Die Digitalen Orthophotos mit einem nahen Infrarotkanal (DOP-CIR) und einer Bodenauflösung von10 cm sind ein ATKIS®-Produkt und geben als georeferenzierte, falschfarbige photographische Abbilder einen Teil der Erdoberfläche wieder. Die Orthophotos bestehen als CIR Ausgabe aus einem 3-Kanal-Colorinfrarotbild (Falschfarben-Infrarot; NIR-Rot-Grün). Der Kanal des nahen Infrarots hat gegenüber den RGB-Kanälen den Vorteil, dass Bereiche mit Vegetation in Rottönen hervortreten, da der Pflanzenfarbstoff Chlorophyll das nahe Infrarot besonders stark reflektiert. Die Abgrenzung zu vegetationsfreien Flächen wie versiegelten Böden, Böden ohne Bewuchs oder Gewässern in Blautönen ist sehr deutlich. Bildflugtage 2025: Bremen: 06.03./07.03./08.03 2025 Bremerhaven: 07.03.2025
Aus Luftbildern werden Informationen über Veränderungen der Erdoberfläche erfasst, um sie in topografische Karten und Geografische Informationssysteme einzuarbeiten. Für den Bildflug wird das zu befliegende Gebiet in Flugstreifen eingeteilt, die in der Regel in Ost-West-Richtung so beflogen werden, dass sich zwei aufeinanderfolgende Bilder um ca. 60 % und Bilder benachbarter Flugstreifen um ca. 30 % überdecken. In den Überdeckungsbereichen ist eine stereoskopische Betrachtung bzw. eine dreidimensionale Auswertung möglich. Mehr als 400.000 Aufnahmen haben sich so seit den 50er Jahren im Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation angesammelt. Es handelt sich dabei überwiegend um Senkrechtaufnahmen auf Schwarzweiß-Film im Format 23 × 23 . Seit dem Jahr 2001 werden alle Luftbildaufnahmen in Farbe und seit 2008 digital hergestellt. Von den Luftbildoriginalen sind Reproduktionen erhältlich, die inzwischen ausschließlich mittels digitaler Verarbeitung erzeugt und als Plot ausgegeben werden. Zusätzlich liegen dem LVermGeo auch nachfolgende Luftbilder vor: Luftbildpläne im Maßstab 1:25 000 aus den Jahren 1933 - 1938 Luftaufnahmen der Alliierten aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges in den Maßstäben 1:8 000 - 1:38 000, die wertvolle Hinweise bei der Suche nach Blindgängern nicht detonierter Fliegerbomben liefern. Luftbilder ab dem Jahr 1951 in den Maßstäben 1:4 000 - 1:38 000
Überall dort, wo präzise Höhenangaben gefragt sind, werden Höhenfestpunkte seit je her für vermessungstechnische Aufgaben und Lösungen im Rahmen der Bauvermessung, Landkartenherstellung und Landesvermessung genutzt. Die Höhenfestpunkte dienen in Ihrer Gesamtheit der physikalischen Realisierung des Höhenfestpunktfeldes und damit der Höhenkomponente des geodätischen Raumbezugs im Sinne von § 2 Absatz 2 des Hamburgischen Gesetzes über das Vermessungswesen (HmbVermG) vom 20.04.2005 (HmbGVBl. 2005, S.135). auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH). Die Höhenwerte werden im amtlichen Höhenbezugssystem des Deutschen Haupthöhennetzes als Normalhöhen in "Meter über Normal-Höhennull" (NHN) angegeben. Das zugehörige Koordinatenreferenzsystem (CRS) ist seit dem 01.12.2016 das DE_DHHN_16_NH, dessen Höhenhorizont um 14-17 Millimeter niedriger liegt, als die bis 30.11.2016 gültigen Werte des CRS DE_DHHN_92 aus dem Jahre 1992. Das Höhenfestpunktfeld der FHH besteht aus hierarchisch gegliederten Höhennetzen der I. bis IV. Ordnung. Während die ersten drei Ordnungen der Sicherung des Höhenbezugs dienen, ist die IV. Ordnung, das Gebrauchshöhennetz (Höhenpunkte (Gebrauchshöhen)), als letzte Verdichtungsstufe mit rund 2.600 Höhenfestpunkten die Grundlage für alle Vermessungen mit amtlichem Höhenbezug. Die Höhenfestpunkte werden durch den Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung über geometrische Nivellements und in einem bedarfsgerechten Punktabstand zueinander bestimmt. Die letzte flächenhafte Überprüfung bzw. Neubestimmung der Höhenwerte fand 2010 statt. Bei Bedarf finden einzelne Nachmessung statt. Die Höhenangabe erfolgt auf Millimeter. Als dauerhafte Vermarkungen dienen überwiegend Metallbolzen an Häuserfassaden oder Brückenfundamenten. In