Der Datensatz enthält die Standorte der Lernorte /Geschichte und Heimat, Kunst und Kultur Musik, Theater, Natur und Umwelt, Wissenschaft und Technik, Übergreifend, Bibliotheken, Stadtbibliothek, Musikschule) im Rhein-Kreis Neuss.
Der Teildatensatz aus den Points of Interest (POI) der Stadt Krefeld enthält das Thema Sehenswürdigkeiten. Es sind Objekte aus den Bereichen Architektur, Natur und Technik vorhanden. Attribute sind unter anderen Name, POI-Kategorien, Postleitzahl, Gemeindename und -nummer, Straße/Hausnummer, Internet-URL und Bemerkung (Zusatzinformation, soweit vorhanden).
Der Datensatz enthält die sind die Standortplanungen der sogenannten Tower Companies für den Kreis Kleve. Die Darstellung enthält nur Neubaustandorte. Erweiterungen bestehender Standorte um neue Techniken sind in den Daten enthalten. Im Rahmen der Mobilfunkkoordination erhebt der Kreis Kleve Daten, die im Zusammenhang mit dem Mobilfunkausbau als Information zum laufenden Fortschritt und zur Abstimmung von neuen Ausbauplanungen dient. Die Daten sind nur für den internen Gebrauch in der Verwaltung freigegeben.
Der Datensatz enthält die Standortplanungen der sogenannten Tower Companies für den Kreis Wesel. Die Daten sind aus den Anschreiben zur kommunalen Abstimmung zusammengestellt. Auch Erweiterungen bestehender Standorte um neue Techniken sind in den Daten enthalten. Im Rahmen der Mobilfunkkoordination erhebt der Kreis Wesel Daten, die im Zusammenhang mit dem Mobilfunkausbau als Information zum laufenden Fortschritt und zur Abstimmung von neuen Ausbauplanungen dient. Die Daten sind nur für den internen Gebrauch in der Verwaltung freigegeben.
Siehe Umweltrechtsdatenbanken (URDB) des UBA, sie bestehen aus vier Teildatenbanken: Deutsches Umweltrecht (URBL) EU - Umweltrecht (UREG) Umweltvölkerrecht (URVO) Rechtsprechung zum Umweltschutz (URRS) Es erfolgt eine Auswertung aller Amts-, Gesetz- und Verordnungsblätter des Bundes und aller Bundesländer. Kann von jedermann unter folgenden Hosts kostenpflichtig genutzt werden: FIZ Technik: www.fiz-technik.de GBI: www.gbi.de GENIOS: www.genios.de JURIS: www.juris.de STN: www.fiz-karlsruhe.de The Dialog Corporation: www.dialog.com
Den Kundinnen und Kunden, Schenkenden und Beschenkten der Gutscheinkarte „Hammer Karte“ bietet sich ein breites Angebot an Akzeptanzstellen. Ob Kleidung, Wohn-Accessoires, Technik, Bücher, Essen und Trinken und und und: Der Gutscheininhaber findet sicher das passende Geschäft für seine Wünsche! Mit der Umstellung auf die Digitale Hammer Karte benötigen die Akzeptanzstellen Lesegeräte. Leider sind diese Geräte nicht sofort verfügbar. Die Akzeptanzstellen, die schon jetzt die Digitale Hammer Karte einlesen können, sind in den Übersichten gekennzeichnet. Diejenigen Betriebe, die bereits in der Vorbereitung sind, erkennen Sie an dem Hinweis „in Vorbereitung“. Die Übersicht der Akzeptanzstellen wird laufend aktualisiert. Die Hammer Karte ist im gesamten Stadtgebiet Hamms erhältlich. Beim Verkauf der Hammer Karte fallen keine Aufschläge oder Gebühren an.
