In dem Layer „Privilegierte Flächen Autobahn Kreis Kleve“ werden die privilegierten Flächen für Freiflächenphotovoltaikanlagen angezeigt. Es handelt sich dabei um „Privilegierte Flächen nach § 35 Abs. Satz 8b BauGB“ welche entlang von Autobahnen für die eine Privilegierung nach diesem Paragraphen zulässig ist. Mit einem Klick auf die Fläche können nähere Angaben zum Gebiet an dem Standort angezeigt werden. Die Daten stammen vom Energieatlas des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen.
In dem Layer „Privilegierte Flächen Autobahn Kreis Kleve“ werden die privilegierten Flächen für Freiflächenphotovoltaikanlagen angezeigt. Es handelt sich dabei um „Privilegierte Flächen nach § 35 Abs. Satz 8b BauGB“ welche entlang von zweigleisigen Schienenwegen für die eine Privilegierung nach diesem Paragraphen zulässig ist. Mit einem Klick auf die Fläche können nähere Angaben zum Gebiet an dem Standort angezeigt werden. Die Daten stammen vom Energieatlas des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen.
Der Punktdatensatz Glaubenseinrichtungen enthält für die Stadt Krefeld - christliche Kirchen - Moscheen und muslimische Gebetshäuser - Synagoge - (Autobahn-)Kapelle - Friedhöfe - sonstige Glaubenseinrichtungen: Kirchenverwaltung, Versammlungsorte und Tempel weiterer religiöser Gruppen Attribute sind unter anderen Name, POI-Kategorien, Postleitzahl, Gemeindename und -nummer, Straße/Hausnummer, Internet-URL und Bemerkung (zum Beispiel Zugehörigkeit zu Gemeinden, weitere Bezeichnungen der Glaubensgemeinschaften oder Gotteshäuser, Friedhofsbetreiber).
Dieser Datensatz enthält straßenverkehrsrechtlich genehmigte Baumaßnahmen mit Auswirkungen auf das öffentliche Straßenland im Stadtgebiet. Autobahnen und überörtliche Verbindungen sind nicht erfasst, da diese nicht in der Gebietshoheit der Stadt Köln liegen. Die Baustellen werden hier als Punkt auf der Karte dargestellt, die tatsächliche Inanspruchnahme umfasst allerdings anliegende Strecken und Flächen, die sich im Genehmigungszeitraum ändern können. Dem Bauunternehmen ist oftmals freigestellt innerhalb des Genehmigungszeitraumes in unterschiedlichen Bauphasen die Arbeiten auszuführen. Insofern ist der hier dargestellte Genehmigungszeitraum auch nicht zwingend der Ausführungszeitraum.
Die Beförderung von besonders gefährlichen Gütern ist ab einer festgesetzten Menge – außerhalb von Autobahnen – nur auf bestimmten Straßen im Kreis Viersen zulässig (siehe § 35b der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB). Als Fahrweg sind die zum Positivnetz zählenden Straßen oder, wenn der Be- oder Entladeort nicht auf Strecken des Positivnetzes zu erreichen ist, der kürzeste geeignete Fahrweg zu nutzen. Die Klassifizierung erfolgt nach vorliegender Straßenklassifizierung. Das sind im einzelnen Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen. Rechtlich bindend ist die Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach § 35 a Abs. 3 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) im Bereich des Kreises Viersen, die Darstellung dient zur Visualisierung. Die Strecken werden jährlich aktualisiert.
Die Beförderung von besonders gefährlichen Gütern ist ab einer festgesetzten Menge – außerhalb von Autobahnen – nur auf bestimmten Straßen im Kreis Kleve zulässig (siehe § 35b der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB). In einer Allgemeinverfügung zur Bestimmung von Fahrwegen zum Zweck der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße ist für folgende Gefahrgüter der Fahrweg im Kreis Kleve bestimmt: - für entzündbare Gase der Klasse 2 nach § 35b Tabelle lfd. Nr. 2 GGVSEB und - für entzündbare flüssige Stoffe der Klasse 3 nach § 35b Tabelle lfd. Nr. 4 GGVSEB. Als Fahrweg sind die zum Positivnetz zählenden Straßen oder, wenn der Be- oder Entladeort nicht auf Strecken des Positivnetzes zu erreichen ist, der kürzeste geeignete Fahrweg zu nutzen. Die Klassifizierung erfolgt nach vorliegender Straßenklassifizierung. Das sind im einzelnen Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen.
Die Topographische Übersichtskarte 1:250.000 bildet das gesamte Landesgebiet ab und liegt im Maßstab 1:250.000 vor. Der Karteninhalt besteht aus hervorgehobenem Verkehrsnetz (inklusive Benennung der klassifizierten Straßen und der Autobahnanschlussstellen), Darstellung der Siedlung, des Gewässernetzes, der Waldflächen und der Landes- und Kreisgrenzen. Die Rasterdaten werden in den zwei Ausgabevarianten mehrfarbige Gesamtdatei und Graustufen-Gesamtdatei angeboten.
Der Datensatz beinhaltet die förderfähigen Flächen für Freiflächenphotovoltaikanlagen, welche entsprechend dem erneuerbaren Energiengesetz 2023 angezeigt werden. Der Layer „Besondere Freiflächen Photovoltaik nach EEG 2023“ beinhaltet Flächen für besondere Freiflächenphotovoltaikanlagen (insbesondere Agri-PV), für die eine Förderung nach dem Gesetz zulässig ist. Die Daten stammen vom Energieatlas des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen.
Der Datensatz beinhaltet die förderfähigen Flächen für Freiflächenphotovoltaikanlagen, welche entsprechend dem erneuerbaren Energiengesetz 2023 angezeigt werden. Der Layer „Förderkulisse Freiflächen Photovoltaik nach EEG 2023“ beinhaltet Flächen für Freiflächenphotovoltaikanlagen, für die eine Förderung nach dem Gesetz zulässig ist. Die Daten stammen vom Energieatlas des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen.