BORIS-NRW ist das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte über den Immobilienmarkt in Nordrhein-Westfalen. Ein Bodenrichtwert ist ein vorwiegend aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter für ein Gebiet mit im wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen wie z.B. Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung sowie Zuschnitt; er ist bezogen auf ein baureifes Grundstück, dessen Eigenschaften für das Gebiet typisch sind (so genanntes Richtwertgrundstück). Bodenrichtwerte beziehen sich grundsätzlich auf unbebaute Grundstücke. Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert. Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie z.B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.
Aktualität der Daten:
seit 01.01.1984 , gegenwärtige Aktualität unklar
Die Standortkarte dient als Grundlage für forstbetriebliche und forstbehördliche Planungen, für Maßnahmen des Waldschutzes und waldökologische Planungen des Naturschutzes. Mit der forstlichen Standortkartierung werden die Erhebungsmerkmale Lage, Klima, Boden und Vegetation erfasst und die Zusammenhänge zwischen Waldwachstum und Standortmerkmalen beschrieben. In die Charakterisierung von Standorttypen fließen ebenso ertragskundliche, forstgeschichtliche, immissionsökologische und waldbauliche Gesichtspunkte ein. Das Ergebnis ist ein nach Öko-Serien geordnetes System von Standorttypen. Sie werden in einer kolorierten Standorttypenkarte im Maßstab 1:10000 dargestellt und in einem Erläuterungsband beschrieben. Das Verfahren wird seit 1984 TK25-blattweise durchgeführt. Die Forst-Bodenkarte wird vom GLA als Grundlage erstellt - anders als bei der Standortkartierung anderer Bundesländer. Es ist beabsichtigt, die Standortkarten auch in einem waldökologischen Informationssystem abzulegen.
Das Amtliche Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) ist Teil des Geobasisinformationssystems der nordrhein-westfälischen Vermessungsverwaltung und Nachfolgesystem der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) und des Automatisierten Liegenschaftsbuches (ALB). ALKIS Produkte liefern neben dem amtlichen Raumbezug auch den amtlichen Grundstücksbezug im Sinne der Grundbuchordnung. Darüber hinaus gibt ALKIS flächendeckend Auskunft über Flurstücke, Gebäude, Eigentümer, Nutzung und Topographie. Alle katastertechnischen relevanten Sachverhalte und Rechtszustände werden in ALKIS objektorientiert abgebildet. Zudem erhalten alle Objekte ein Lebenszeitintervall. Untergegangene Objekte werden lediglich historisch und weiterhin in der Datenbank geführt, so dass beliebige, zurückliegende Situationen rekonstruiert werden können. ALKIS ermöglicht eine redundanzfreie, maßstabsunabhängige und blattschnittfreie Haltung der Daten des Liegenschaftskatasters.
Das Amtliche Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) ist Teil des Geobasisinformationssystems der nordrhein-westfälischen Vermessungsver-waltung und Nachfolgesystem der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) und des Automatisierten Liegenschaftsbuches (ALB). ALKIS Produkte liefern neben dem amtlichen Raumbezug auch den amtlichen Grundstücksbezug im Sinne der Grundbuchordnung. Darüber hinaus gibt ALKIS flächendeckend Auskunft über Flurstücke, Gebäude, Eigentümer, Nutzung und Topographie. Alle katastertechnischen relevanten Sachverhalte und Rechtszustände werden in ALKIS objektorientiert abgebildet. Zudem erhalten alle Objekte ein Le-benszeitintervall. Untergegangene Objekte werden lediglich historisch und weiterhin in der Datenbank geführt, so dass beliebige, zurückliegende Situationen rekonstruiert werden können. ALKIS ermöglicht eine redundanzfreie, maßstabsunabhängige und blattschnittfreie Haltung der Daten des Liegenschaftskatasters.
