Die Deutsche Grundkarte 1:5000 Höhenlinien (DGK5H) ist die Höhendarstellung in der DGK5. Die Fortführung der DGK5 wurde Ende 2013 eingestellt, zukünftig wird diese durch die Amtliche Basiskarte (ABK) abgelöst.
Die Deutsche Grundkarte 1:5000 (DGK5) ist eine topographische Basiskarte. Sie stellt die Erdoberfläche geometrisch unter Berücksichtigung der Eigentumsgrenzen dar. Die Fortführung wurde Ende 2013 eingestellt, zukünftig wird die DGK5 durch die Amtliche Basiskarte (ABK) abgelöst.
Aktualität der Daten:
seit 01.06.1987 , gegenwärtige Aktualität unklar
Aufgabe der 1987 gegründeten Forstgenbank ist die Sicherung der genetischen Vielfalt der Wälder (Erhaltung forstlicher Genressourcen). Grundlage für die Arbeit der Forstgenbank ist ein länderübergreifendes Konzept zur Erhaltung der genetischen Vielfalt unserer Waldbäume und -sträucher. Die genetische Vielfalt ist eine Grundvoraussetzung für die Stabilität von Waldökosystemen und damit für den wirtschaftlichen Erfolg der Forstbetriebe. Durch Waldschäden, Waldverluste durch Waldumwandlung, Bodenversauerung oder Verdrängung heimischer Vorkommen ist die Vielfalt der Wälder bedroht. Die Forstgenbank NRW hat demzufolge folgende Aufgaben: - Erfassen und Bewerten genetischer Ressourcen - Hilfe beim Erhalt genetisch wertvoller Bestände und Vorkommen - Ernte von Saatgutes auf baumschonende Weise - Bildung von Saatgutreserven für Notfälle - Bewahrung der Genressourcen bedrohter Bestände in neu begründeten Ersatzbeständen oder Saatgutlagern - Aufbau von Samenplantagen und Klonsammlungen für die Sicherung seltener Arten und bedrängter Vorkommen für Baum- und Straucharten der Wälder.
Points of Interest- Punkte von Interesse beinhalten Standorte von vielfältigen Freizeit- sowie Infrastruktureinrichtungen für die gesamte Metropole Ruhr. Die beschreibenden Inhalte werden regelmäßig aktualisiert und umfassen detaillierte Informationen zu Kontaktadressen und Ausstattungskomponenten.
Dieser Layer bildet die Grenzen der Forstbetriebsbezirke (FBB) innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen ab. Forstbetriebsbezirke sind die Reviere der Regionalforstämter von Wald und Holz NRW. Einige FBB bewirtschaften den landeseigenen Staatswald, andere betreuen vor allem private und kommunale Waldbesitzerinnen und -besitzer. Forstbetriebsbezirke werden durch eine Försterin oder einen Förster geleitet und haben folgende, allgemeine Aufgaben: Wirtschaftlich und ökologisch nachhaltige Waldbewirtschaftung Planung, Durchführung und Überwachung von Holzernte-, Waldpflege- und Bauarbeiten im Wald wie z.B. Bau und Unterhaltung von Waldwegen Forstpolizeiliche Aufsicht über das jeweilige Gebiet Prüfung, Begleitung und Abnahme förderfähiger Maßnahmen im Wald Wahrnehmung betriebswirtschaftlicher, organisatorischer und administrativer Aufgaben des FBB Kontakt zu Behörden, privaten Waldbesitzerinnen und -besitzern, politischen Instanzen, Umweltorganisationen und Verbänden etc. Öffentlichkeitsarbeit und waldpädagogische Angebote
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Aktualität der Daten:
seit 01.01.1990 , gegenwärtige Aktualität unklar
Die Verwendung von Saat- und Pflanzgut aus heimischen Herkünften ist eine Vorraussetzung zielorientierter Forstwirtschaft. Das Dezernat 41.3 unterstützt und berät Forstverwaltungen, Waldbesitzer und Baumschulen in allen diesbezüglichen Fragen: - Beratung in Saat- und Pflanzgutfragen - Auswahl von Saatgutbeständen und Dokumentation im Erntezulassungsregister - Mithilfe bei der Saatguternte und -vermarktung - Aufbau von Samenplantagen zur einfacheren Ernte hochwertigen Saatgutes Die wissenschaftlichen Grundlagen für diese Arbeiten werden aus - Herkunftsversuchen, - Nachkommenschaftsprüfungen, - Anbauversuchen und - Anzuchtversuchen gewonnen. Hieraus werden Anbauempfehlungen ausgesprochen. Desweiteren werden Qualitätskriterien für Pflanzen erarbeitet. Die Saatguternte wird durch speziell ausgebildete Zapfenpflücker sichergestellt. Die Zapfenpflücker erklimmen bis zu 50 m hohe Bäume und sammeln in Handarbeit in den Kronen die Früchte ein. Eicheln werden vom Boden aufgelesen, Bucheckern werden in speziell ausgelegten Netzen gesammelt. Die Basisdaten zum Saat- und Pflanzgut werden in diversen Registern und Tabellen stetig fortgeführt (z.B. Erntezulassungsregister, Samenplantagenverzeichnis).
In dem Datensatz werden mit dem Stichtag 01.12.2012 die Waldstandorte auf städtischen Flächen (Holzboden/Nichtholzboden) und die altersklassenweise Verteilung der Baumarten abgebildet. Weiter enthält der Datensatz Informationen zur organisatorischen Waldeinteilung (Abteilung, Unterabteilung, Bestandseinheiten) und zum forstlichen Wegenetz
Dargestellt sind die forstlichen Einrichtungen des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen, wie Regionalforstämter, Waldschulen/Waldheime, Waldinformationszentren, Bildungszentren, Nationalpark-Tore, Zentrale (mit Außenstellen), Obere Jagdbehörde, Forstgenbank.
Dargestellt werden Flurstücke mit Staatswald sowie bei jedem Flurstück das zuständige Forstamt, sowie Gemeindename, Gemarkungsname,Gemarkungsnummer, Flur- und Flurstücksnummer. Staatswald ist der landeseigene Wald in NRW. Mit einer Fläche von 118.000 ha besitzt das bevölkerungsreichste Bundesland Nordrhein-Westfalen einen vergleichsweise kleinen landeseigenen Forstbetrieb, der nur 13% der Gesamtwaldfläche einnimmt.