Gesamtanzahl der Personen im erwerbsfähigen Alter (18 bis unter 65 Jahre). Bei einem Migrationshintergrund ist die erste und/oder zweite Staatsangehörigkeit nicht deutsch. Es werden demnach auch Ausländerinnen und Ausländer zugeordnet.
Anteil der Personen im erwerbsfähigen Alter mit Migrationshintergrund an allen Personen im erwerbsfähigen Alter. Migrationshintergrund: erste und/oder zweite Staatsangehörigkeit nicht deutsch. Es werden somit auch Ausländer/innen zugeordnet.