Das Heft Nr. 8 aus der Serie „scriptumonline - Geowissenschaftliche Arbeitsergebnisse aus Nordrhein-Westfalen“ behandelt die GIS-gestützte Analyse bergbaubedingter Kleinformen auf Grundlage von LiDAR-Daten. Dreidimensionale LiDAR-Punktdaten sind durch ihre hohe Auflösung hervorragend für die digitale Analyse und Kartierung von geomorphologischen Kleinformen geeignet. Die große Genauigkeit der daraus abgeleiteten digitalen Geländemodelle (DGM) erlaubt das Visualisieren und Detektieren verschiedenster natürlicher und anthropogener Reliefformen, wie zum Beispiel Pingen, Tagesbrüche, Kleinsthalden, Bachläufe, Feld- und Waldwege. Unterschiedliche geomorphologische Strukturen und Formen können mithilfe von computergestützten Geoverarbeitungs- und Analyseverfahren, mathematischen sowie statistischen Techniken und Methoden räumlich abgegrenzt werden. [2019. 48 S., 36 Abb., 8 Tab., ISSN 2510-1331]
Es handelt sich um Flächen, bei denen nach § 78b WHG ein signifikantes Hochwasserrisiko ermittelt wurde und die bei einem Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit [HQextrem] über das festgesetzte bzw. vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet hinaus überschwemmt werden können. Der Stand der verwendeten Grundlagen ist der Attributtabelle zu entnehmen. Die Lage und Rechtsverbindlichkeit ergeben sich aus den Angaben für Risikogebiete des HQextrem aus dem 2. Zyklus (2019) der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) sowie den aktuellen Angaben für festgesetzte Überschwemmungsgebiete und vorläufige Sicherungen.§ 78b WHG Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten (Fassung gemäß Änderung durch Hochwasserschutzgesetz II)(1) Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten sind Gebiete, für die nach § 74 Absatz 2 Gefahrenkarten zu erstellen sind und die nicht nach § 76 Absatz 2 oder Absatz 3 als Überschwemmungsgebiete festgesetzt sind oder vorläufig gesichert sind; dies gilt nicht für Gebiete, die überwiegend von den Gezeiten beeinflusst sind, soweit durch Landesrecht nichts anderes bestimmt ist. Für Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten gilt Folgendes:1. bei der Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich sowie bei der Aufstellung, Änderung oder Ergänzung von Bauleitplänen für nach § 30 Absatz 1 und 2 oder nach § 34 des Baugesetzbuches zu beurteilende Gebiete sind insbesondere der Schutz von Leben und Gesundheit und die Vermeidung erheblicher Sachschäden in der Abwägung nach § 1 Absatz 7 des Baugesetzbuches zu berücksichtigen; dies gilt für Satzungen nach § 34 Absatz 4 und § 35 Absatz 6 des Baugesetzbuches entsprechend;2. außerhalb der von Nummer 1 erfassten Gebiete sollen bauliche Anlagen nur in einer dem jeweiligen Hochwasserrisiko angepassten Bauweise nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet oder wesentlich erweitert werden, soweit eine solche Bauweise nach Art und Funktion der Anlage technisch möglich ist; bei den Anforderungen an die Bauweise sollen auch die Lage des betroffenen Grundstücks und die Höhe des möglichen Schadens angemessen berücksichtigt werden.(2) Weitergehende Rechtsvorschriften der Länder bleiben unberührt.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Gebiete mit naturbedingten Risiken“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Der Satellitenpositionierungsdienst der deutschen Landesvermessung SAPOS® ist ein Gemeinschaftsprodukt der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Lander der Bundesrepublik Deutschland (AdV). SAPOS® stellt aktuelle Raumbezuge fur jedermann mit moderner Technik bereit. Dies ist als infrastrukturelle Grundversorgung ein Teil des gesetzlichen Auftrags der deutschen Landesvermessung. SAPOS® bedient sich des NAVSTAR - GPS ( Navigation System with Timing and Ranging - Global