschland werden Daten genutzt, die aus allgemein zugänglichen Quellen stammen. Durch die Art der Erfassung von Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen für diese Anwendung kann keine Garantie auf Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Beratungsstellen gewährleistet werden, da die Adressinformationen ausschließlich aus externen Quellen generiert werden. Hinweis: Den Nutzerinnen und Nutzern kann keine Auskunft über die Kostenübernahme der Schuldnerberatung zur Verfügung gestellt werden, da es bundesweit keine einheitliche Regelung dazu gibt. Standorte von Schuldnerberatungsstellen: Wenn eine Beratungsstelle über mehrere Standorte verfügt und diese Information öffentlich vorliegt, werden beide Standorte im Atlas angezeigt. Erreichbarkeitszonen von Schuldnerberatungsstellen: Die Grundlage für die Berechnung von Erreichbarkeitszonen von Schuldnerberatungsstellen bildet der Straßendatenbestand des offenen Gemeinschaftsprojektes OpenStreetMap (OSM). Mit Hilfe der Software Esri ArcGIS Desktop und den Programmerweiterungen Network Analyst sowie ArcGIS Editor for OpenStreetMap werden aus den OSM-Daten die relevanten Straßendaten (geometrische Information und zugehörige Attribute) extrahiert und in ein routingfähiges Netzwerkdatenmodell umgewandelt. Dieses erlaubt die Berechnung von Erreichbarkeitszonen, die sogenannten Isochronen. Die Berechnung der Isochronen wird für diskrete Zeitzonen von fünf bis 90 Minuten durchgeführt. Innerhalb einer Zone erfolgt keine nähere Unterscheidung der Fahrzeiten. Die Erreichbarkeiten werden in Form von Gitterzellen (Rastern) mit einer räumlichen Auflösung von 100 Meter * 100 Meter ausgewiesen. Beachten Sie bitte, dass die ausgewiesenen Fahrzeiten abgeleitete Modellgrößen sind, die unter Umständen deutlich von den tatsächlichen Fahrzeiten abweichen können. So wird insbesondere die aktuelle Verkehrslage oder mögliche Einschränkungen des Straßenverkehrs, wie z.B. Staus, Baustellen oder Straßensperrungen NICHT berücksichtigt. Zudem kann keine Gewähr für die Korrektheit der zugrundliegenden Straßengeometrie und der aus ihr abgeleiteten Fahrgeschwindigkeiten übernommen werden. Der OSM-Datenbestand kann Ungenauigkeiten oder Fehler sowohl in der geometrischen als auch hinsichtlich der beschreibenden Information enthalten. So können zum Beispiel fehlende Straßenabschnitte oder falsch ausgewiesene Zugangsbeschränkungen den Anschluss von einzelnen Verkehrsbereichen an das übrige Straßennetz verhindern. Hierdurch können fehlerhafte Berechnungsergebnisse resultieren. Beachten Sie bitte weiterhin, dass der Algorithmus zur Berechnung der Entfernungszonen in den Randbereichen des Straßennetzes u.U. stark generalisierende Ergebnisse erzeugt. Hierdurch können vereinzelt küstennahe Inselflächen mit eingefärbt werden, obwohl sie keinen Anschluss an ein Straßennetz besitzen. Grundsätzlich kann für die Richtigkeit der dargestellten Informationen und Berechnungsergebnisse nicht garantiert werden. Siedlungsstrukturelle Kreistypen: Mit den Kreistypen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) wird eine einfache Gruppeneinteilung von den 363 Kreisregionen in Deutschland vorgenommen. Für die Typisierung werden verschiedene Siedlungsstrukturmerkmale herangezogen: der Bevölkerungsanteil in Groß- und Mittelstädten, die Einwohnerdichte der Kreisregion sowie die Einwohnerdichte der Kreisregion ohne Berücksichtigung der Groß- und Mittelstädte (Stand: 31.12.2017). Die Einteilung in siedlungsstrukturelle Gebietstypen dient als Instrument insbesondere für inter- und intraregionale Vergleiche. Diese Gebietstypen schreiben keine räumlichen Problemkategorien fest und stellen auch keine raumordnungspolitische Funktionszuweisung dar. Sie dienen ausschließlich als analytisches Raster für die laufende Raumbeobachtung und ermöglichen Vergleiche der entsprechenden Regionstypen. Auf dieser Basis erfolgt bei den siedlungsstrukturellen