Die Digitale Topographische Karte 1:25 000 (ATKIS®DTK25) ist das aus dem ATKIS® Basis-DLM und einem korrespondierenden DGM rechnergestützt in ATKIS®-Kartengrafik abgeleitete und im Rasterformat nach bundeseinheitlichen Standards erzeugte Vertriebsprodukt. Die ATKIS® DTK25 enthält die wesentlichen Objekte der Erdoberfläche wie Siedlungen, Verkehrsnetze, Vegetation, Gewässer und Geländeformen sowie Grenzen politischer und administrativer Einheiten. Seit 2018 sind generalisierte Einzelgebäude aus dem Amtlichen Liegenschaftskataster Informationssystem ALKIS® enthalten. Rasterdaten als Einzel- und Farbsummenlayer nach AdV-Standard, festgelegt im Technischen Regelwerk für den Austausch von Digitalen Topographischen Karten. DTK25-V ohne generalisierte Einzelgebäude: flächendeckend landesweit DTK25 mit generalisierten Einzelgebäuden: flächendeckend landesweit ab 2019
Aktualität der Daten:
seit 01.10.2025 , gegenwärtig aktuell
Im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS®) werden alle Daten des Liegenschaftskatasters zusammengeführt. Es enthält die Daten der ehemals getrennten Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK), des Automatisierten Liegenschaftsbuches (ALB) und des Grenznachweises. ALKIS® beinhaltet ein bundeseinheitliches, objektbasiertes Datenmodell indem die raumbezogenen (Karten-) und nicht raumbezogenen (Buch-) Daten systematisch verbunden und redundanzfrei gepflegt werden. Die Datenhaltung erfolgt mit Metadaten und Historienführung. Dem Nutzer steht ein bundeseinheitlich festgelegter ALKIS-Grunddatenbestand zur Verfügung. Dazu gehören: Flurstücke/Lage/Punkte, Tatsächliche Nutzung, Gebäude, Bauwerke/Einrichtungen/sonstige Anlagen, Bodenschätzung, Gesetzliche Festlegungen/Gebietseinheiten/Kataloge, Relief, Nutzerprofile, Migration und Eigentümer Angaben. Die Daten werden über die einheitliche Normbasierte Austauschschnittstelle (NAS) in einem Nutzerbezogenem Bestandsdatenaktualisierungsverfahren (NBA-Verfahren) abgegeben.
Die Geobasisinformationen des ALKIS sind gebührenpflichtig und urheberrechtlich geschützt. Unbefugte Verbreitung und Vervielfältigung verstoßen gegen das Urheberrecht.
Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Mit der Novelle des Landschaftsgesetzes im Jahr 2007 wurde auch in Nordrhein-Westfalen der gesetzliche Schutz von Alleen eingeführt (Landschaftsgesetz NRW, § 47a, Schutz der Alleen). Demnach führt das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrgein-Westfalen (LANUK) ein landesweites Kataster der gesetzlich geschützten Alleen. Bei den gesetzlich geschützten Alleen handelt es sich nach Absatz 1 des Gesetzes um Alleen, die an öffentlichen oder privaten Verkehrsflächen und Wirtschaftswegen stehen. Beim Alleenkataster handelt sich um die zurzeit im Aufbau befindliche Datensammlung der gesetzlich geschützten Alleen in Nordrhein-Westfalen. Die Informationen zu den hier erfassten Alleen wurden aus verschiedensten Datenquellen zusammengetragen und in einem geografischen Informationssystem vereinheitlicht dargestellt. Alle Alleen werden graphisch verortet und über Sachinformationen, wie etwa Länge, Pflanzzeitraum, Baumartenzusammensetzung oder Schutzstatus beschrieben.
Die Daten zum Thema Verwaltungseinheiten der INSPIRE-Richtlinie werden aus dem niedersächsischen Basis-DLM Datenbestand des amtlichen Topographisch-Kartographischen Informationssystems (ATKIS®) generiert.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)“ bzw. „cc-by/4.0” (http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „LGLN“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: LGLN (2024) Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)
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Die Daten zum Thema Geografische Bezeichnungen der INSPIRE-Richtlinie werden aus dem niedersächsischen Basis-DLM Datenbestand des amtlichen Topographisch-Kartographischen Informationssystems (ATKIS®) generiert.
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