Positioning System), eines ursprunglich zu militarischen Zwecken eingerichteten Satellitennavigationssystems. Der Systembetreiber ist das amerikanische Verteidigungsministerium.Fur zivile GPS - Anwender mit nur einem GPS-Empfanger sind Positionierungsgenauigkeiten von 10 - 20 Metern moglich. Hohere Genauigkeiten erreicht man nur durch relative GPS - Verfahren ( DGPS - Differential GPS ). Bisher musste der Nutzer dazu mit mindestens zwei Empfangern arbeiten, wobei einer davon als temporare Referenzstation auf einem bekannten Punkt betrieben wurde.SAPOS® hat einen permanent betriebenen, multifunktionalen DGPS - Dienst eingerichtet. Dieser ist mit uber 250 Stationen deutschlandweit verfugbar.SAPOS® basiert auf einem Netz flachenhaft verteilter GPS - Referenzstationen, die dem Nutzer die Moglichkeit zur Anwendung relativer GPS - Verfahren mit nur einem Empfanger bieten. Dadurch kann er seine GPS - Positionierungsaufgaben mit hoher Effizienz und minimalem Investitionsaufwand erledigen. Zur Gewährleistung einer effektiven und sicheren Nutzung sowie zur Anpassung an den jeweiligen technischen Fortschritt ist SAPOS® in Thuringen so aufgebaut, dass es bei einer zentralen Steuerung, Überwachung, Benutzerverwaltung und Benutzerabrechnung zentral und dezentral genutzt und entsprechend den jeweiligen Anforderungen stufenweise ausgebaut werden kann.SAPOS® umfasst 3 Servicebereiche
Es handelt sich um Flächen, bei denen nach § 78b WHG ein signifikantes Hochwasserrisiko ermittelt wurde und die bei einem Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit [HQextrem] über das festgesetzte bzw. vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet hinaus überschwemmt werden können. Der Stand der verwendeten Grundlagen ist der Attributtabelle zu entnehmen. Die Lage und Rechtsverbindlichkeit ergeben sich aus den Angaben für Risikogebiete des HQextrem aus dem 2. Zyklus (2019) der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) sowie den aktuellen Angaben für festgesetzte Überschwemmungsgebiete und vorläufige Sicherungen.§ 78b WHG Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten (Fassung gemäß Änderung durch Hochwasserschutzgesetz II)(1) Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten sind Gebiete, für die nach § 74 Absatz 2 Gefahrenkarten zu erstellen sind und die nicht nach § 76 Absatz 2 oder Absatz 3 als Überschwemmungsgebiete festgesetzt sind oder vorläufig gesichert sind; dies gilt nicht für Gebiete, die überwiegend von den Gezeiten beeinflusst sind, soweit durch Landesrecht nichts anderes bestimmt ist. Für Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten gilt Folgendes:1. bei der Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich sowie bei der Aufstellung, Änderung oder Ergänzung von Bauleitplänen für nach § 30 Absatz 1 und 2 oder nach § 34 des Baugesetzbuches zu beurteilende Gebiete sind insbesondere der Schutz von Leben und Gesundheit und die Vermeidung erheblicher Sachschäden in der Abwägung nach § 1 Absatz 7 des Baugesetzbuches zu berücksichtigen; dies gilt für Satzungen nach § 34 Absatz 4 und § 35 Absatz 6 des Baugesetzbuches entsprechend;2. außerhalb der von Nummer 1 erfassten Gebiete sollen bauliche Anlagen nur in einer dem jeweiligen Hochwasserrisiko angepassten Bauweise nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet oder wesentlich erweitert werden, soweit eine solche Bauweise nach Art und Funktion der Anlage technisch möglich ist; bei den Anforderungen an die Bauweise sollen auch die Lage des betroffenen Grundstücks und die Höhe des möglichen Schadens angemessen berücksichtigt werden.(2) Weitergehende Rechtsvorschriften der Länder bleiben unberührt.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Gebiete mit naturbedingten Risiken“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.