Namen von Gebieten, Regionen, Orten, Großstädten, Vororten, Städten oder Siedlungen sowie jedes geografische oder topografische Merkmal von öffentlichem oder historischem Interesse.
Lokale, regionale und nationale Verwaltungseinheiten, die die Gebiete abgrenzen, in denen die Mitgliedstaaten Hoheitsbefugnisse haben und/oder ausüben und die durch Verwaltungsgrenzen voneinander getrennt sind.
Die Linie bezeichnet die Grenze zwischen den großräumigen Grundwasserregimen in Gelsenkirchen. Nördlich fließt das Grundwasser der Lippe zu, südlich fließt es in Richtung der Ruhr