Kreistypen eine Einteilung in vier Gruppen: Kreisfreie Großstädte: Kreisfreie Städte mit mindestens 100 000 Einwohnern Städtische Kreise: Kreise mit einem Bevölkerungsanteil in Groß- und Mittelstädten von mindestens 50 % und einer Einwohnerdichte von mindestens 150 Einwohnern/km²; sowie Kreise mit einer Einwohnerdichte ohne Groß- und Mittelstädte von mindestens 150 Einwohnern/km² Ländliche Kreise mit Verdichtungsansätzen: Kreise mit einem Bevölkerungsanteil in Groß- und Mittelstädten von mindestens 50 %, aber einer Einwohnerdichte unter 150 Einwohnern/km², sowie Kreise mit einem Bevölkerungsanteil in Groß- und Mittelstädten unter 50 % mit einer Einwohnerdichte ohne Groß- und Mittelstädte von mindestens 100 Einwohnern/km² Dünn besiedelte ländliche Kreise: Kreise mit einem Bevölkerungsanteil in Groß- und Mittelstädten unter 50 % und Einwohnerdichte ohne Groß- und Mittelstädte unter 100 Einwohnern/km² Weitere Erläuterungen sind auf der Homepage des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) unter www.bbsr.bund.de Themen Raumbeobachtung Raumabgrenzungen zu finden. Im Schuldnerberatungsatlas werden in einem Erreichbarkeitsdiagramm die nach siedlungsstrukturellen Kreistypen geschichteten Bevölkerungsanteile für Deutschland dargestellt. Rechtsgrundlage: Rechtsgrundlage ist das Bundesstatistikgesetz (BStatG). Weitere Informationen zur Überschuldung von Privatpersonen in Deutschland finden Sie im Themenbereich Vermögen und Schulden unter: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Einkommen-Konsum-Lebensbedingungen/Vermoegen-Schulden/_inhalt.html
Die Anwendung präsentiert die touristischen Radwegen im Kreis Gütersloh. Unterschieden wird dabei zwischen Themenrouten des Kreises (blau, erarbeitet von der proWirtschaft GT), Radrundwegen des Kreis Gütersloh (rot), Fernradwegen (grün), überregionalen Themenrouten (lila) sowie dem Radverkehrsnetz des Landes NRW (braun)
Die topographische Karte des Kreises Herford besteht aus mehreren topographischen Karten, die je nach Maßstabsbereich angezeigt werden und zum Beispiel Gewässer, Vegetationen, Relief, Verkehrsnetze und Siedlungsstrukturen darstellt. Dabei handelt es sich im Vergleich zu der Liegenschaftkarte um eine vereinfachte Darstellung eines Teiles der Erdoberfläche.
Das Geoportal zeigt Notfallinformationspunkte. Wenn die Kreisleitstelle, z.B. aufgrund einer technischen Störung für Bürgerinnen und Bürger über die einheitliche Notrufnummer 112 nicht erreichbar ist oder wenn das Telekommunikationsnetz in Teilen des Kreises Wesel oder sogar dem gesamten Kreisgebiet ausfällt, stehen im Kreis Wesel sogenannte Notfallinformationspunkte (NIP) bereit, die im Bedarfsfall besetzt werden.
Die Anwendung zur krisensicheren Geobasisdaten-Bereitstellung (KriSiGEO) eignet sich durch eine mögliche Offline-Verfügbarkeit besonders für Aufgaben in Krisen, bei denen Strom- und Leitungsnetzausfälle vorliegen („Blackout“). Auf der Basis eines leicht bedienbaren Geoinformationssystems (QGIS) können Geodaten zur Visualisierung und Analyse eingesetzt werden. Die bereitgestellten Daten zur KriSiGEO liegen innerhalb von Nordrhein-Westfalen vollständig und außerhalb im Saum von 50 km mit eingeschränkten Inhalten vor. Stand 9/2024
Mit LiKa-Online können Auszüge aus dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS), sowie die Vermessungsrisse (ANS) über das Internet und über das Landesverwaltungsnetz (LVN) abgerufen werden. LiKa-Online eignet sich bei regelmäßigem Bedarf an Auszügen aus dem Liegenschaftskataster vor allem für die Erledigung von Arbeitsaufgaben mit Flurstücks- oder Grundstücksbezug. Der Zugang zu LiKa-Online ist kennwortgeschützt. Die Registrierung für LiKa-Online erfolgt in drei Schritten: Zunächst muss der Nutzer ein Antragsformular, das auch online abrufbar ist, ausfüllen und mit Unterschrift an die LGB senden. Nach Prüfung der Nutzungsberechtigung werden dann die Zugangsdaten mitgeteilt.
