Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Erdgeschichte, für die Geschichte des Menschen, für die Kunst- und Kulturgeschichte, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und an deren Erhaltung und Nutzung wegen künstlerischer, wissenschaftlicher, volkskundlicher oder städtebaulicher Bedeutung ein Interesse der Allgemeinheit besteht. Diese Daten dienen internen Zwecken.
Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Erdgeschichte, für die Geschichte des Menschen, für die Kunst- und Kulturgeschichte, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und an deren Erhaltung und Nutzung wegen künstlerischer, wissenschaftlicher, volkskundlicher oder städtebaulicher Bedeutung ein Interesse der Allgemeinheit besteht. Gartendenkmäler sind Grün-, Garten- oder Parkanlagen, Friedhöfe oder sonstige Zeugnisse der Garten- und Landschaftsgestaltung, wenn sie die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllen. Zu einem Gartendenkmal gehören seine historischen Ausstattungsstücke, soweit sie mit dem Gartendenkmal eine Einheit von Denkmalwert bilden.
Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Erdgeschichte, für die Geschichte des Menschen, für die Kunst- und Kulturgeschichte, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und an deren Erhaltung und Nutzung wegen künstlerischer, wissenschaftlicher, volkskundlicher oder städtebaulicher Bedeutung ein Interesse der Allgemeinheit besteht. Gartendenkmäler sind Grün-, Garten- oder Parkanlagen, Friedhöfe oder sonstige Zeugnisse der Garten- und Landschaftsgestaltung, wenn sie die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllen. Zu einem Gartendenkmal gehören seine historischen Ausstattungsstücke, soweit sie mit dem Gartendenkmal eine Einheit von Denkmalwert bilden.
Mehr als 90 % der Landesfläche werden von den vorliegenden acht nordrhein-westfälischen Blättern dieses Kartenwerks abgedeckt. Auf jedem Kartenblatt sind auf einer Fläche von ca. 8.000 Quadratkilometern die nach Alter und Zusammensetzung unterscheidbaren Gesteinsfolgen maßstabsangepasst dargestellt und in einer Legende beschrieben. Überlagerungen von jüngeren über älteren Gesteinen werden teilweise berücksichtigt. Auch der Gebirgsbau mit seinen tektonischen Elementen ist so detailliert wie möglich auf der Karte wiedergegeben. In Kombination mit dem vertikalen Tiefenschnitt wird die Mächtigkeit der Schichten im Untergrund und die Geometrie von Falten und Störungen anschaulich gemacht. Bearbeitungsgrundlage war vor allem die Geologische Karte von Nordrhein-Westfalen 1:100.000 unter Berücksichtigung aktueller Kartierergebnisse. Die GÜK 200 gibt einen guten Überblick über die großregionale Verbreitung der unterschiedlichen Gesteinsschichten. Das Kartenwerk wird von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), Hannover, in Zusammenarbeit mit den Geologischen Diensten der Bundesrepublik Deutschland herausgegeben. Die nordrhein-westfälischen Blätter können gefaltet beim Geologischen Dienst NRW bestellt werden. Wiederverkäufer wenden sich bitte an das GeoCenter, Stuttgart, welches alle herausgegebenen Kartenblätter vertreibt. Noch lieferbare Blätter: CC 3902 Lingen; CC 3910 Bielefeld; CC 3918 Hannover; CC 4710 Münster; CC 5510 Siegen. Digitale Daten zu diesem Kartenwerk können über das BGR Geoportal bezogen werden. Die GÜK 200 wurde abgelöst durch das blattschnittfreie digitale Kartenwerk „Geologische Übersichtskarte der Bundesrepublik Deutschland 1:250.000“ (GÜK 250).