Randgebieten mit wenig Bebauung können z. B. auch in den Boden eingebrachte Granit- oder Betonsteine die Grundlage für Vermarkungen bilden. Die Vermarkungen von Punkten des Höhenfestpunktfeldes sind Vermessungsmarken im Sinne von § 7 des HambVermG. Sie dürfen nur von Vermessungsstellen (das sind der Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung sowie die in Hamburg zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure) eingebracht, verändert, wiederhergestellt oder beseitigt werden. Sie dürfen nicht in ihrer Erkennbarkeit und Verwendbarkeit beeinträchtigt werden. Wer Maßnahmen treffen will, durch die Vermessungsmarken, insbesondere deren fester Stand, Erkennbarkeit oder Verwendbarkeit, gefährdet werden können, hat dies rechtzeitig der zuständigen Behörde mitzuteilen. Sind Vermessungsmarken zu verlegen, hat der Verursacher die Kosten hierfür zu tragen. Die Informationen zu den Höhenfestpunkten des Gebrauchshöhennetzes können als „Einzelnachweis Höhenfestpunkt“ unter www.geoportal-hamburg.de (Suchbegriff „Höhenfestpunkte“) von jedermann kostenfrei abgerufen werden. Im Einzelfall kann es vorkommen, dass Höhenfestpunkte örtlich nicht mehr vorhanden oder die „Einzelnachweise Höhenfestpunkt“ nicht mehr aktuell sind. In diesen Fällen wird um Rückmeldung an den genannten Ansprechpartner gebeten. Der LGV haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass die dargestellten Inhalte insbesondere Höhenangaben nicht aktuell sind.
Dieser Datensatz umfasst die Flurstücke im Eigentum des Bundes sowie im Eigentum des Landes NRW im Bereich des Kreis Kleve, Kreis Viersen, Kreis Wesel sowie der Stadt Krefeld. Abgeleitet werden die Informationen aus dem ALKIS Datenbestand mit einer 1/2 jährlichen Aktualität. Die Informationen sind nicht öffentlich verfügbar!
Aktualität der Daten:
seit 05.06.1980 , gegenwärtige Aktualität unklar
Der Landeserdbebendienst des Geologischen Dienstes NRW wertet Erdbeben anhand der seismologischen Registrierungen seines Stationsnetzes aus. Bei Erdbeben außerhalb von Nordrhein-Westfalen können die Ergebnisse geringfügig von den Angaben anderer Landeserdbebendienste abweichen. Verfügbare Kartenthemen: räumliche Verteilung, Magnitude, Herdtiefe und Zeitpunkt der seit 1980 registrierten Erdbeben in Nordrhein-Westfalen und Umgebung.
Dieser Datensatz enthält das systematische Raster (Koordinatengitter) mit der Kachelgröße 500m x 500m für den Bereich der Kreise Kleve, Viersen und Wesel, sowie für die Stadt Krefeld. Das Bezugssystem (Koordinatensystem) dieses Gitters ist ETRS89/UTM. Die Gitternetzlinien stellen zu Übersichtszwecken glatte Koordinatenwerte dar. Die senkrechten Linien stellen die Ostwerte und die waagerechten Linien die Nordwerte der Koordinaten dar. Die Koordinaten der unteren linken Ecke jedes Gitters (Kachel) ergeben immer die Bezeichnung des Gitters (der Kachel).
Dieser Datensatz enthält das Raster der Digitalen Topographischen Karte 1:50.000 (DTK50) für den Bereich der Kreise Kleve, Viersen und Wesel, sowie für die Stadt Krefeld. Dieses systematische Raster hat eine Kachelgröße von 8km x 8km. Das Bezugssystem (Koordinatensystem) dieses Gitters ist ETRS89/UTM. Die Gitternetzlinien stellen zu Übersichtszwecken glatte Koordinatenwerte dar. Die senkrechten Linien stellen die Ostwerte und die waagerechten Linien die Nordwerte der Koordinaten dar.
Dieser Datensatz enthält das systematische Raster (Kilometerquadrate) mit der Kachelgröße 1km x 1km für den Bereich der Kreise Kleve, Viersen und Wesel, sowie für die Stadt Krefeld. Das Bezugssystem (Koordinatensystem) dieses Gitters ist das Gauß-Krüger-System. Die Gitternetzlinien stellen zu Übersichtszwecken glatte Koordinatenwerte dar. Die senkrechten Linien stellen die Rechtswerte und die waagerechten Linien die Hochwerte der Koordinaten dar. Mit Hilfe dieses Gitters lassen sich in einer Karte Koordinaten abgreifen. Die Koordinaten der unteren linken Ecke jedes Gitters (Kachel) ergeben immer die Bezeichnung des Gitters.