Höhenbeschränkungen, Gewichtsangaben oder Durchfahrtsverbote – hier erhalten Sie Informationen für Ihre Routenplanung mit Lastkraftwagen bis 44 Tonnen. Für Lastkraftwagen ab 7,5 Tonnen gilt ein Durchfahrtverbot durch die Innenstadt und Teile von Deutz und Mülheim. Beachten Sie für die Routenplanung, dass Sie mit Ihrem Lkw ab einem Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen nur die blau und rot eingefärbten Routen sowie Autobahnen und das übergeordnete Straßennetz nutzen dürfen. Der Anlieferverkehr (Ziel- und Quellverkehr) ist vom Durchfahrtverbot ausgenommen. Ebenso gibt es eine Ausnahmeregelung für bestimmte Fahrten vom und zum Niehler Hafen.
Zentrale Information des Stadtplans ist das Straßennetz mit Straßennamen (häufig ergänzt durch einzelne Hausnummern), die Bebauung, Grünflächen und Gewässer. Wichtige Punkte wie Verwaltungsgebäude, kulturelle Einrichtungen, Sehenswürdigkeiten etc. werden mit Hilfe bildhafter Piktogramme hervorgehoben. Ergänzt wird der Stadtplan durch die Darstellung des öffentlichen Personennahverkehrs und des Schienenverkehrs. Der Maßstabsbereich von Stadtplänen liegt meist zwischen 1:10.000 und 1:25.000. Dichte Innenstadtbereiche werden teilweise auch in größeren Maßstäben auf separaten Detailkarten gekennzeichnet.
Mit Unterstützung des Ministeriums für Verkehr NRW digitalisiert das Projekt SEVAS LKW-relevante Daten für die künftige Routenwahl der Schwerlastverkehre. Restriktionen (Gewichts-, Höhen-, Längen- und Breitenbegrenzung sowie LKW-Durchfahrtsverbote) und Vorrangrouten werden über das Web-basierte Portal SEVAS kommunal erfasst und der weiteren Wertschöpfungskette zur Verfügung gestellt. LKW-Vorrangrouten sind die Strecken, auf denen ein LKW entlangfahren kann, ohne auf Hindernisse zu stoßen, die er nicht überwinden kann. Es geht hierbei um die Erfassung eines Positivnetzes für den LKW-Verkehr ab 3,5 Tonnen. Weitere Informationen unter https://sevas.nrw.de.
Die Beförderung von besonders gefährlichen Gütern ist ab einer festgesetzten Menge – außerhalb von Autobahnen – nur auf bestimmten Straßen im Kreis Kleve zulässig (siehe § 35b der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB). In einer Allgemeinverfügung zur Bestimmung von Fahrwegen zum Zweck der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße ist für folgende Gefahrgüter der Fahrweg im Kreis Kleve bestimmt: - für entzündbare Gase der Klasse 2 nach § 35b Tabelle lfd. Nr. 2 GGVSEB und - für entzündbare flüssige Stoffe der Klasse 3 nach § 35b Tabelle lfd. Nr. 4 GGVSEB. Als Fahrweg sind die zum Positivnetz zählenden Straßen oder, wenn der Be- oder Entladeort nicht auf Strecken des Positivnetzes zu erreichen ist, der kürzeste geeignete Fahrweg zu nutzen. Um die Planung des kürzesten geeigneten Fahrweges zu erleichtern, stellt der Kreis Kleve das Geoportal Straßenverkehr Kreis Kleve mit dem Positivnetz zur Verfügung. Weiterhin sind noch die von den Kommunen im Kreis Kleve geführten Haltestellen verfügbar.
Bei der Nutzung ist zwischen der Nutzung der eigentlichen Anwendung des Geoportal - Straßenverkehr im Kreis Kleve und der Nutzung der mit Hilfe der Anwendung dargestellten Daten und Diensten zu unterscheiden. Nutzung der Anwendung: Die Nutzung der Anwendung Geoportal – Straßenverkehr im Kreis Kleve ist kostenfrei. Nutzung von Daten und Diensten: Für alle Daten und Dienste gelten die in den jeweiligen Metadaten beschriebenen Nutzungs- und Lizenzbedingungen der Datenbereitsteller.