Darstellung von Verkehrsthemen im Kreisgebiet Heinsberg. Der Kartendienst beinhaltet: klassifiziertes Straßennetz, Verkehrsentwicklungsplan und durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV), bestehende und geplante Radwege sowie -routen mit Knotenpunkten, Linien des öffentlichen Personennahverkehrs mit Haltestellen und Bahnhöfen.
Vereinfachte Darstellung des kartierten Schienenetzes mit informativen Angaben zum Verkehrsaufkommen der Runde 4 der Umgebungslärmkartierung sowie der erweiterten Kartierung
Der Darstellungsdienst präsentiert Informationen zu Verkehrsnetzen im Freistaat Sachsen. Er stellt die Verbindungen und die zugehörigen Infrastruktureinrichtungen des Straßen-, Schienen-, Wasser- und Luftverkehrs sowie die Seilbahnen dar. Der Dienst umfasst keine Verbindungen innerhalb und zwischen den verschiedenen Netzen.
Dieser Dienst ist kostenfrei und kann gemäß den Nutzungsbestimmungen von Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) unter Angabe der Quelle: "Geodaten Sachsen" genutzt werden.
Der Datensatz beinhaltet Informationen zu Verkehrsnetzen im Freistaat Sachsen. Er bildet die Verbindungen und die zugehörigen Infrastruktureinrichtungen des Straßen-, Schienen-, Wasser- und Luftverkehrs sowie die Seilbahnen ab. Der Datensatz umfasst keine Verbindungen innerhalb und zwischen den verschiedenen Netzen.
Dieser Datensatz ist kostenfrei und kann gemäß den Nutzungsbestimmungen von Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) unter Angabe der Quelle: "Geodaten Sachsen" genutzt werden.
INSPIRE Datensatz der Verkehrsnetze aus ALKIS. Verkehrsnetze und zugehörige Infrastruktureinrichtungen für Straßen-, Schienen- und Luftverkehr sowie Schifffahrt. Umfasst auch die Verbindungen zwischen den verschiedenen Netzen. Umfasst auch das transeuropäische Verkehrsnetz im Sinne der Entscheidung Nr. 1692/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 1996 über gemeinschaftliche Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes (1) und künftiger Überarbeitungen dieser Entscheidung.
Geobasisinformationen werden auf Antrag übermittelt, soweit nicht eine Rechtsvorschrift eine Übermittlung oder Veröffentlichung von Amts wegen vorschreibt. Angaben zu den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten dürfen übermittelt werden, wenn der Empfänger ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen darlegt. Der Darlegung eines berechtigten Interesses bedarf es nicht zur Übermittlung an öffentliche Stellen. Der Empfänger hat den Zweck der Verwendung der Geobasisinformationen der Vermessungsbehörde auf Verlangen anzuzeigen. Er darf die Geobasisinformationen insbesondere nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt worden sind.
Dieser Dienst enthält Verkehrszählwerte und berechnete Werte des DTV. Die Daten zeigen die jeweilige Belastung der Straßen unterschiedlicher Verkehrsmittel(gruppen) zu unterschiedlichen Zeitintervallen.
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