Points of Interest- Punkte von Interesse beinhalten Standorte von vielfältigen Freizeit- sowie Infrastruktureinrichtungen für die gesamte Metropole Ruhr. Die beschreibenden Inhalte werden regelmäßig aktualisiert und umfassen detaillierte Informationen zu Kontaktadressen und Ausstattungskomponenten.
Verfügbare Gewerbe- und Industrieflächen in der Metropole Ruhr. Gewerbliche Potenziale. Erhebung durch die Wirtschafsförderung Metropole Ruhr GmbH (wmr).
Nutzungsbedingungen für kommunale Geodaten mittels Darstellungsdiensten Nutzungsrechte: Die Darstellungsdienste können unter Einhaltung der Nutzungsbedingungen uneingeschränkt genutzt werden; die Nutzung bedarf keiner weiteren Genehmigung. Die bereitgestellten Dienste dürfen grundsätzlich mit eigenen Diensten und Diensten Anderer zusammengeführt werden. Das Nutzungsrecht umfasst nicht die dauerhafte Speicherung der über den Dienst bereitgestellten Daten zum Aufbau von Sekundärdatenbeständen und deren Weiterverwendung. Nutzungsbedingungen: Die Nutzer haben sicherzustellen, dass 1. dem Dienst sowie aus diesem abgeleitete Präsentationen der Quellenvermerk Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf (Jahr) beigegeben und erkennbar in optischem Zusammenhang eingebunden wird. 2. neue Gestaltungen oder sonstige Abwandlungen durch Kombination mit anderen Diensten mit einem Veränderungshinweis im beigegebenen Quellenvermerk versehen werden oder, sofern der Lizenzgeber dies verlangt, der beigegebene Quellenvermerk gelöscht wird. Mit der Nutzung des Dienstes gelten diese Bedingungen als anerkannt. Haftungsbeschränkung: Für die Kompatibilität des zur Verfügung gestellten Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen. Eine über gesetzliche Schadensersatzansprüche hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
Darstellung von landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten, für die die antragstellenden Betriebe je nach Stärke der Benachteiligung (EMZ) Ausgleichszulagen erhalten können. Gemeinden und Gemarkungen in benachteiligten Gebieten gemäß der VO (EU) 1305/2013, Artikel 31 und 32 und der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage) i.d.F.v. 1.6.2015. Der aktuelle Datenbestand wird jährlich abgerufen.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0" (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Land NRW“ sowie das Abrufdatum anzugeben. Für die Kompatibilität der zur Verfügung gestellten Daten oder eines Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen.
Der Gruppenlayer „Vegetationszeit im Wald“ umfasst drei Karten: die tatsächliche Vegetationszeitlänge (Anzahl Tage 10 °C), die Niederschlagssumme in der forstlichen Vegetationszeit (Mai bis Oktober) sowie die klimatische Wasserbilanz in der forstlichen Vegetationszeit (Mai bis Oktober) jeweils im Zeitraum 1981-2010 dargestellt. Die Datenbasis stammt vom Deutschen Wetterdienst. Basis der Auswertung der tatsächlichen Vegetationszeitlänge stellt der HYRAS-Datensatz des DWD der, der Tageswertdaten in einem Raster von 5 km × 5 km enthält. Grundlage zur Ermittlung der forstlich relevanten tatsächlichen Vegetationszeitlänge sind die mittleren Tageswerte der Lufttemperatur, die an den Stationen des Deutschen Wetterdienstes in Nordrhein-Westfalen gemessen werden. Die Grundlage für die Niederschlagssumme sowie die Klimatische Wasserbilanz in der forstlichen Vegetationszeit (Mai bis Oktober) liefern ebenfalls Messungen des Deutschen Wetterdienst, die unter Berücksichtigung der Geländetopographie aus ein Raster von 1 km × 1 km interpoliert wurden.
Der Gruppenlayer „Waldbrandgefahr“ enthält zwei weitere Gruppenlayer: "Anzahl der Tage mit Überschreitung der Waldbrandindexklasse 4“ mit einer Karte sowie „Änderung der Anzahl der Tage mit Überschreitung der Waldbrandindexklasse 4“ mit sechs Karten. Die Waldbrandgefahr wird anhand des kanadischen „Fire Weather Index“ erfasst. Die erste Karte gibt die Tage mit Überschreitung der Waldbrandindexklasse 4 im Zeitraum 1961-1990 an. Die weiteren sechs Karten geben die modellierte Änderung der Anzahl der Tage mit Überschreiten der Waldbrandindexklasse 4 im Zeitraum 2021-2050 sowie 2071-2100, jeweils bezogen auf den Referenzzeitraum 1961-1990 wieder. Die Datengrundlagen stammen vom Deutschen Wetterdienst und gehen auf Klimamodellsimulationen eines Ensembles aus 19 Klimamodellen für das Szenario SRES-A1B zurück. Sie werden jeweils für das 15., 50., und 85. Perzentil des Modellensembles angegeben.
Der Dienst stellt den Datenbestand im Rahmen der EU-Förderung/Direktzahlungen, die innerhalb des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen liegen, dar. Die Daten sind in folgende Themengebiete gegliedert: Feldblöcke, (historische) beantragte und als förderfähig festgestellte Landschaftselemente und Teilschläge, benachteiligte Gebiete, Wassererosionsgefährdete Gebiete, Winderosionsgefährdete Gebiete, Dauergrünland, Umweltsensibles Dauergrünland, Ausnahme des Umbruchverbots für Zwischenfrüchte im Rheinland, Landschaftselemente, ökologische Vorrangflächen, Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen in NRW + TopUp, Zwischenfrucht.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Land NRW“ sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Haftungsbeschränkung - Für die Kompatibilität der zur Verfügung gestellten Daten oder eines Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen.
Zonale Bodenrichtwerte ohne Angabe der weiteren beschreibenden Merkmale des Bodenrichtwertgrundstücks, Stichtag 01.01.2026 - Rheinland-Pfalz:Zonale Bodenrichtwerte ohne Angabe der weiteren beschreibenden Merkmale des Bodenrichtwertgrundstücks, Stichtag 01.01.2026 - Rheinland-Pfalz