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Digitale Orthophotos (DOP) sind verzerrungsfreie und maßstabsgetreue Rasterdaten photographischer Abbildungen der Erdoberfläche. Sie werden aus orientierten Luftbildern und einem Digitalen Höhenmodell abgeleitet. Der Datensatz umfasst das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland als überlapppungsfreies und lückenloses Mosaik der an den Landesgrenzen beschnittenen DOP der Vermessungsverwaltungen der Länder. Die DOP stehen als 3-Kanal-Echtfarbbild (Rot-Grün-Blau), als 1-Kanal-Infrarotbild oder als 3-Kanal-Colorinfrarotbild (NIR-Rot_Grün, sog. Falschfarben) zur Verfügung.
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Digitale Orthophotos (DOP) sind grundsätzlich verzerrungsfreie, maßstabsgetreue und georeferenzierte Abbildungen der Erdoberfläche. Insbesondere sind Verkippungseffekte (auch als Umklappeffekte bekannt) bei erhöhten Elementen in DOPs erkennbar. Die Bilder zeigen das gesamte Kölner Stadtgebiet aus dem Jahr 2014. Die Bodenauflösung beträgt 10 cm pro Pixel und es handelt sich um Multispektralbilder mit 3 Kanälen (rot, grün, blau). Der Datensatz liegt im TIF-Format vor. Datum Befliegung und Datenaufnahme: 06.-07.03.2014.
Digitale Orthophotos (DOP) sind grundsätzlich verzerrungsfreie, maßstabsgetreue und georeferenzierte Abbildungen der Erdoberfläche. Sie werden aus orientierten Luftbildern und einem digitalen Höhenmodell (DGM) abgeleitet. Dabei sind Verkippungseffekte (Umklappeffekte) in DOPs erkennbar, insbesondere bei erhöhten Elementen. Die Bilder zeigen das gesamte Kölner Stadtgebiet aus dem Jahr 2018. Die Bodenauflösung beträgt 6 cm pro Pixel und es handelt sich um Multispektralbilder mit 3 Kanälen (rot, grün, blau). Der Datensatz liegt im TIFF-Format vor. Datum Befliegung und Datenaufnahme: 04.-06.06.2018.
Digitale Orthophotos mit einer Bodenpixelgröße von 20cm x 20cm (ATKIS®-DOP20) werden aus Luftbildern der Befliegungen des Landes hergestellt. Dabei werden durch Umbildung die perspektivischen Verzerrungen der Luftbilder beseitigt und ein Bild mit Parallelprojektion erzeugt, welches einen über die ganze Bildfläche einheitlichen Maßstab hat. In den Orthophotos können somit Strecken und Flächen gemessen werden. Mit dem Bildflug 2019 wurde bei den Digitalen Orthophotos die neue Qualität True Orthophoto - TrueDOP eingeführt. Sie entstehen durch eine Entzerrung der Luftbilder mit Hilfe eines bildbasierten Digitalen Oberflächenmodells (bDOM). Inhaltlich unterscheiden sich TrueDOP von den bisherigen DOP, insbesondere durch den Wegfall der Umklappeffekte der auf der Erdoberfläche stehenden Objekte, das heißt man blickt senkrecht von oben auf diese.
Die Digitalen Orthophotos (DOP10) mit einer Bodenauflösung von 10cm sind ein ATKIS®-Produkt und geben als georeferenzierte, farbige photographische Abbilder einen Teil der Erdoberfläche wieder. Die True Orthophotos (TrueDOP) entstehen aus Luftbilddatensätzen die im Ergebnis eines Bildfluges erzeugt werden. Über die Dense Image Matching Methode werden sie aus orientierten Luftbildern und einem daraus berechneten Oberflächenmodell (bDOM) abgeleitet. TrueDOPs sind grundsätzlich von Verzerrungen und Umklappeffekten freie und maßstabsgetreue Rasterdaten photographischer Abbildungen der Erdoberfläche sowie der auf ihr befindlichen Objekte. Die Orthophotos bestehen als RGB Ausgabe aus einem 3-Kanal Echtfarbenbild (Rot-Grün-Blau). Befliegung: 2025, 2023, 2021, 2019, 2017, 2015, 2012, 2009, 2008, 2005, 2002 Bildflugtage 2025: Bremen: 06.03./07.03./08.03 2025 Bremerhaven: 07.03.2025
Auf Grundlage des Sekundärdatenbestandes beim Geodatenzentrum Liegenschaftskataster (GDZ LK) werden durch Auswertung der Flurstücksflächen die Bereiche ermittelt, bei denen die Flurstücke katasterbehördenübergreifend nicht lückenlos und/oder überschneidungsfrei aneinandergrenzen. Dazu werden die aus den Flurstücksflächen aggregierten Katasteramtsgrenzen geometrisch miteinander verschnitten. Weitere Objektarten (wie Grenzpunkte, Gebäude, etc.) werden nicht berücksichtigt. Der Umring wird durch alle vorhandenen Knickpunkte, also Grenzpunkte und Splittpunkte definiert. Diese Angaben bilden nur einen (von vielen) Indikatoren für den Abstimmungsbedarf an den Katasteramtsgrenzen. Ist eine Katasterbehörde von dieser Auswertung nicht betroffen, bedeutet das nicht automatisch, dass die Katasteramtsgrenze nach den „Richtlinien zum Abstimmungsverfahren zur Abstimmung des Nachweises des Liegenschaftskatasters an den Grenzen der Katasteramtsbezirke innerhalb Nordrhein – Westfalens“ (vom 24.03.2017, AZ: 37-51.08.03-7510-A) abgestimmt ist. Hat eine Katasterbehörde die Ergebnisse der Grenzabstimmung in ihre Datenhaltung übernommen, kann sie von dieser Auswertung dennoch betroffen sein, wenn die Nachbarkatasterbehörde ihre Datenhaltung noch nicht fortgeführt hat. Es werden je Fläche die Attribute betroffene Katasterbehörde, Fläche, Art der Abweichung und Aktualität ausgegeben. Ab einem Maßstab von 1:200.000 werden nur die Bereiche dargestellt, die eine Fläche von mehr als 1 m² abdecken. Der Dienst wird halbjährlich aktualisiert und um die dann aktuelle Auswertung ergänzt. Stand der verwendeten Daten: 01.01.2026
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